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FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung und zu den Beiträgen

Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Mitgliedschaft und Beiträge finden Sie hier.


    Studium und Berufsbeginn

    Wann muss ich mich in der Ärztekammer anmelden?

    Sie müssen sich nach Erlangung der ärztlichen Approbation bei der zuständigen Ärztekammer anmelden.

    Wo kann ich meine Approbation/Berufserlaubnis beantragen?

    Sie müssen Ihren Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin bei der Behörde des Landes stellen werden, in dem Sie den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben (§ 35 der Approbationsordnung für Ärzte). Wenn dies im Land Berlin geschehen ist, ist für die Bearbeitung Ihres Approbationsantrags das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zuständig. Das Landesamt hält auf seiner Internetseite Informationen zur Erteilung der Approbation als Ärztin/Arzt vor. Hier können Sie nachlesen können, welche Unterlagen Sie benötigen und wann Sie diese frühestens einreichen können.

    Muss ich als Kammermitglied in jedem Fall Beiträge zahlen?

    Als Kammermitglied sind Sie verpflichtet, eine Veranlagungserklärung abzugeben, Informationen zu Ihrer Beitragsverpflichtung finden Sie in unserer Rubrik Mitgliedsbeitrag.

    Wozu brauche ich einen Arztausweis, und ist es Pflicht, ihn zu besitzen?

    Die Ärztekammer Berlin stellt Ihnen auf Wunsch einen Arztausweis aus. Sie sind als Ärztin oder Arzt aber nicht verpflichtet, einen Arztausweis zu besitzen.


    Umzug und Wohnort

    Ich ziehe um in ein anderes Bundesland. Muss ich mich in der Ärztekammer Berlin abmelden und in der neuen Kammer anmelden oder kann ich das alles bei der neuen Ärztekammer erledigen?

    Sie müssen sich bei Umzug sowohl in der Ärztekammer Berlin abmelden als auch in der neuen Landesärztekammer wieder anmelden.


    Ich bin nach Berlin zugezogen. Was muss ich nun tun?

    Sie können den Zuzug ins Kammergebiet persönlich, telefonisch oder online mitteilen. Beachten Sie hierbei auch unsere Hinweise unter Anmeldung in der Rubrik Neumitgliedschaft.


    Mein Umzug in ein anderes Bundesland steht bevor: Darf ich freiwilliges Mitglied bei der Ärztekammer Berlin bleiben?

    Das Berliner Kammergesetz sieht eine freiwillige Mitgliedschaft in der Ärztekammer Berlin nicht vor. Sie werden in dem Bundesland Mitglied der Ärztekammer, in dem Sie ärztlich tätig sind oder, falls Sie nicht ärztlich tätig sind, wohnen.


    Ich arbeite jetzt in Brandenburg und wohne weiter in Berlin, wo muss ich mich anmelden?

    Maßgeblich ist der Ort der ärztlichen Tätigkeit, das heißt: wer in Brandenburg arbeitet, muss sich bei der Landesärztekammer Brandenburg melden. Wenn Sie jedoch nicht ärztlich tätig sind, ist der Wohnsitz ausschlaggebend. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Kammermitgliedschaft/Berufsbildung/EU- und Kammerrecht geben Ihnen dazu gern weitere Hinweise.

    Ich bilde mich in Berlin fort und wohne in Brandenburg, kann ich in Berlin Kammermitglied werden?

    Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer Berlin setzt voraus, dass Sie in Berlin ärztlich tätig sind oder wohnen, falls Sie nicht ärztlich tätig sind. Alle in Berlin erworbenen Fortbildungspunkte sind in jedem anderen Bundesland gültig. Weitere Hinweise zu Zertifizierung/Punktekonten entnehmen Sie der Rubrik Fortbildung.


    Arbeitslos/Erziehungszeit

    Ich werde arbeitslos, muss ich weiter Beiträge zahlen?

    Sind Sie im Beitragsjahr nicht tätig (Arbeitslosigkeit, Elternurlaub, Rente u. ä.) oder in wesentlich geringerem Umfang als im vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr, können Sie einen Antrag auf teilweise oder vollständige Befreiung von der Beitragszahlung stellen. Dazu können Sie sich in der Beitragsordnung (hier als pdf-Datei) orientieren oder Sie wenden sich direkt an Ihre/n Ansprechpartner/in in der Abteilung Kammermitgliedschaft/Berufsbildung/EU- und Kammerrecht.

    Ich gehe in die Erziehungszeit. Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, muss ich noch Beiträge zahlen?

