Die Kommission wird auf Antrag des für das Vorhaben verantwortlichen Arztes oder auf Ersuchen des Vorstandes der Ärztekammer Berlin tätig.
Der Antrag des Arztes bedarf der Schriftform. Der Antrag und seine Begründung
sind in deutscher Sprache vorzulegen. Dem Antrag ist eine Erklärung darüber
beizufügen, ob zuvor oder gleichzeitig Anträge gleichen Inhalts bei anderen
Ethik-Kommissionen gestellt worden sind. Bereits vorliegende Bewertungen und
Stellungnahmen von anderen Ethik-Kommissionen sind dem Antrag beizufügen.
Entspricht ein Antrag nicht den Formerfordernissen, so teilt die Geschäftsstelle
dies dem Antragsteller unverzüglich mit und weist darauf hin, dass der Antrag
erst nach Behebung des Mangels bearbeitet wird.