(02.04.2008)
Kammerpräsident fordert deutliche Hnweise auf mögliche Fehlerquelen
Die Ärztekammer Berlin warnt die Nutzerinnen und Nutzer von
Online-Informations-Portalen davor, den Ergebnissen der Arzt- und
Kliniksuchsysteme uneingeschränkt zu vertrauen. Die Portale liefern teilweise
falsche, unbrauchbare und unverständliche Informationen. Jüngstes Beispiel ist
die kürzlich mit vielen Vorschusslorbeeren gestartete "Weiße Liste“ der
Bertelsmann-Stiftung. Selbst gestecktes Ziel der Online-Plattform, die vom
Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt wird, ist es, die "Transparenz
über die Qualität von Leistungserbringern“ zu verbessern und die "konsequente
Ausrichtung auf die Interessen der Patienten und Verbraucher zu fördern“. Auf
Grundlage der Qualitätsberichte gem. § 137 SGB V der Krankenhäuser werden
"verlässliche Informationen über die Qualität der gesundheitlichen Versorgung“
versprochen.
Recherchen der Ärztekammer Berlin kamen aber zu anderen Ergebnissen:
- So ergab beispielsweise die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus für
eine Gallenoperation in Berlin, dass es an der Charité – Universitätsmedizin
Berlin kein CT, keine Endoskopie und nicht einmal ein Sonographiegerät zur
Diagnostik gibt!
- Beim Operationswunsch "Radikale Prostatektomie“ erfährt man, dass es an
der Charité mit ihren drei Standorten keinen einzigen Arzt mit urologischer
Facharztqualifikation gibt. Gleichzeitig wurden aber dem System zufolge in
der Klinik für Urologie am Standort Campus Charité Mitte insgesamt 301
dieser Eingriffe durchgeführt. Es stellt sich die Frage, von wem.
- Beim "Behandlungswunsch: Geburt“ kommt man zunächst zu einer
Auswahlliste mit 45 teilweise schwerwiegenden Eingriffen wie "Operative
Entfernung einer nach Geburt verbliebenen Verbindung zwischen Schilddrüse
und Zunge“. Die "normale Geburt eines Kindes“ findet sich erst unter der
Rubrik "Krankheiten“.
Die Beispiele zeigen, dass viele Ergebnisse unbrauchbar oder alles andere als
nutzerfreundlich sind. Das vorgegebene enge Korsett der gesetzlich
vorgeschriebenen Qualitätsberichte erlaubt es manchen Krankenhäusern gerade mit
komplexen Strukturen nicht, ihr Leistungsspektrum darin realistisch abzubilden.
Und indem die "Weiße Liste“ diese Daten als wesentliche Grundlage für die
Krankenhaussuche nutzt, riskiert sie die Falschinformation der Nutzer mit
eventuell gravierenden Folgen.
Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz unterstreicht die Wichtigkeit der
Struktur- und Leistungsvergleiche von Anbietern im Gesundheitswesen, um
Patientinnen und Patienten bei Bedarf mit zusätzlichen Informationen in ihrer
Entscheidung für eine Behandlung und einen Behandler nach persönlichen
Bedürfnissen zu unterstützen. "Orientierung und Information für Patienten sind
dringend notwendig in unserem hochkomplexen Gesundheitssystem. Entscheidungen
sind aber nur auf Grundlage von verlässlichen Informationen möglich“, erklärt
Jonitz.
Um die Nutzer auf mögliche Fehlinformationen aufgrund der Datenbasis
aufmerksam zu machen, fordert der Kammerpräsident deutlich sichtbare Hinweise in
den Online-Portalen. Sollten die Betreiber der Suchsysteme dem nicht nachkommen,
sei gegebenenfalls der Gesetzgeber gefordert, betonte Jonitz.
ÄRZTEKAMMER BERLIN
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