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Menschenrechtsausschuss der Ärztekammer Berlin fordert sichere medizinische Versorgung für Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung

(11.01.2008)  Erneute Kritik an unmenschlicher Abschiebepraxis

Nach dem Selbstmord eines tunesischen Häftlings im Abschiebegewahrsam Berlin-Grünau fordert der Ausschuss für Menschenrechtsfragen der Ärztekammer Berlin erneut eine sichere medizinische Versorgung für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Der Ausschuss hat den Tod des jungen Mannes mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. In den vergangenen Jahren ist es in Grünau immer wieder zu Suiziden und Suizidversuchen gekommen. Eine erschreckende Bilanz, die ein Schlaglicht auf die oft gnadenlose Abschiebepraxis wirft. Der Ausschuss mahnte in der Vergangenheit bereits wiederholt die Beseitigung struktureller Mängel bei der medizinischen Versorgung im Abschiebegewahrsam Grünau an.
Der Menschenrechtsausschuss kritisiert erneut, dass öffentliche Krankenhäuser und Sozialämter zur Meldung an die Ausländerbehörde verpflichtet sind. Die ärztliche Schweigepflicht wird dadurch eklatant verletzt. Oft vermeiden Menschen ohne Papiere aus Furcht vor der Abschiebung eine lebensnotwendige stationäre Behandlung. Eine sichere medizinische Versorgung muss aber für alle Menschen in dieser Stadt gewährleistet sein. Dazu gehört nach Ansicht des Menschenrechtsausschusses auch eine gesicherte Kostenübernahme der Behandlung. Eine Kostenübernahme durch die Sozialämter, die die Abschiebung zur Folge hat, ist keine Lösung. Diesen Forderungen hatte sich der Deutsche Ärztetag bereits im Jahr 2005 in einem Beschluss angeschlossen.

Hilfsangebote wie die Malteser Migranten Medizin sowie einzelne engagierte Ärztinnen und Ärzte in Berlin leisten eine hervorragende Arbeit, können jedoch nicht die grundsätzlichen Probleme bei der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung lösen. Es sind vielmehr die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, sich endlich dieses Problems anzunehmen.
 

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