(11.01.2008)
Erneute Kritik an unmenschlicher Abschiebepraxis
Nach dem Selbstmord eines tunesischen Häftlings im Abschiebegewahrsam
Berlin-Grünau fordert der Ausschuss für Menschenrechtsfragen der Ärztekammer
Berlin erneut eine sichere medizinische Versorgung für Menschen ohne legalen
Aufenthaltsstatus. