Die Ärztliche Stelle Qualitätssicherung - Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB) in der Ärztekammer Berlin hat in den letzten Monaten leider in mehreren Fällen feststellen müssen, dass Betreiber röntgendiagnostischer Anlagen die Konstanzprüfungen nicht regelmäßig durchführen.
Bei Überprüfungen eingereichter Unterlagen zur Konstanzprüfung fiel auf,
dass ganz offensichtlich etliche Betreiber die Prüfkörperaufnahmen und die
Sensitometerstreifen nicht in den vorgeschriebenen zeitlichen Abständen,
sondern jeweils einmalig für einen Zeitraum von mehreren Monate anfertigen.
Davon waren sowohl teilradiologische wie auch fachradiologische Betreiber
betroffen.
Die ÄSQSB weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise gegen eine gesetzliche
Vorgabe verstößt und somit keinesfalls als ein "Kavaliersdelikt"
einzustufen ist. Im Zweifelsfall lassen sich Manipulationen durch gutachterliche
densitometrische Analysen nachweisen, was allerdings relativ teuer ist und
gegebenenfalls dem Betreiber der Röntgeneinrichtung in Rechnung gestellt werden
müsste.
Gemäß RöV § 16 Abs. 3 besteht eine gesetzliche Verpflichtung der
Betreiber zur Konstanzprüfung in regelmäßigen Abständen (mindestens
monatlich), und zwar in Form von Prüfkörperaufnahmen und einer Erstellung von
Sensitometerstreifen.
Die ÄSQSB bittet dringend alle Betreiber röntgendiagnostischer Anlagen und
auch die Strahlenschutzverantwortlichen/ -beauftragten, die vorgeschriebenen
Konstanzprüfungen in Zukunft zeit- und regelgerecht durchzuführen, um den
sonst vorprogrammierten Ärger beziehungsweise berufsrechtliche Konsequenzen zu
vermeiden.