(11.03.2008)
Ärztekammer Berlin erhält Genehmigung für Weiterbildungsordnung -
Facharzt für Allgemeinmedizin damit wieder eigenständiges Gebiet
Der Facharzt für Allgemeinmedizin ist in Berlin wieder ein eigenständiges
Gebiet. Nachdem die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin im vergangenen
November den
6. Nachtrag zur Weiterbildungsordnung beschlossen hatte, hat ihn jetzt die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz genehmigt. Nach
der Wiedereinführung des Internisten ohne Schwerpunkt haben nun auch die
Allgemeinmediziner in Berlin wieder ihre Eigenständigkeit durch ein eigenes
Gebiet und geänderte Inhalte. Die Ärztekammer Berlin ist die erste Kammer in
Deutschland, die diesen Schritt gegangen ist. Der Nachtrag tritt mit der
Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.
Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz begrüßte die Genehmigung der
Senatsverwaltung. "Wir schaffen damit klare Perspektiven für angehende
Hausärztinnen und -ärzte?, betonte Jonitz. Darüber hinaus werde die
Glaubwürdigkeit der Ärztekammer Berlin gestärkt, die für die Definition der
Inhalte der Medizin verantwortlich ist ? unabhängig von gesundheitspolitischer
Ideologie. "Verteilungskämpfe lassen sich nicht mit Hilfe der
Weiterbildungsordnung lösen.? Kammergeschäftsführer Dr. med. Gerhard Andersen
unterstrich, dass der Nachtrag europarechtliche Konformität bedeute, da der
Facharzt für Allgemeinmedizin bereits in Brüssel notifiziert ist. Er verwies mit
Bezug auf den Deutschen Ärztetag darauf, dass Beschlüsse immer mit Blick auf die
europarechtliche Umsetzung gefällt werden sollten. Dies sei beim Beschluss des
105. Deutschen Ärztetages im Jahr 2002 in Rostock mit der Abschaffung des
Internisten ohne Schwerpunkt sowie der Allgemeinmedizin nicht ausreichend
berücksichtigt worden.
Der Genehmigung des 6. Nachtrages war ein Briefwechsel mit der Senatsverwaltung
vorausgegangen. Nach einem Schreiben der Bundesärztekammer an die
Senatsverwaltung, mit der Bitte, den Nachtrag nicht zu genehmigen, hatte die
Senatsverwaltung sich an die Ärztekammer gewandt. Die Kammer führte daraufhin
ihre Positionen ausführlich aus und machte die europarechtlichte Konformität des
Berliner Vorstoßes deutlich. Dieser Linie ist die Senatsverwaltung jetzt
gefolgt.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere
Presseerklärungen vom 11.06.2007,
15.11.2007 und
27.12.2007
ÄRZTEKAMMER BERLIN
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