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Prüfungsausschüsse

Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die Ärztekammer Berlin Prüfungsausschüsse in der erforderlichen Anzahl

Die Prüfungsausschüsse nehmen die Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen und Umschulungsprüfungen ab. Die Ärztekammer kann einen oder mehrere Ausschüsse mit der Erstellung, Auswahl und dem Beschluss der Prüfungsaufgaben für die schriftlichen und/oder praktischen Prüfungen bzw. mit den Zulassungsentscheidungen betrauen oder für diesen Zweck einen Ausschuss bestellen.

Jeder Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Personen. Dem Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder Ärzte als Beauftragte der Arbeitgeber, Arzthelfer/innen oder Medizinische Fachangestellte als Beauftragte der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule an. Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bereich der Ärztekammer bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung berufen. Die Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen werden im Einvernehmen mit der für das Schulwesen im Lande Berlin zuständigen Senatsverwaltung berufen.

Die Mitglieder werden von der Ärztekammer Berlin längstens für fünf Jahre berufen.

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Prüfungen

Abschlussprüfung zum/zur MFA im Sommer 2012

schriftlicher Teil der Prüfung:
Mi, 25.04.2012 und Do, 26.04.2012 praktischer Teil der Prüfung:
Mi, 30.05.2012 bis Fr, 13.07.2012


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