Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die Ärztekammer Berlin Prüfungsausschüsse in der erforderlichen Anzahl
Die Prüfungsausschüsse nehmen die Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen und
Umschulungsprüfungen ab. Die Ärztekammer kann einen oder mehrere Ausschüsse mit
der Erstellung, Auswahl und dem Beschluss der Prüfungsaufgaben für die
schriftlichen und/oder praktischen Prüfungen bzw. mit den
Zulassungsentscheidungen betrauen oder für diesen Zweck einen Ausschuss
bestellen.
Jeder Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Personen. Dem
Prüfungsausschuss gehören als Mitglieder Ärzte als Beauftragte der Arbeitgeber,
Arzthelfer/innen oder Medizinische Fachangestellte als Beauftragte der
Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer
berufsbildenden Schule an. Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf
Vorschlag der im Bereich der Ärztekammer bestehenden Gewerkschaften und
selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer
Zwecksetzung berufen. Die Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen werden im
Einvernehmen mit der für das Schulwesen im Lande Berlin zuständigen
Senatsverwaltung berufen.
Die Mitglieder werden von der Ärztekammer Berlin längstens für fünf Jahre berufen.