Sie finden hier alle Informationen rund um den Mitgliedsbeitrag, die Beitragsordnung, die Beitragstabelle sowie die Veranlagungserklärung.
Der größte Teil des Haushaltes der Ärztekammer Berlin wird im Einklang mit
dem Berliner Kammergesetz über Kammerbeiträge finanziert. Für die Erfüllung
eines Teils der Aufgaben werden von der Ärztekammer Berlin Gebühren erhoben.
Die von den Kammermitgliedern zu entrichtenden Beiträge richten sich nach der
von der Delegiertenversammlung beschlossenen Beitragsordnung sowie der
Beitragstabelle zur Beitragsordnung, die für jedes Beitragsjahr neu festgesetzt
wird.
Die Höhe des individuellen Beitrages im Beitragsjahr ist abhängig von den aus
ärztlicher Tätigkeit im vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr
(Beitragsbemessungsjahr) erzielten Einkünften. Arbeitslose oder nicht
berufstätige Kammerangehörige können auf schriftlichen Antrag von der
Beitragszahlung befreit werden.
Zu Beginn eines jeden Beitragsjahres werden die Vordrucke der
Veranlagungserklärungen zusammen mit der Beitragsordnung und der Beitragstabelle
an die Kammermitglieder versandt, auf der Internetseite der Ärztekammer Berlin
als Download zur Verfügung gestellt und im Gebäude der Ärztekammer Berlin,
Friedrichstraße 16, ausgehängt.
Ihre Veranlagungserklärung mit den nötigen Nachweisen muss der Ärztekammer
Berlin spätestens bis zum Ablauf des 30.04.2013 zugegangen sein
(Zugangsstichtag).
Unterstützung beim Ausfüllen des Veranlagungsformulars finden Sie in der mit
den Veranlagungsunterlagen versandten Information zur Beitragsveranlagung sowie
in einem
elektronischen Musterformular mit Erläuterungen. Selbstverständlich geben
Ihnen die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner des
Arbeitsbereiches Kammermitgliedschaft auf Ihre Fragen gerne Antwort.