Um in das Gutachter-Verzeichnis aufgenommen zu werden, reichen Sie bitte die hier aufgeführten Unterlagen ein
In das Gutachter-Verzeichnis der Ärztekammer Berlin können alle Fachärztinnen
und Fachärzte aufgenommen werden, die folgende Kriterien erfüllen:
- Es werden nur Kammermitglieder in das Gutachter-Verzeichnis aufgenommen.
- Es dürfen keine relevanten berufsrechtlichen Verstöße bei der Ärztekammer Berlin bekannt sein.
- Es müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrungen seit Erlangen der Facharztqualifikation nachgewiesen werden.
- Eine Berufstätigkeitspause soll in der Regel nicht länger als drei Jahre nach
Beendigung der beruflichen (klinischen/praktischen) Tätigkeit andauern.
- Die Teilnahme an einem Kurs "Curriculum Begutachtung" für Neueinsteiger im
Bereich der medizinischen Begutachtung wird vorausgesetzt, Anmeldungen unter E-Mail:
begutachtung@aekb.de