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Ausbildung zur Arzthelferin/zum Arzthelfer

Berufsausbildungen mit einem Beginn bis 31. Juli 2006

Sie erhalten hier folgende Informationen:

Alle Anträge, Formulare, Merkblätter und Musterschreiben finden Sie im Downloadbereich (s. rechter Seitenrand).

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 S. 1 BBiG). Besteht die/der Auszubildende vor Ablauf des Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG). Besteht die/der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr/sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).

Informationen zur Möglichkeit einer Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer sowie einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung finden Sie in den FAQs. Alle maßgeblichen Musterschreiben für die Abkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit finden Sie in unserem Downloadbereich.


Ausbildungsort

Die Ausbildung zur Arzthelferin findet an drei Tagen in der Woche in der Arztpraxis und an zwei Tagen in der Woche teilweise in der Berufsschule statt. Außerdem besuchen die Auszubildenden die Kursmodule der Überbetrieblichen Ausbildung der Ärztekammer Berlin.

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Wohnbezirk der Auszubildenden:

  • Oberstufenzentrum Gesundheit 1 (OSZ I)
    Schwyzer Straße 6 - 8
    13349 Berlin (Wedding)
    Tel.: 453080-14, Fax:453080-77, Ansprechpartnerin: Frau Quade
    (Bezirke: Charlottenburg - Falkensee - Friedrichshain - Lankwitz - Lichterfelde - Mitte - Pankow - Prenzlauer Berg - Reinickendorf - Schöneberg - Spandau - Steglitz - Tiergarten - Wedding - Weißensee - Wilmersdorf - Zehlendorf)
  • Oberstufenzentrum Gesundheit 2 (OSZ II)
    Peter-Weiss-Gasse 8
    12627 Berlin (Hellersdorf)
    Tel.: 9928903, Fax: 992890-59, Ansprechpartnerin: Frau Hohlfeld
    (Bezirke: Adlershof - Blankenburg - Britz - Buckow - Friedrichshain - Hellersdorf - Hohenschönhausen - Karow - Köpenick - Kreuzberg - Lichtenberg - Lichtenrade - Marienfelde - Marzahn - Neukölln - Oberschöneweide - Rudow - Tempelhof - Treptow - Weißensee)

Berufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die ärztliche Praxis,
  2. Arbeitsschutz, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  3. Maßnahmen der Praxishygiene,
  4. Anwenden und Pflegen medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate,
  5. Betreuen von Patienten in der ärztlichen Praxis,
  6. Hilfeleistung bei Notfällen
  7. Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Arztes,
  8. Durchführen von Laborarbeiten einschließlich der Qualitätssicherung,
  9. Umgehen mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln,
  10. Anwenden von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnissen über Krankheiten,
  11. Anatomie, Physiologie und Pathologie,
  12. Prävention, Prophylaxe und Rehabilitation,
  13. Organisieren der Praxisabläufe einschließlich Textverarbeitung,
  14. Durchführen des Abrechnungswesens,
  15. Durchführen von Verwaltungsarbeiten,
  16. Umgehen mit Bestimmungen der Sozialgesetzgebung.

Hinweis

Am 1. August 2006 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Diese Verordnung löst die "alte" Verordnung über die Ausbildung zum/zur Arzthelfer/-in vom 10. Dezember 1985 ab und erfasst alle Ausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2006 oder später beginnen.

Nach § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten können Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der Verordnung bestehen, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Parteien des Ausbildungsverhältnisses dies vereinbaren.

Mit Inkrafttreten der "neuen" Verordnung gilt die Berufsbezeichnung "Medizinische/r Fachangestellte/r". Diese Bezeichnung ist - im Gegensatz zu den Berufsbezeichnungen von Gesundheitsberufen nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 des Grundgesetzes, wie z. B. Logopäde/Logopädin oder Ergotherapeut/in - nicht gesetzlich geschützt. Daher können sich Arzthelfer/innen ab dem 1. August 2006 ohne weiteres auch Medizinische/r Fachangestellte/r nennen.


Berichtsheft

Die/Der Auszubildende hat einen schriftlichen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes zu führen. Ihr/Ihm ist Gelegenheit zu geben, dies während der Ausbildungszeit zu tun. Im Berichtsheft soll die/der Auszubildende wöchentlich über einen Schwerpunkt der praktischen Ausbildung berichten. Das Berichtsheft ist von den Ausbildenden regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen. Das Berichtsheft ist auf Anforderung der Ärztekammer vorzulegen. Die Führung des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Muster-Berichtsheftseiten finden Sie in unserem Downloadbereich.


Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erfolgt schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben.

Prüfungsgebiete:

  1. Gesundheitswesen,
  2. Praxishygiene,
  3. Apparate und Instrumente,
  4. Anatomie und Physiologie,
  5. Praxisorganisation,
  6. Sozialgesetzgebung.

Nähere Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie in den FAQs.


