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Krankenhausplan: Ärztekammer Berlin fordert Stärkung der Versorgungsstrukturen

(18.12.2009)  Ausbau der Bettenzahl besonders im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Geriatrie dringend notwendig.

Die Ärztekammer Berlin fordert den Senat auf, bei der gegenwärtigen Erstellung des Krankenhausplans für die Jahre 2010 bis 2015 die vorhandenen Versorgungsstrukturen zu stärken. In den Diskussionen mit den Beteiligten (u. a. der ÄKB) hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz kürzlich die Rahmendaten vorgestellt. Dabei geht die Entwicklung weg von detaillierter Einzelplanung hin zu einer Rahmenplanung. Eine sinnvolle Alternative zur Bettenzahl als Planungsgröße existiert nicht. Zukünftig sollen die Betten und Fachabteilungen pro Krankenhaus, nicht aber mehr die Betten pro Fachabteilung in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden. 

Der Krankenhausausschuss der Ärztekammer Berlin begrüßt diese Rahmenplanung, gleichzeitig drängt er aber darauf, folgende Punkte zu berücksichtigen: 

Versorgungsstrukturen stärken

Seit 1990 wurden in Berlin in bedeutender Anzahl Krankenhausbetten abgebaut. Dies geschah in einer von allen Beteiligten getragenen sozialpartnerschaftlichen Atmosphäre. Im Vergleich der Bundesländer ist die Anzahl der Krankenhausbetten pro Einwohner in Berlin inzwischen aber im unteren Drittel angekommen. In einzelnen Fachdisziplinen, insbesondere in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie im Bereich Geriatrie, ist ein deutlicher Bettenaufbau notwendig. Letzteres ist vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft auch in Berlin dringend erforderlich. Geriatrische Kompetenz sollte in allen klinischen Schlüsselstellen vorhanden sein. Die ÄKB fordert den Senat auf, seine Investitionsverantwortung für den Erhalt und den Ausbau der Krankenhäuser im Rahmen der dualen Finanzierung wahrzunehmen. 

Trägerpluralität erhalten

Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland schreiben eine Trägervielfalt bei den Krankenhauseigentümern fest. Dabei besteht in etwa eine Drittelparität zwischen öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern. Die ÄKB fordert auch in Berlin den Erhalt dieser Trägervielfalt.

Grundlagen der Krankenhausfinanzierung verbessern

Mit der endgültigen Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf landeseinheitliche Fallpauschalen (DRGs) stehen die Krankenhäuser untereinander in einem großen ökonomischen Wettbewerb. Dieses Grundprinzip der Marktwirtschaft trifft im regulierten "Gesundheitsmarkt" jedoch auf seine Grenzen. Die Fokussierung auf Kostenaspekte führt zu Abstrichen in der Qualität der Patientenversorgung. Dieser Tendenz gilt es gegenzusteuern. Die ÄKB fordert eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung, die es den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten erlaubt, in Wahrnehmung ihrer Verantwortung den Patienten gegenüber ihren freien Beruf frei von ökonomischen Zwängen auszuüben.

Mindestmengen nicht zum Maßstab für Qualität erheben

Die durch Mindestmengenregelungen forcierte Zentrenbildung trägt aus Sicht der ÄKB nicht zur Steigerung der Versorgungsqualität bei. Dies lässt sich am Beispiel der Frühchenversorgung in den Perinatalzentren belegen. Eine bloße Orientierung an einem Fallzahlgrenzwert kann dazu führen, dass qualitativ gute, aber kleine Zentren trotz niedriger Mortalitätsraten von der Versorgung ausgeschlossen werden und qualitativ schlechte Zentren mit vergleichsweise hohen Mortalitätsraten bestehen bleiben.

Die Ärztekammer Berlin weist darauf hin, dass nur in enger Zusammenarbeit von Leistungserbringern, Leistungsträgern und politischen Entscheidungsträgern eine gute Krankenhausversorgung der Berliner Bevölkerung erreicht werden kann.

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