Sie erhalten hier alle Informationen zur An- und Abmeldung, Änderung Ihrer Meldedaten, Ausstellung eines Arztausweises sowie zur Nachbestellung von Barcodeetiketten. Zudem informieren wir Sie über die Termine der Begrüßungsgespräche für Neumitglieder und den kostenlosen Bezug von Zeitschriften.
In der Ärztekammer Berlin werden
alle Mitglieder in einem Arztregister verzeichnet. Jedes Kammermitglied ist gesetzlich dazu verpflichtet, der Ärztekammer Namen,
aktuelle Adresse und die Art seiner Berufstätigkeit mitzuteilen (§ 3 Berliner
Kammergesetz und Meldeordnung der Ärztekammer Berlin). Das Arztregister muss auf
dem neuesten Stand gehalten werden, um schnell und zuverlässig
statistische Informationen über die Berliner Ärzteschaft abrufen und die
gesetzlichen Aufgaben der Ärztekammer erledigen zu können. Das Arztregister ermöglicht eine zielgerichtete
und schnelle Kommunikation mit den einzelnen Mitgliedern.
Sie finden hier Informationen über:
Für Ihre persönliche Anmeldung haben wir für Sie einen Besucherservice in der 4.
Etage unseres Gebäudes in der Friedrichstraße 16 eingerichtet.
Zur
Anmeldung erhalten Sie von uns einen Meldebogen, den Sie bitte ausfüllen und
eigenhändig unterschreiben. Sie können den Bogen auch per Fax, per Mail
oder telefonisch anfordern. Wir senden Ihnen den Meldebogen auch zu, wenn Sie die dafür notwendigen persönlichen Daten über das hier hinterlegte Formular
zur Neuanmeldung mitteilen. Unsere Adresse, Sprech- und Besuchszeiten sowie Ihre
persönlichen Ansprechpartner finden Sie sowohl im rechten Seitenbereich sowie
unter der Rubrik Kontakt.
Für die Anmeldung benötigen wir von Ihnen folgende weitere Unterlagen (Vorlage im Original
bzw. in beglaubigter Kopie):
- Approbationsurkunde/Berufserlaubnis
- Promotionsurkunde
- Urkunde über die Facharzt-Anerkennung
- Urkunde über die Anerkennung einer Subspezialisierung
- Urkunde über das Führen eines besonderen Titels oder einer besonderen
Amtsbezeichnung
- Urkunden über die Berufung ins Beamtenverhältnis
Beim Wechsel von einer anderen Ärztekammer in die Berliner Ärztekammer veranlassen Sie
durch die Abmeldung in der bisherigen Kammer die Übersendung der oben genannten Unterlagen
an die Ärztekammer Berlin. Mit der hier hinterlegten
Zuzugsmeldung können Sie der
Ärztekammer Berlin
online die geänderten Daten bekannt geben. Sie können uns auch gern anrufen
oder mit einem Fax oder Brief die für den Versand des Meldebogens notwendigen
Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Postadresse mitteilen.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Meldedaten (Name, Adresse, Arbeitgeber, Art der
Berufstätigkeit, abgeschlossene Weiterbildung usw.) mit.
Sie können hierfür auch die hier hinterlegte
Änderungsmeldung
verwenden. Namensänderungen teilen Sie uns bitte nur schriftlich unter
Beifügung einer amtlich beglaubigten Kopie der entsprechenden Urkunde mit. Sie
können uns die Urkunde auch im Original vorlegen.
Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer Berlin endet, wenn Sie Ihre ärztliche
Tätigkeit in Berlin aufgeben und
- Sie eine ärztliche Tätigkeit in einem anderen Bundesland aufnehmen oder
- ohne Aufnahme einer neuen ärztlichen Tätigkeit Ihren Wohnsitz in einem
anderen Bundesland haben bzw. begründen oder
- eine ärztliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen und Ihren Wohnsitz in
Berlin aufgeben.
Ihre Abmeldung können Sie den zuständigen
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Abteilung Kammermitgliedschaft,
Berufsausübung, EU- und Kammerrecht schriftlich oder telefonisch
mitteilen, oder
mit Hilfe der hier hinterlegten Änderungsmeldung
online bekannt geben.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung
Kammermitgliedschaft, Berufsausübung, EU- und Kammerrecht stellen
gemeldeten Kammermitgliedern auf Wunsch einen neuen Arztausweis aus.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Um mit ihren Mitgliedern ins Gespräch zu kommen, lädt die Ärztekammer Berlin
neue Kammermitglieder zu "Begrüßungsgesprächen" ein. Die
Geschäftsführung informiert Sie in dem Begrüßungsgespräch über die Ärztekammer.
Nächste Termine:
Mittwoch, 28.03.2012, 19:00 Uhr
Mittwoch, 06.06.2012, 19:00 Uhr
Mittwoch, 19.09.2012, 19:00 Uhr
Mittwoch, 12.12.2012, 19:00 Uhr
Ort: Friedrichstr. 16, 10969 Berlin,
Vorstandsraum im 6. OG.
Wenn Sie zu einem Begrüßungsgespräch kommen möchten, bitten wir um eine kurze
telefonische Information an unsere Abteilung Kammermitgliedschaft,
Berufsbildung, EU- und Kammerrecht (s.
Ansprechpartner).
Nach Ihrer Anmeldung bei der Ärztekammer erhalten Sie kostenfrei unsere Zeitschrift BERLINER ÄRZTE
(monatlich) und das Deutsche Ärzteblatt
(wöchentlich), das von der Bundesärztekammer herausgegeben wird. Damit
sind Sie berufspolitisch auf dem Laufenden und erhalten wichtige Informationen
für Ihre Fort- und Weiterbildung. Für eine korrekte Zustellung der Zeitschriften zeigen Sie uns
Adress- und Namensänderungen bitte rechtzeitig an. Wir leiten die Informationen
an die Verlage weiter.
Die Ärztekammer Berlin unterhält für alle Kammermitglieder und deren Familien
und Hinterbliebene eine eigene Versorgungseinrichtung. Als Mitglied der Ärztekammer
Berlin sind Sie in der Regel auch Mitglied in der "Berliner Ärzteversorgung".
Was bei Aufnahme oder Wechsel der Berufstätigkeit im Berliner Kammerbereich zu
beachten ist und in welcher Höhe Versorgungsabgaben zu leisten sind, erfahren Sie
von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Ärzteversorgung. Weitere
Informationen und Kontaktadressen finden Sie auch auf der Homepage der Berliner
Ärzteversorgung unter www.vw-baev.de
Ärzte, die als Erbringer von Dienstleistungen im Sinne des EG-Vertrages nur
vorübergehend und gelegentlich in Berlin tätig werden, müssen ihre Tätigkeit
beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) anzeigen.
Eine Mitgliedschaft in der Ärztekammer Berlin ist gemäß § 2 Abs. 2 Berliner
Kammergesetz nicht vorgesehen.
Zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben der Ärztekammer Berlin werden die
erforderlichen Daten über Person und Tätigkeit vom LaGeSo
an die Ärztekammer Berlin übermittelt (§ 14 Abs. 5 Nr. 2 Berliner Kammergesetz).