(01.09.2011)
Senatsverwaltung für Gesundheit, Ärztekammer Berlin und Kassenärztliche Vereinigung Berlin raten zur Masernimpfung.
Gemeinsame Pressemitteilung
Mit 130 Fällen im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde die höchste Zahl an
Masernerkrankungen seit Einführung der Meldepflicht durch das
Infektionsschutzgesetzt in 2001 beobachtet. Demgegenüber waren es im gesamten
Jahr 2010 nur 92 Fälle. Auffällig ist die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich
erhöhte Zahl Erkrankter Kleinkinder im Alter unter einem Jahr. Auch die
Erkrankungen bei Personen ab einem Alter von 15 Jahren bis ins Ewachsenenalter
sind außergewöhnlich hoch. In beiden Altersgruppen musste jeweils über die
Hälfte der Erkrankten im Krankenhaus behandelt werden. Häufige Komplikationen
sind Lungenentzündung und Mittelohrentzündung. Aber auch Enzephalitis
(Entzündung des Gehirns) kommt als Folge einer Maserninfektion vor, wurde jedoch
in Berlin im laufenden Jahr bisher noch nicht berichtet.
Die Masernimpfung erfolgt nach Empfehlung der Ständigen
Impfkommission (STIKO) in einem Kombinationsimpfstoff zusammen mit Mumps und
Röteln. Zwei Impfungen sind für einen optimalen Schutz notwendig. Die erste
Impfung soll zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat erfolgen, die zweite zwischen
dem 15. und 23. Lebensmonat. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders durch
einen komplizierten Verlauf der Erkrankung gefährdet. Bis zum Erreichen des
Impfalters hängt íhr Schutz aber vorrangig von der guten Durchimpfung ihrer
Umgebung ab (sogenannte "Herdenimmunität").
Für ältere Kinder und Erwachsene, die noch nicht oder nur
einmal gegen Masern geimpft wurden, sollten die Impfungen unbedingt nachgeholt
werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer
einmaligen Impfung mit Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff für alle Personen, die nach
1970 geboren sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat damit die Empfehlungen der
STIKO vollständig in die Impfschutzrichtlinie übernommen. Nicht dokumentierte
Impfungen gelten als nicht erbracht.
Falls Unsicherheiten über den eigenen oder den Impfschutz der
Kinder bestehen, muss dieser unbedingt anhand des Impfbuchs beim Arzt geprüft
werden. Nicht nur der Haus- und Kinderarzt, sondern auch viele andere
niedergelassene Ärzte bieten die Impfungen an. Fragen Sie einfach bei Ihrem
Arztbesuch nach! Auch bei den zum Schulbeginn in Berlin durchgeführten
Einschulungsuntersuchungen wird der Masernimpfschutz überprüft. Viele infizieren
sich auf Auslandsreisen mit dem Masernvirus. Es ist ratsam, insbesondere vor
Reisen den Masernimpfschutz zu prüfen, um sich ggf. noch rechtzeitig impfen zu
lassen. Für Beratungen zur Masernimpfung stehen neben den niedergelassenen
Ärzten auch die Berliner Gesundheitsämter und die Kinder- und Jugendärztlichen
Dienste der Bezirke zur Verfügung.
Kontaktdaten der Gesundheitsämter:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/gesundheitsaemter/
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
www.kvberlin.de
Ärztekammer Berlin
- Pressestelle - Sascha Rudat, Tel. 030/ 40 80 6-4100/-4101/-4102 E-Mail:
presse@aerztekammer-berlin.de |