Abschlussprüfung

1. Gegenstand der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf Fertigkeiten und Kenntnisse, die in der Ausbildung erworben wurden, sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Abschlussprüfung ist in den Prüfungsfächern Medizin, Verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im Prüfungsfach Praktische Übungen mündlich durchzuführen. Für die schriftliche Prüfung kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:

Im Prüfungsfach Medizin:

  • Anatomie, Physiologie und Pathologie,
  • Anwendung der medizinischen Terminologie und Grundkenntnisse über Krankheiten
  • Labor, Praxishygiene, Arbeitsschutz und Umweltschutz,
  • Medizinische Apparate, Geräte und Instrumente,
  • Grundkenntnisse über Arzneimittel, einschließlich Impfstoffe,
  • Prävention und Prophylaxe;

Im Prüfungsfach Verwaltung:

  • Gesundheitswesen
  • Grundkenntnisse fachbezogener Rechtsvorschriften und der Sozialgesetzgebung,
  • kassenärztliche Abrechnung,
  • Privatliquidation,
  • Rechnungswesen und Zahlungsverkehr,
  • Praxisorganisation;

Im Prüfungsfach Wirtschaft- und Sozialkunde:

  • allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.

Die Fragen und Aufgaben der schriftlichen Prüfungen werden in Form von Auswahlfragen gestellt.

Im Prüfungsfach Praktische Übungen

soll der Prüfling bei der Bearbeitung praktischer Vorgänge zeigen, dass er technische, medizinische und verwaltungsmäßige Zusammenhänge einer Arztpraxis versteht und praktische Aufgaben lösen kann. Es kommen Fragen und Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:

  • Umgang mit Patienten,
  • Hilfeleistung in der Praxis,
  • Anwendung und Pflege medizinischer Apparate, Geräte und Instrumente,
  • Durchführung von Abrechnungsvorgängen
  • Formularwesen,
  • Abwickeln von Schriftverkehr.

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und im Durchschnitt der Prüfungsergebnisse für die Prüfungsfächer Medizin und Verwaltung mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in mindestens einem Prüfungsfach mit ungenügend (Note 6) gewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

2. Ablauf der Abschlussprüfung

  • Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt durch die Ärztekammer Berlin (die/der ausbildende Ärztin/Arzt wird angeschrieben). Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung muss bei der Ärztekammer gestellt werden.
    Folgende Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen:
    • Bescheinigung über die Zwischenprüfung, wenn die Zwischenprüfung nicht bei der Ärztekammer Berlin abgelegt wurde
    • Bescheinigung der berufsbildenden Schule über die Fehltage in der Berufsschule während der Ausbildungszeit oder die Zeugnisse der zurückgelegten Berufsschulsemester in Kopie
    • Berichtsheft (schriftlicher Ausbildungsnachweis) oder die Bestätigung des Ausbildenden, dass das Berichtsheft (der Ausbildungsnachweis) geführt wurde
    • Bescheinigung des ausbildenden Arztes über den Umfang der Fehltage in der Praxis
    • ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (z. B. Bescheinigung einer Zusatzausbildung)
    • Bei der Durchführung der Prüfung werden die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt. Bitte senden Sie ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung ein.
  • Die Ärztekammer Berlin bzw. ein von ihr errichteter Prüfungsausschuss überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung.
  • Die Nichtzulassungsentscheidungen bzw. Zulassungsentscheidungen bei Anträgen auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung werden den Auszubildenden und den Ausbildenden schriftlich mitgeteilt.
  • Die Einladungen zur schriftlichen Abschlussprüfung werden an die Prüfungskandidaten versandt. Dies ist bei "regulären" Prüfungskandidaten zugleich die Mitteilung über die Zulassungsentscheidung.
  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Den Prüfungsteilnehmern und deren Ausbildenden werden das Ergebnis der schriftlichen Abschlussprüfung und der Termin der praktisch/mündlichen Prüfung ca. eine Woche vor dieser bekannt gegeben.
  • Praktische Übung (Praktische Abschlussprüfung)
  • Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann (mündliche Ergänzungsprüfung).
  • Die Arzthelferinnen-Briefe und die Prüfungszeugnisse werden den Prüfungsteilnehmern ausgehändigt.

Ein Musterschreiben für einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung finden Sie in unserem Downloadbereich. Nähere Informationen zur Abschlussprüfung finden Sie auch in den FAQs.


Gebühren

Die Gebühren sind vom Ausbildenden zu tragen. Die Gebühren richten sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin.

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Prüfungen

Zwischenprüfung zum/zur MFA im Frühjahr 2012

Di, 13.03.2012

Abschlussprüfung zum/zur MFA im Sommer 2012

schriftlicher Teil der Prüfung:
Mi, 25.04.2012 und Do, 26.04.2012 praktischer Teil der Prüfung:
Mi, 30.05.2012 bis Fr, 13.07.2012


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