Sie finden hier den Inhalt der neuen WBO von 2004 und auch die Fassung von 1994
Für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung ab dem 13.04.2006
begonnen haben, sind die Regelungen der neuen Weiterbildungsordnung, die
an diesem Tag einschließlich ihrer ersten drei Nachträge in Kraft
getreten ist, verbindlich. Inzwischen wurden für die aktuell gültige
Weiterbildungsordnung 2004 bereits weitere Nachträge beschlossen, die für
einzelne Qualifikationen mit inhaltlichen Veränderungen einhergehen. Sie
finden nachfolgend die derzeit aktuelle Weiterbildungsordnung
einschließlich des zuletzt in Kraft getretenen 8. Nachtrages.
Des Weiteren stellen wir Ihnen die konsolidierten Fassungen der
Weiterbildungsordnung 2004 einschließlich der vorangegangenen Nachträge jeweils mit dem Datum des Inkrafttretens des jeweils
letzten einbezogenen Nachtrages zur Verfügung. Hinsichtlich der Frage,
welche Fassung der Weiterbildungsordnung für Sie Gültigkeit hat, ist das
Datum des Beginns Ihrer Weiterbildung relevant.
Die Richtlinien über den Inhalt der
Weiterbildungsordnung für die aktuell gültige Weiterbildungsordnung
werden überarbeitet. Die aktuellen Richtlinien sind Inhalt
der hier zu findenden Logbücher.
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung nachweislich vor dem
13.04.2006 begonnen haben, können während einer mehrjährigen
Übergangszeit wählen, ob sie ihre Weiterbildung nach der aktuell
gültigen Weiterbildungsordnung abschließen oder ob sie sich auf die
Regularien der "alten" Weiterbildungsordnung beziehen möchten. Die
hierbei zu beachtenden Allgemeinen Übergangsbestimmungen finden Sie im §
21 in der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung, zusätzlich sind bei
einigen Qualifikationen spezielle Übergangsbestimmungen jeweils am Ende
des Textes in der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung aufgeführt.
Sie
finden nachstehend die bis zum 12.04.2006 gültige Weiterbildungsordnung sowie die dazugehörigen Richtlinien.