Qualitätszirkel (QZ) sind Lernsysteme, in denen die Teilnehmer in die Lage
versetzt werden, in gemeinsamer Arbeit an selbst definierten Themen
Veränderungen herbeizuführen, die zu einer Optimierung des ärztlichen Handelns
führen.
Qualitätszirkel (QZ) sind Lernsysteme, in denen die Teilnehmer in die Lage
versetzt werden, in gemeinsamer Arbeit an selbst definierten Themen
Veränderungen herbeizuführen, die zu einer Optimierung des ärztlichen Handelns
führen.
Die Ärztekammer Berlin (ÄKB) bietet Qualitätszirkel für Ärztinnen und Ärzte
aller Einrichtungen des Gesundheitswesens an. Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzte
aus den unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens zur Erörterung
gemeinsamer Fragestellungen und Erarbeitung von Lösungen zusammenzuführen. Die
Themen der QZ sollen die verbesserte Patientenversorgung an ambulant/stationären
Schnittstellen einbeziehen sowie eine interdisziplinäre Herangehensweise an
spezifische Problemfelder ermöglichen. Vorrangig sollen QZ eingerichtet werden,
die Themen von Fort- und Weiterbildungsreihen der ÄKB ergänzen und/oder
vertiefen.
1. Inhaltliche Voraussetzungen für Qualitätszirkel der ÄKB
- Arbeitsweise orientiert am PDCA-Zyklus
- Festlegung von Qualitätsstandards durch die Teilnehmer des QZ
- fallorientierte und/oder themenzentrierte und erfahrungsbezogene
Vorgehensweise unter Einbeziehung von entsprechenden Leitlinien und evtl. auch
von Experten
- Erarbeiten von konkreten Lösungsmöglichkeiten für das ausgewählte
Problemfeld
- Evaluation - Ermitteln der Veränderungen, die sich im Laufe der Arbeit des
QZ entwickelt haben
2. Strukturelle Voraussetzungen für Qualitätszirkel der ÄKB
- Freiwilligkeit und Interesse am kollegialen Diskurs
- kontinuierliche Zusammenarbeit einer konstanten Teilnehmergruppe
- Gruppengröße zwischen 8 und 15 Teilnehmern
- regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen; Die Fehlzeit pro QZ soll eine
Sitzung nicht überschreiten
- Leitung durch einen geschulten Moderator (Voraussetzung: von der ÄKB
anerkannte Moderatorenausbildung)
- Protokollierung der einzelnen Sitzungen des QZ und Erstellung eines
Abschlussberichts
3. Aufgaben des Moderators
- Nachweis einer Moderatorenausbildung von mindestens 16 Stunden Dauer
- Organisation der Sitzungen im Einvernehmen mit den Teilnehmern
- Moderationstechniken, Visualisierungs- und Präsentationstechniken anwenden
- gruppendynamische Phänomene im Hinblick auf die Zielsetzung des
Qualitätszirkels erkennen und steuern
- Herstellen von Bedingungen, in denen das Fach- und Erfahrungswissen aller
Teilnehmer eingebracht werden können
- Förderung eines vertraulichen Austausches von Meinungen und Erfahrungen
- Herstellen von Bedingungen, in denen die Erarbeitung von praktikablen
Lösungen möglich ist
- Sicherung der Umsetzung von Entscheidungen und Maßnahmen der Gruppe
- Förderung von Motivation, Aktivität und Beteiligung der einzelnen
Teilnehmer
- Erstellen eines inhaltlichen Rahmenkonzeptes vor Beginn der QZ-Arbeit und
Abstimmung des Konzeptes mit der ÄKB
- Erstellen eines kurzen Protokolls nach jeder QZ-Sitzung
- Erstellen eines Abschlussberichts nach Beendigung des QZ
4. Ort und Anzahl der Sitzungen
- Die Sitzungen sollen in der Regel in monatlichen Abständen stattfinden.
- Die Dauer eines QZ soll 12 Monate nicht überschreiten und mindestens 8
sowie höchstens 10 Sitzungen umfassen.
