Diese Fachkunde wird von allen Ärztinnen und Ärzten
benötigt, die selbständig eine Röntgeneinrichtung betreiben oder die
rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen.
Die Aktualisierung nach RöV gilt für diejenigen, die die Fachkunde in
Röntgendiagnostik und Röntgentherapie erworben haben und für Personen mit
Kenntnissen nach RöV
Die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV gilt für
Ärzte und medizinisches Fachpersonal, die die Fachkunde in der Nuklearmedizin
und/oder in der Strahlentherapie besitzen