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Struktur und Arbeitsweise von Qualitätszirkeln der Ärztekammer Berlin

Qualitätszirkel (QZ) sind Lernsysteme, in denen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, in gemeinsamer Arbeit an selbst definierten Themen Veränderungen herbeizuführen, die zu einer Optimierung des ärztlichen Handelns führen.

Qualitätszirkel (QZ) sind Lernsysteme, in denen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, in gemeinsamer Arbeit an selbst definierten Themen Veränderungen herbeizuführen, die zu einer Optimierung des ärztlichen Handelns führen.

Die Ärztekammer Berlin (ÄKB) bietet Qualitätszirkel für Ärztinnen und Ärzte aller Einrichtungen des Gesundheitswesens an. Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens zur Erörterung gemeinsamer Fragestellungen und Erarbeitung von Lösungen zusammenzuführen. Die Themen der QZ sollen die verbesserte Patientenversorgung an ambulant/stationären Schnittstellen einbeziehen sowie eine interdisziplinäre Herangehensweise an spezifische Problemfelder ermöglichen. Vorrangig sollen QZ eingerichtet werden, die Themen von Fort- und Weiterbildungsreihen der ÄKB ergänzen und/oder vertiefen.

1. Inhaltliche Voraussetzungen für Qualitätszirkel der ÄKB

  • Arbeitsweise orientiert am PDCA-Zyklus
  • Festlegung von Qualitätsstandards durch die Teilnehmer des QZ
  • fallorientierte und/oder themenzentrierte und erfahrungsbezogene Vorgehensweise unter Einbeziehung von entsprechenden Leitlinien und evtl. auch von Experten
  • Erarbeiten von konkreten Lösungsmöglichkeiten für das ausgewählte Problemfeld
  • Evaluation - Ermitteln der Veränderungen, die sich im Laufe der Arbeit des QZ entwickelt haben

2. Strukturelle Voraussetzungen für Qualitätszirkel der ÄKB

  • Freiwilligkeit und Interesse am kollegialen Diskurs
  • kontinuierliche Zusammenarbeit einer konstanten Teilnehmergruppe
  • Gruppengröße zwischen 8 und 15 Teilnehmern
  • regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen; Die Fehlzeit pro QZ soll eine Sitzung nicht überschreiten
  • Leitung durch einen geschulten Moderator (Voraussetzung: von der ÄKB anerkannte Moderatorenausbildung)
  • Protokollierung der einzelnen Sitzungen des QZ und Erstellung eines Abschlussberichts

3. Aufgaben des Moderators

  • Nachweis einer Moderatorenausbildung von mindestens 16 Stunden Dauer
  • Organisation der Sitzungen im Einvernehmen mit den Teilnehmern
  • Moderationstechniken, Visualisierungs- und Präsentationstechniken anwenden
  • gruppendynamische Phänomene im Hinblick auf die Zielsetzung des Qualitätszirkels erkennen und steuern
  • Herstellen von Bedingungen, in denen das Fach- und Erfahrungswissen aller Teilnehmer eingebracht werden können
  • Förderung eines vertraulichen Austausches von Meinungen und Erfahrungen
  • Herstellen von Bedingungen, in denen die Erarbeitung von praktikablen Lösungen möglich ist
  • Sicherung der Umsetzung von Entscheidungen und Maßnahmen der Gruppe
  • Förderung von Motivation, Aktivität und Beteiligung der einzelnen Teilnehmer
  • Erstellen eines inhaltlichen Rahmenkonzeptes vor Beginn der QZ-Arbeit und Abstimmung des Konzeptes mit der ÄKB
  • Erstellen eines kurzen Protokolls nach jeder QZ-Sitzung
  • Erstellen eines Abschlussberichts nach Beendigung des QZ

4. Ort und Anzahl der Sitzungen

  • Die Sitzungen sollen in der Regel in monatlichen Abständen stattfinden.
  • Die Dauer eines QZ soll 12 Monate nicht überschreiten und mindestens 8 sowie höchstens 10 Sitzungen umfassen.
  • Die Sitzungen finden in der Regel in der Ärztekammer Berlin statt.
  • Alternative Veranstaltungsorte können in Absprache mit der ÄKB gewählt werden (Kosten für Räume außerhalb der ÄKB werden nicht erstattet!).