- Die Sitzungen finden in der Regel in der Ärztekammer Berlin statt.
- Alternative Veranstaltungsorte können in Absprache mit der ÄKB gewählt
werden (Kosten für Räume außerhalb der ÄKB werden nicht erstattet!).
5. Dokumentation
Die Arbeit im Qualitätszirkel ist nach jeder Sitzung durch ein Kurzprotokoll
und zum anderen in einem Abschlussbericht am Ende des Jahres zu dokumentieren.
Die Kurzprotokolle sollen die folgenden Angaben enthalten:
- Termin und Zeitdauer
- Namen der Teilnehmer (Teilnehmer-Liste für die Fortbildungszertifiizierung)
- erörterte Themen bzw. Ergebnisse
- Zeitpunkt der nächsten Sitzung
Das Protokoll ist innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung bei der ÄKB
einzureichen.
Der Abschlussbericht soll die folgenden Angaben enthalten:
- Strukturdaten (Anzahl der Sitzungen, fachbezogene Angaben zu den
Teilnehmern, Regelmäßigkeit der Teilnahme)
- konkrete Ziele und Inhalte des jeweiligen QZ
- geplante und erreichte Verbesserungen/Veränderungen für die teilnehmenden
Ärzte
- geplante und erreichte Verbesserungen/Veränderungen für die
Versorgungsqualität der betroffenen Patienten
- abschließende persönliche Einschätzung des Moderators über die Ergebnisse
des Qualitätszirkels unter Qualitätssicherungs- und
Qualitätsmanagementaspekten
- Hinweise auf Indikatoren, anhand derer die Erreichung oder auch
Nichterreichung von Verbesserungspotenzialen des QZ messbar gemacht werden
konnten
Der Abschlussbericht ist innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des
Qualitätszirkels bei der ÄKB einzureichen. Er kann zur Veröffentlichung in
BERLINER ÄRZTE oder im Internet verwandt werden.
6. Fortbildungspunkte und Teilnahmebescheinigung
Teilnehmer der Qualitätszirkel erhalten 3 Fortbildungspunkte pro Sitzung,
Moderatoren erhalten 4 Fortbildungspunkte pro Sitzung. Über die Teilnahme am QZ
wird - bei regelmäßiger Teilnahme - eine Bescheinigung ausgestellt.
7. Einrichtung eines Qualitätszirkels
Vorrangig werden QZ als begleitende und ergänzende Maßnahmen zu Fort- und
Weiterbildungsreihen der ÄKB eingerichtet. Daneben können Vorschläge einzelner
Ärztinnen und Ärzte für weitere QZ umgesetzt werden. Überschreitet die Anzahl
der Vorschläge die zur Verfügung stehenden Kapazitäten obliegt die Auswahl dem
Qualitätssicherungsausschuss der ÄKB.
8. Finanzielle Förderung und organisatorische Unterstützung
Die ÄKB stellt in begrenztem Umfang Mittel zur Finanzierung der Moderatoren
von QZ zur Verfügung. Qualitätszirkel können mit maximal 1000,- EUR für 8 - 10
Sitzungen gefördert werden.
Anträge auf finanzielle Förderung eines QZ sind 3 Monate vor dem geplanten
Beginn zu stellen. Die ÄKB stellt nach Möglichkeit Räume für die Sitzungen der
Qualitätszirkel zur Verfügung.
Eine finanzielle Förderung durch die ÄKB entfällt, wenn ein Qualitätszirkel
von dritter Seite unterstützt wird. Bereits gezahlte Förderungsmittel sind in
diesem Falle zurückzuzahlen.
Die Gründung und die Arbeit der Qualitätszirkel werden von der ÄKB
organisatorisch unterstützt durch:
- Registrierung der Teilnehmer, Raumbuchung (falls die Sitzungen in der ÄKB
stattfinden)
- Bekanntmachung des QZ (Termine, Themen, Ort)
- Vermittlung von Experten (ohne Entschädigung)