(04.05.2010)
Kammerpräsident Jonitz warnt vor Studienmanipulationen durch die Pharmaindustrie und einer Lockerung des Werbeverbots für Arzneimittel
Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz, fordert die
Einrichtung eines bundesweiten Registers für Arzneimittelstudien. Die
pharmazeutische Industrie sollte dazu verpflichtet werden, darin alle Studien
offenzulegen, die im Laufe der Produktentwicklung vorgenommen wurden - auch
solche, die abgebrochen oder bislang nicht veröffentlicht worden sind. Zudem
sollten in jedem Fall sämtliche Rohdaten der verfügbaren Studien mitarchiviert
und damit öffentlich zugänglich gemacht werden, um auch im Nachhinein
Studienergebnisse von außen überprüfen zu können. "Ärzte und Patienten haben
einen Anspruch auf vollständige, umfassende und verständliche Informationen. Die
Straßenbeleuchtung ist auch nicht dort abgeschaltet, wo es gefährlich wird",
so der Kammerpräsident.
Gleichzeitig sprach sich Jonitz für einen Fonds
zur unabhängigen Finanzierung von Arzneimittelstudien nach italienischem Vorbild
aus. In Italien sind die dort tätigen Pharmaunternehmen verpflichtet, 5 Prozent
ihres jährlichen Werbeetats in einen Fonds (AIFA) einzuzahlen, aus dem
unabhängige Studien finanziert werden. Allein in den ersten drei Jahren des
Bestehens des Fonds kamen so jährlich rund 45 Millionen Euro zusammen. "Mögliche
verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Sonderabgabe ließen sich
sicherlich durch einen breiten politischen Konsens beseitigen", zeigte sich der
Kammerpräsident überzeugt.
Jonitz bezieht sich mit seiner Forderung auf eine jetzt veröffentlichte
Analyse der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (ÄkdÄ) (Schott et
al., Deutsches Ärzteblatt 16 und 17/2010). Sie zeigt, dass Studien, die von der
Industrie finanziert werden, weit häufiger ein für den Hersteller günstiges
Ergebnis zur Wirksamkeit des untersuchten Produktes haben als aus anderen
Quellen finanzierte Studien. Zudem werden Ergebnisse den Autoren der Analyse
zufolge häufig zugunsten des Sponsors interpretiert, obwohl die Datenlage dies
bei genauer Betrachtung nicht hergibt. Dadurch, dass der größte Teil aller
Arzneimittelstudien industriefinanziert ist, bedeutet dies über die Zeit eine
tendenzielle Zunahme positiver Ergebnisse. Gerade in zusammenfassenden
Übersichtsarbeiten zum Nutzen eines Arzneimittels kann dies zu erheblichen
Verzerrungen der Ergebnisse führen. "Mit einem Studienregister hingegen hätten
Pharmahersteller deutlich größere Probleme, die für sie ungünstigen Ergebnisse
zu verschweigen", unterstrich Jonitz.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der aktuellen Studie der AkdÄ warnte der
Kammerpräsident erneut davor, das Werbeverbot für Arzneimittel auf europäischer
Ebene zu lockern. Das umstrittene Gesetz, das im September im
Europäischen Parlament diskutiert wird, sei gänzlich ungeeignet für eine bessere
Aufklärung von Patienten. "Interessensneutrale Information und Gewinnstreben
schließen sich naturgemäß aus. Denn die Pharmaindustrie ist - anders als sie
selbst oft darstellt - nicht dem Allgemeinwohl verpflichtet, sondern primär
ihren Aktionären", ergänzte Jonitz.
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