Was müssen Sie tun, wenn Sie in Ihrer Praxis eine/n Auszubildende/n einstellen möchten?
Alle Unterlagen, Formulare und Musterbriefe, die die Ärztekammer Berlin zum Abschluss eines
Ausbildungsvertrages zur Verfügung stellt, finden Sie gebündelt in unserem
Downloadbereich.
Beachten Sie auch die geltenden Tarifverträge, die wir Ihnen in der Rubrik
"Recht und Tarife" zusammengestellt haben.
1. Arbeitserlaubnis der/des Auszubildenden
Bei ausländischen Auszubildenden ist eine Arbeitserlaubnis anzufordern.
2. Berufsausbildungsvertrag
Der Ausbildende (die Ärztin/der Arzt) schließt vor Beginn der Berufsausbildung mit
der/dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag.
Bitte beachten Sie:
- Der Vertrag muss vom Ausbildenden und der/dem Auszubildenden
unterschrieben werden.
- Bei minderjährigen Auszubildenden müssen zusätzlich die gesetzlichen
Vertreter den Vertrag unterschreiben.
- Bitte reichen Sie 3 Originalverträge, 3 Informations- und Erklärungsblätter zum Ausbildungsplan und
1 Anlage zum Ausbildungsvertrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der Ärztekammer Berlin zur
Registrierung ein (bitte keine Kopien!).
Wesentliche Änderungen zum Berufsausbildungsvertrag (z. B. Vertragsauflösung,
Krankheitszeiten, Namensänderungen, Mutterschutzzeiten und evtl.
Erziehungsurlaub) sind vom ausbildenden Arzt unverzüglich, spätestens 14 Tage
nach Bekanntwerden, der Ärztekammer schriftlich zu melden.
Weitere Informationen zur Vertragsniederschrift und der Möglichkeit einer
Abkürzung der Ausbildungszeit finden Sie in der Anleitung
zur Vertragsniederschrift [PDF] und den FAQs.
3. Ausbildungsplan
Nach § 6 der Ausbildungsverordnung haben Ausbildende unter Zugrundelegung des
Ausbildungsrahmenplans für ihre Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu
erstellen. Eine von dem Rahmenplan abweichende zeitliche und sachliche
Gliederung ist zulässig, soweit betriebliche Besonderheiten es rechtfertigen.
Der Ausbildungsplan gehört zu den Angaben über die zeitliche und sachliche
Gliederung der Berufsausbildung, die nach § 11 Abs. 1 S. 2 Berufsbildungsgesetz
in die Niederschrift des Vertrages aufzunehmen sind.
Sie müssen den Plan nicht eigens erstellen. Wir haben Ihnen einen
Betrieblichen Ausbildungsplan [PDF] als Muster vorbereitet. Dieser
Plan beruht auf den sehr umfänglichen Rahmenplänen der Ausbildungsverordnung.
Ein Informations- und Erklärungsblatt finden Sie hier [PDF]. Mit der Option
für eine der aufgeführten Erklärungsvarianten kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur
Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans nach.
4. Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Ist die/der Auszubildende zu Beginn der Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt,
muss die Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
[PDF] (nicht älter als 14 Monate) in Kopie bei der
Ärztekammer eingereicht werden.
5. Anmeldung in der Berufsschule
Die/Der Auszubildende muss sich in der Berufsschule anmelden:
- Oberstufenzentrum Gesundheit 1 (OSZ I)
Schwyzer Straße 6 - 8
13349
Berlin (Wedding)
Tel.: 453080-14, Fax:453080-77, Ansprechpartnerin: Frau
Quade
(Bezirke: Charlottenburg - Falkensee - Friedrichshain - Lankwitz -
Lichterfelde - Mitte - Pankow - Prenzlauer Berg - Reinickendorf - Schöneberg -
Spandau - Steglitz - Tiergarten - Wedding - Weißensee - Wilmersdorf -
Zehlendorf)
- Oberstufenzentrum Gesundheit 2 (OSZ II)
Peter-Weiss-Gasse 8
12627
Berlin (Hellersdorf)
Tel.: 9928903, Fax: 992890-59, Ansprechpartnerin: Frau
Hohlfeld
(Bezirke: Adlershof - Blankenburg - Britz - Buckow -
Friedrichshain - Hellersdorf - Hohenschönhausen - Karow - Köpenick - Kreuzberg
- Lichtenberg - Lichtenrade - Marienfelde - Marzahn - Neukölln -
Oberschöneweide - Rudow - Tempelhof - Treptow - Weißensee)
6. Absprache der Arbeitszeiten und Pausen
Bei minderjährigen Auszubildenden ist ein Arbeitszeitplan auszuhängen.
7. Beschaffung der Schutz- und Berufskleidung/Durchführung erforderlicher
Schutzimpfungen
Der Ausbildende ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des
Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen. Der Ausbildende
stellt die notwendige Schutzkleidung unentgeltlich zur Verfügung und trägt die
Kosten für deren Reinigung. Kommt der Arbeitgeber aufgrund einer Analyse der
Gefährdungspotentiale des Arbeitsplatzes zu dem Ergebnis, dass eine Impfung
der/des Auszubildenden angezeigt ist, so hat er die/den Auszubildenden darüber
aufzuklären sowie die Kosten der Impfung zu tragen (z. B.
Hepatitis-Schutzimpfung).
8. Aufklärung über die Schweigepflicht
Die/Der Auszubildende ist über die Schweigepflicht gemäß § 203
Strafgesetzbuch aufzuklären.
9. Anmeldung bei der Krankenversicherung
10. Vorlage der Lohnsteuerkarte
11. Einrichtung einer Bankverbindung
12. Rentenversicherungsnachweis bei der Deutschen Rentenversicherung
(vormals BfA) beantragen
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.