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Das Online-Antragsverfahren

... zur Anerkennung der Fachkunde nach RöV und StrlSchV

Pfeil Antrag auf Anerkennung der Fachkunde nach RöV (Onlineformular)

Übergangsregelung

Die Übergangsfrist für die Anwendung der Gültigkeit der alten Richtlinie endete am 30. Juni 2007 und fand Anwendung für die, die vor dem 1. März 2006 mit dem Fachkundeerwerb begonnen hatten. Für alle anderen gilt die neue Richtlinie Fachkenntnisse und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22.12.2005 [PDF]

Hinweise

Pfeil Antrag auf Anerkennung der Fachkunde nach StrlSchV (Onlineformular)

Hinweise

  • Nach Antragseingang erfolgt eine EDV-Bearbeitung der Anträge.
  • Die Daten werden nach der Sachbearbeitung dem zuständigen Beauftragten für Strahlenschutz der Ärztekammer Berlin zur inhaltlichen Beurteilung und Entscheidung zugeleitet.
  • Als Nachweise sind beizufügen:
    • Teilnahmebescheinigung Unterweisungs-, Grund- und Spezialkurs
    • Sachkundezeugnis
  • Die Anerkennung setzt die Teilnahme an einem Fachgespräch voraus.
  • Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung [PDF] der Ärztekammer Berlin.

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