(16.01.2012)
Gesetzlicher Rahmen ist kein Ersatz für die Pflicht des Gesetzgebers, sichere Rahmenbedingungen der Patientenversorgung zu schaffen
Die Ärztekammer Berlin begrüßt die Zusammenführung aller bestehenden Gesetze und
die bessere Übersicht, die mit dem neuen Patientenrechtegesetz geschaffen werden
soll. Allerdings bestehen im aktuellen Entwurf substantielle Lücken. Nach
Ansicht von Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz löst der vom
Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium jetzt gemeinsam vorgelegte
Referentenentwurf die grundlegenden Probleme im Gesundheitswesen nicht: "Die
Ursachen für die zunehmend mangelhafte Versorgung deutscher Patienten, wie
stetig steigender Kostendruck, wachsende Kommerzialisierung oder fehlende
Kooperation der Akteure, werden ignoriert." Es sei begrüßenswert, die
bestehenden Gesetze - die zu den besten weltweit gehören - zusammenzufassen und
klarer zu strukturieren, damit Patienten und Ärzte mehr Transparenz erhalten und
ihre Rechte leichter in Anspruch nehmen können.
"Aber mit diesem Gesetz schaut man in die falsche Richtung", kritisiert
Jonitz, "denn der Patient muss nicht vor dem Arzt geschützt werden". Die
Verletzung der Patientenrechte findet nämlich nicht primär auf der persönlichen
Arzt-Patienten-Ebene statt. Vielmehr müssten im Gesundheitswesen Voraussetzungen
geschaffen werden, die es Ärzten ermöglichen, die Rechte ihrer Patienten zu
gewährleisten.
Patienten haben nach Aussage von Jonitz das Recht darauf, dass
- ausreichend Raum und Zeit für eine individuelle Arzt-Patientenbeziehung möglich
ist,
- die Therapiefreiheit des Arztes gewährleistet ist,
- sie freien und zeitnahen Zugang zu Kliniken und Praxen ihrer Wahl haben,
- sie ohne kommerziellen Druck und frei von Interessen Dritter behandelt
werden können,
- Ärztinnen und Ärzte die deutsche Sprache ausreichend gut sprechen,
- der Facharztstandard rund um die Uhr gewährleistet ist,
- Arzt-Patienten-Gespräche und Patientendaten auf jeden Fall vertraulich
bleiben und nicht im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung Gegenstand
von polizeilichen Ermittlungen werden,
- die im Rahmen von Studien an ihnen gemachten Erfahrungen allgemein
zugänglich gemacht werden (Stichwort Studienregister).
"Für die Einhaltung dieser elementaren Patientenrechte sind nicht die einzelne
Ärztin und der einzelne Arzt, sondern die Träger im Gesundheitswesen
verantwortlich. Ausreichend qualifiziertes Personal, humane Arbeitsbedingungen
und ein mitarbeiterorientierter Führungsstil fehlen häufig gerade in
Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern", prangert der Berliner
Kammerpräsident an, "dort sind Bund, Länder und Kommunen direkt für die
Patientenversorgung zuständig, ohne dass die Missstände abgestellt werden. Wer
von anderen besseres Verhalten per Gesetz einfordert, ist aufgefordert mit
eigenem, besten Beispiel voranzugehen. Ein Patientenrechtegesetz bleibt sonst
ein Feigenblatt. Wir brauchen eine bessere, am Wohl der Patienten und nicht
primär am Wohl der Krankenkassen orientierte Politik, die zu einer besseren
Versorgung führt", fügt Jonitz hinzu, "oder anders gefragt: Was wäre den
Passagieren auf der vor 100 Jahren gesunkenen Titantic lieber gewesen: Ein
Passagierrechtegesetz oder ein besserer Kapitän?!"
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