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Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung

Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung" ist die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Die Weiterbildungszeit beträgt:

  • 80 Stunden Hospitation oder Supervision durch eine suchtmedizinische Schwerpunkteinrichtung
  • 50 Stunden Kurs-Weiterbildung in Suchtmedizinischer Grundversorgung

Der 50-Stunden-Kurs muss von Ärztinnen und Ärzten nicht besucht werden, bei denen die entsprechenden Inhalte bereits Teil ihrer Weiterbildung im Fachgebiet waren. Informationen entnehmen Sie der WbO bzw. den Richtlinien in unserer Rubrik "Weiterbildung". Dort finden Sie auch Informationen zur Online-Antragstellung.

Kursweiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung"

Der Erwerb der Zusatzweiterbildung beinhaltet in der Regel die Teilnahme an einer 50 Stunden umfassenden Kurs-Weiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung". Die nächsten Termine für diesen Kurs können Sie dem Veranstaltungskalender entnehmen. Anfragen und Anmeldungen richten Sie an die Mitarbeiter der Akademie Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz der Abteilung Fortbildung. Hier können Sie auch die Einrichtungen erfragen, bei denen die vorgeschriebene 80-stündige Hospitation abgeleistet werden kann.

 

 

 

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