... zur Anerkennung der Fachkunde nach RöV und StrlSchV
Übergangsregelung
Die Übergangsfrist für die Anwendung der Gültigkeit der alten Richtlinie
endete am 30. Juni 2007 und fand Anwendung für die, die vor dem 1. März 2006 mit dem Fachkundeerwerb
begonnen hatten. Für alle anderen gilt die neue Richtlinie
Fachkenntnisse und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb
von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22.12.2005 [PDF]
Hinweise
- Nach Antragseingang erfolgt eine EDV-Bearbeitung der Anträge.
- Die Daten werden nach der Sachbearbeitung dem zuständigen
Beauftragten für Strahlenschutz der Ärztekammer Berlin zur inhaltlichen Beurteilung
und Entscheidung zugeleitet.
- Als Nachweise sind beizufügen:
- Die Gebühren entnehmen Sie bitte der
Gebührenordnung [PDF]
der Ärztekammer Berlin
Hinweise
- Nach Antragseingang erfolgt eine EDV-Bearbeitung der Anträge.
- Die Daten werden nach der Sachbearbeitung dem zuständigen
Beauftragten für Strahlenschutz der Ärztekammer Berlin zur inhaltlichen Beurteilung
und Entscheidung zugeleitet.
- Als Nachweise sind beizufügen:
- Teilnahmebescheinigung Unterweisungs-, Grund- und Spezialkurs
- Sachkundezeugnis
- Die Anerkennung setzt die Teilnahme an einem Fachgespräch voraus.
- Die Gebühren entnehmen Sie bitte der
Gebührenordnung [PDF]
der Ärztekammer Berlin.