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Weiterbildungsordnung und Richtlinien

Sie finden hier den Inhalt der neuen WBO von 2004 und auch die Fassung von 1994


Ab 13.04.2006 gültige Weiterbildungsordnung von 2004:

Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung ab dem 13.04.2006 begonnen haben, sind die Regelungen der neuen Weiterbildungsordnung, die an diesem Tag einschließlich ihrer ersten drei Nachträge in Kraft getreten ist, verbindlich. Inzwischen wurden für die aktuell gültige Weiterbildungsordnung 2004 bereits weitere Nachträge beschlossen, die für einzelne Qualifikationen mit inhaltlichen Veränderungen einhergehen. Sie finden nachfolgend die derzeit aktuelle Weiterbildungsordnung einschließlich des zuletzt in Kraft getretenen 8. Nachtrages.

Des Weiteren stellen wir Ihnen die konsolidierten Fassungen der Weiterbildungsordnung 2004 einschließlich der vorangegangenen Nachträge jeweils mit dem Datum des Inkrafttretens des jeweils letzten einbezogenen Nachtrages zur Verfügung. Hinsichtlich der Frage, welche Fassung der Weiterbildungsordnung für Sie Gültigkeit hat, ist das Datum des Beginns Ihrer Weiterbildung relevant.

Die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildungsordnung für die aktuell gültige Weiterbildungsordnung werden überarbeitet. Die aktuellen Richtlinien sind Inhalt der hier zu findenden Logbücher.


Bis 12.04.2006 gültige Weiterbildungsordnung von 1994:

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung nachweislich vor dem 13.04.2006 begonnen haben, können während einer mehrjährigen Übergangszeit wählen, ob sie ihre Weiterbildung nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung abschließen oder ob sie sich auf die Regularien der "alten" Weiterbildungsordnung beziehen möchten. Die hierbei zu beachtenden Allgemeinen Übergangsbestimmungen finden Sie im § 21 in der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung, zusätzlich sind bei einigen Qualifikationen spezielle Übergangsbestimmungen jeweils am Ende des Textes in der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung aufgeführt.

Sie finden nachstehend die bis zum 12.04.2006 gültige Weiterbildungsordnung sowie die dazugehörigen Richtlinien.

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