Informationen rund um den Mitgliedsbeitrag, die Beitragstabellen und die Veranlagungserklärung finden Sie hier.
Der größte Teil des Haushaltes der Ärztekammer Berlin wird im
Einklang mit dem Berliner Kammergesetz über Beiträge ihrer Mitglieder
finanziert. Für einen Teil der zu realisierenden Aufgaben werden Gebühren
erhoben. Die zur Finanzierung der Ärztekammer zu entrichtenden Beiträge
richten sich nach der Beitragsordnung, welche durch die Delegiertenversammlung
der Ärztekammer Berlin beschlossen wird. Die Höhe des individuellen Beitrages ist abhängig von den aus ärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünften im vorletzten
Jahr vor dem Beitragsjahr. Arbeitslose oder nicht mehr
berufstätige Kammerangehörige können auf schriftlichen Antrag von der Beitragszahlung befreit
werden.
Für die Beitragsbemessung werden zu Beginn eines jeden Jahres die Veranlagungserklärungen zusammen
mit der aktuellen Beitragsordnung und -tabelle an die Kammermitglieder
versandt. Die Selbstveranlagung des Beitrages muss nach Erhalt des Formulars innerhalb
eines Monats vorgenommen werden. Informationen zur Ausfüllung des
Veranlagungsformulars erhalten Sie in der mitversandten Information zur
Beitragsveranlagung oder telefonisch bei den für Sie zuständigen
Mitarbeitern/innen der Abteilung Kammermitgliedschaft/Berufsbildung/EU-und
Kammmerrecht. Die Mitarbeiter/innen informieren auch zu Fragen der
Beitragsermäßigung bzw. -befreiung.