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Antragstellung

Die Kommission wird auf Antrag des für das Vorhaben verantwortlichen Arztes oder auf Ersuchen des Vorstandes der Ärztekammer Berlin tätig.

Der Antrag des Arztes bedarf der Schriftform. Der Antrag und seine Begründung sind in deutscher Sprache vorzulegen. Dem Antrag ist eine Erklärung darüber beizufügen, ob zuvor oder gleichzeitig Anträge gleichen Inhalts bei anderen Ethik-Kommissionen gestellt worden sind. Bereits vorliegende Bewertungen und Stellungnahmen von anderen Ethik-Kommissionen sind dem Antrag beizufügen. Entspricht ein Antrag nicht den Formerfordernissen, so teilt die Geschäftsstelle dies dem Antragsteller unverzüglich mit und weist darauf hin, dass der Antrag erst nach Behebung des Mangels bearbeitet wird.

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