    Sie bleiben Mitglied, wenn Ihr Wohnort und Ihr Arbeitgebersitz in Berlin besteht. Sie können sich ggf. teilweise oder vollständig von der Beitragszahlung befreien lassen. Lesen Sie bitte auch in unserer Rubrik Mitgliedsbeitrag


    Rente

    Die Rente steht bevor, kann ich mich bei der Kammer abmelden?

    Solange Sie im Besitz einer gültigen Approbation sind und Ihren Wohnsitz in Berlin haben, bleiben Sie Mitglied der Ärztekammer Berlin.

    Rentner müssen bei fristgerechtem Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung jedoch keine Beiträge mehr zahlen, wenn sie keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit mehr erzielen, also zum Beispiel auch nicht in geringem Umfang privatärztlich tätig sind. Stichtag ist der 1. Februar des Beitragsjahres. Werden aufgrund des Eintritts in die Rente im Beitragsjahr um mindestens 40 % geminderte Einkünfte gegenüber dem vorletzten Jahr erzielt, so kann ein Antrag auf Ermäßigung des Kammerbeitrages gestellt werden. Lesen Sie hierzu auch in der Rubrik Mitgliedsbeitrag.

    Kann ich in der Berliner Ärzteversorgung bleiben, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe undwas passiert mit meinen Beiträgen zur Ärzteversorgung, wenn ich ins Ausland gehe?

    Nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Berliner Ärzteversorgung, Potsdamer Str. 47, 14163 Berlin, Tel. 030 816002-21 oder über die Homepage: www.vw-baev.de


    Ausland

    Ich werde im Ausland arbeiten. Kann ich Mitglied der Ärztekammer Berlin bleiben?

    Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ab wann Sie im Ausland arbeiten. Nach dem Berliner Kammergesetz bleiben Sie Mitglied der Ärztekammer Berlin, sofern Sie einen Wohnsitz in Berlin haben. Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Ansprechpartner/-in der Abteilung Kammermitgliedschaft/Berufsbildung/EU- und Kammerrecht. Lesen Sie hierzu bitte auch die Informationen in unserer Rubrik Mitgliedsbeitrag.

    Kann ich im Ausland auch das Deutsche Ärzteblatt und BERLINER ÄRZTE erhalten?

    Die Zeitschriften werden über die Ärztekammer Berlin nicht ins Ausland verschickt. Sie können jedoch die Zeitschriften beim Verlag abonnieren und bezahlen.

    Abonnements erhalten Sie hier:

    Ich komme aus dem Ausland nach Berlin zurück. Muss ich mich sofort bei der Ärztekammer Berlin anmelden?

    Wenn Sie aus dem Ausland nach Berlin zurückkehren, müssen sich bei der Ärztekammer anmelden, in deren Bereich Sie ärztlich tätig werden, bzw. in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz aufnehmen, sofern Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben. Lesen Sie hierzu bitte auch in unserer Rubrik Neumitgliedschaft.

    Muss ich während eines Auslandsaufenthaltes Kammerbeiträge zahlen?

    Kammerangehörige, die im Ausland tätig sind, müssen den Beitrag veranlagen. Die Ärztekammer Berlin erhebt allerdings nur auf der Grundlage der in Deutschland steuerrechtlich veranlagten ärztlichen Einkünfte des vorletzten Jahres vor dem jeweiligen Beitragsjahr Kammerbeiträge. Im Ausland erzielte ärztliche Einkünfte sind also nur beitragspflichtig, wenn sie in Deutschland versteuert wurden.

    Muss ich mich als ausländischer Arzt/ausländische Ärztin bei der Ärztekammer Berlin anmelden?

    Sobald Sie eine Berufserlaubnis oder Approbation vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erhalten haben, melden Sie sich bitte in der Ärztekammer Berlin an. Lesen Sie hierzu auch unsere Rubrik Neumitgliedschaft.

    Wenn Sie als Erbringer von Dienstleistungen im Sinne des EG-Vertrages nur vorübergehend und gelegentlich in Berlin ärztlich tätig sind, so ist die Tätigkeit beim Landesamt für Gesundheit und Soziales  (LaGeSo) anzuzeigen.
    Gemäß § 2 Abs. 2 Berliner Kammergesetz werden Sie jedoch nicht Mitglied der Ärztekammer Berlin.
    Zur Sicherstellung der gesetzlichen Aufgaben der Ärztekammer Berlin werden die erforderlichen Daten zu Ihrer Person und Tätigkeit vom LaGeSo  an die Ärztekammer Berlin übermittelt (§ 14 Abs. 5 Nr. 2 Berliner Kammergesetz).

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