In allen wichtigen Angelegenheiten der Berufsausbildung zum/zur Arzthelfer/in bzw. zum/zur Medizinischen Fachangestellten wird der Ausschuss unterrichtet und gehört
Der Berufsbildungsausschuss hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige
Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken. Der
Berufsbildungsausschuss beschließt die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes von
der Ärztekammer Berlin zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung
der Berufsbildung.
Dem Berufsbildungsausschuss gehören 6 Beauftragte der Arbeitgeber
(Ärzte/Ärztinnen), 6 Beauftragte der Arbeitnehmer (Arzthelfer/innen bzw.
Medizinische Fachangestellte) und 6 Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen an.
Die Beauftragten der Arbeitgeber werden auf Vorschlag der Ärztekammer Berlin,
die Beauftragten der Arbeitnehmer auf Vorschlag der bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von
Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen. Die
Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen werden von der für das Schulwesen im
Lande Berlin zuständigen Senatsverwaltung berufen.
Die Berufung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung für längstens vier Jahre.