5. Dokumentation

Die Arbeit im Qualitätszirkel ist nach jeder Sitzung durch ein Kurzprotokoll und zum anderen in einem Abschlussbericht am Ende des Jahres zu dokumentieren.

Die Kurzprotokolle sollen die folgenden Angaben enthalten:

  • Termin und Zeitdauer
  • Namen der Teilnehmer (Teilnehmer-Liste für die Fortbildungszertifiizierung)
  • erörterte Themen bzw. Ergebnisse
  • Zeitpunkt der nächsten Sitzung

Das Protokoll ist innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung bei der ÄKB einzureichen.

Der Abschlussbericht soll die folgenden Angaben enthalten:

  • Strukturdaten (Anzahl der Sitzungen, fachbezogene Angaben zu den Teilnehmern, Regelmäßigkeit der Teilnahme)
  • konkrete Ziele und Inhalte des jeweiligen QZ
  • geplante und erreichte Verbesserungen/Veränderungen für die teilnehmenden Ärzte
  • geplante und erreichte Verbesserungen/Veränderungen für die Versorgungsqualität der betroffenen Patienten
  • abschließende persönliche Einschätzung des Moderators über die Ergebnisse des Qualitätszirkels unter Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementaspekten
  • Hinweise auf Indikatoren, anhand derer die Erreichung oder auch Nichterreichung von Verbesserungspotenzialen des QZ messbar gemacht werden konnten

Der Abschlussbericht ist innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Qualitätszirkels bei der ÄKB einzureichen. Er kann zur Veröffentlichung in BERLINER ÄRZTE oder im Internet verwandt werden.

6. Fortbildungspunkte und Teilnahmebescheinigung

Teilnehmer der Qualitätszirkel erhalten 3 Fortbildungspunkte pro Sitzung, Moderatoren erhalten 4 Fortbildungspunkte pro Sitzung. Über die Teilnahme am QZ wird - bei regelmäßiger Teilnahme - eine Bescheinigung ausgestellt.

7. Einrichtung eines Qualitätszirkels

Vorrangig werden QZ als begleitende und ergänzende Maßnahmen zu Fort- und Weiterbildungsreihen der ÄKB eingerichtet. Daneben können Vorschläge einzelner Ärztinnen und Ärzte für weitere QZ umgesetzt werden. Überschreitet die Anzahl der Vorschläge die zur Verfügung stehenden Kapazitäten obliegt die Auswahl dem Qualitätssicherungsausschuss der ÄKB.

8. Finanzielle Förderung und organisatorische Unterstützung

Die ÄKB stellt in begrenztem Umfang Mittel zur Finanzierung der Moderatoren von QZ zur Verfügung. Qualitätszirkel können mit maximal 1000,- EUR für 8 - 10 Sitzungen gefördert werden.

Anträge auf finanzielle Förderung eines QZ sind 3 Monate vor dem geplanten Beginn zu stellen. Die ÄKB stellt nach Möglichkeit Räume für die Sitzungen der Qualitätszirkel zur Verfügung.

Eine finanzielle Förderung durch die ÄKB entfällt, wenn ein Qualitätszirkel von dritter Seite unterstützt wird. Bereits gezahlte Förderungsmittel sind in diesem Falle zurückzuzahlen.

Die Gründung und die Arbeit der Qualitätszirkel werden von der ÄKB organisatorisch unterstützt durch:

  • Registrierung der Teilnehmer, Raumbuchung (falls die Sitzungen in der ÄKB stattfinden)
  • Bekanntmachung des QZ (Termine, Themen, Ort)
  • Vermittlung von Experten (ohne Entschädigung)

 

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