Die Kommission ist eine unselbständige Einrichtung der Landesärztekammer Brandenburg und der Ärztekammer Berlin.
Bei der Ärztekammer Berlin ist eine Kommission eingerichtet, die nach § 8
Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen
und Geweben Transplantationsgesetz
(TPG)
die Aufgabe hat, vor der Entnahme von Organen einer lebenden Person gutachterlich
dazu Stellung zu nehmen, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende nicht freiwillig erfolgt
oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens nach § 17 TPG ist.
Die Kommission ist eine unselbständige Einrichtung der Landesärztekammer
Brandenburg und der Ärztekammer Berlin. Sie besteht aus einer Ärztin oder einem
Arzt, einer Person mit der Befähigung zum Richteramt und einer in
psychologischen Fragen erfahrenen Person. Für jedes Kommissionsmitglied sind
Stellvertreterinnen/Stellvertreter berufen.