Informationen zum Beratungsverfahren, zu den Gebühren und Auslagen finden Sie hier
Der
Ausschuss kann den Antragsteller zu seinen Beratungen einladen und ihm
Gelegenheit zur mündlichen Erläuterung des Antrages geben. Das Beratungsergebnis
wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben. Ablehnende Beschlüsse und
Empfehlungen zur Änderung des Vorhabens werden schriftlich begründet.
Die Erhebung der Gebühren und Auslagen sowie deren Höhe richten sich nach der
Gebührenordnung
der Ärztekammer Berlin.