(18.12.2009)
Ausbau der Bettenzahl besonders im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Geriatrie dringend notwendig.
Die Ärztekammer Berlin fordert den Senat auf, bei der gegenwärtigen Erstellung
des Krankenhausplans für die Jahre 2010 bis 2015 die vorhandenen
Versorgungsstrukturen zu stärken. In den Diskussionen mit den Beteiligten (u. a.
der ÄKB) hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
kürzlich die Rahmendaten vorgestellt. Dabei geht die Entwicklung weg von
detaillierter Einzelplanung hin zu einer Rahmenplanung. Eine sinnvolle
Alternative zur Bettenzahl als Planungsgröße existiert nicht. Zukünftig sollen
die Betten und Fachabteilungen pro Krankenhaus, nicht aber mehr die Betten pro
Fachabteilung in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden.
Der Krankenhausausschuss der Ärztekammer Berlin begrüßt diese Rahmenplanung,
gleichzeitig drängt er aber darauf, folgende Punkte zu berücksichtigen:
Versorgungsstrukturen stärken
Seit 1990 wurden in Berlin in bedeutender Anzahl Krankenhausbetten abgebaut.
Dies geschah in einer von allen Beteiligten getragenen sozialpartnerschaftlichen
Atmosphäre. Im Vergleich der Bundesländer ist die Anzahl der Krankenhausbetten
pro Einwohner in Berlin inzwischen aber im unteren Drittel angekommen. In
einzelnen Fachdisziplinen, insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
sowie im Bereich Geriatrie, ist ein deutlicher Bettenaufbau notwendig. Letzteres
ist vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft auch in Berlin
dringend erforderlich. Geriatrische Kompetenz sollte in allen klinischen
Schlüsselstellen vorhanden sein. Die ÄKB fordert den Senat auf, seine
Investitionsverantwortung für den Erhalt und den Ausbau der Krankenhäuser im
Rahmen der dualen Finanzierung wahrzunehmen.
Trägerpluralität erhalten
Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland schreiben eine Trägervielfalt bei
den Krankenhauseigentümern fest. Dabei besteht in etwa eine Drittelparität
zwischen öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Die ÄKB fordert
auch in Berlin den Erhalt dieser Trägervielfalt.
Grundlagen der Krankenhausfinanzierung verbessern
Mit der endgültigen Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf
landeseinheitliche Fallpauschalen (DRGs) stehen die Krankenhäuser untereinander
in einem großen ökonomischen Wettbewerb. Dieses Grundprinzip der Marktwirtschaft
trifft im regulierten "Gesundheitsmarkt" jedoch auf seine Grenzen. Die
Fokussierung auf Kostenaspekte führt zu Abstrichen in der Qualität der
Patientenversorgung. Dieser Tendenz gilt es gegenzusteuern. Die ÄKB fordert eine
auskömmliche Krankenhausfinanzierung, die es den dort tätigen Ärztinnen und
Ärzten erlaubt, in Wahrnehmung ihrer Verantwortung den Patienten gegenüber ihren
freien Beruf frei von ökonomischen Zwängen auszuüben.
Mindestmengen nicht zum Maßstab für Qualität erheben
Die durch Mindestmengenregelungen forcierte Zentrenbildung trägt aus Sicht
der ÄKB nicht zur Steigerung der Versorgungsqualität bei. Dies lässt sich am
Beispiel der Frühchenversorgung in den Perinatalzentren belegen. Eine bloße
Orientierung an einem Fallzahlgrenzwert kann dazu führen, dass qualitativ gute,
aber kleine Zentren trotz niedriger Mortalitätsraten von der Versorgung
ausgeschlossen werden und qualitativ schlechte Zentren mit vergleichsweise hohen
Mortalitätsraten bestehen bleiben.
Die Ärztekammer Berlin weist darauf hin, dass nur in enger Zusammenarbeit von
Leistungserbringern, Leistungsträgern und politischen Entscheidungsträgern eine
gute Krankenhausversorgung der Berliner Bevölkerung erreicht werden kann.
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