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Qualitätssicherung substitutionsgestützter Behandlung Opiatabhängiger

Die Kassenärztliche Vereinigung ist nach den "Richtlinien Methoden vertragsärztlicher Versorgung" (früher "BUB-Richtlinien") für die Qualitätssicherung der Behandlung zuständig. Einzelheiten über Qualitätsanforderungen und Beurteilungskriterien und zur Qualitätsprüfung im Einzelfall entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der KV.

Bei Fragen zur substitutionsgestützten Behandlung, zur Vermittlung von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten oder zur Kontaktaufnahme mit Drogenberatungsstellen können Sie sich an die Abteilung Qualitätssicherung der KV Berlin, Herrn von Blanc (Tel.: 030 31003439, E-Mail: andreas.vonblanc@kvberlin.de) wenden.

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