Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische
Grundversorgung" ist die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren
Patientenversorgung.
Die Weiterbildungszeit beträgt:
- 80 Stunden Hospitation oder Supervision durch eine suchtmedizinische
Schwerpunkteinrichtung
- 50 Stunden Kurs-Weiterbildung in Suchtmedizinischer Grundversorgung
Der 50-Stunden-Kurs muss von Ärztinnen und Ärzten nicht besucht werden, bei
denen die entsprechenden Inhalte bereits Teil ihrer Weiterbildung im Fachgebiet
waren. Informationen entnehmen Sie der WbO bzw. den Richtlinien in unserer
Rubrik "Weiterbildung". Dort finden Sie auch Informationen zur
Online-Antragstellung.
Kursweiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung"
Der Erwerb der Zusatzweiterbildung beinhaltet in der Regel die Teilnahme an
einer 50 Stunden umfassenden Kurs-Weiterbildung "Suchtmedizinische
Grundversorgung". Die nächsten Termine für diesen Kurs können Sie dem
Veranstaltungskalender entnehmen. Anfragen und Anmeldungen richten Sie an die
Mitarbeiter der Akademie Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz der
Abteilung Fortbildung. Hier können Sie auch die Einrichtungen erfragen, bei
denen die vorgeschriebene 80-stündige Hospitation abgeleistet werden kann.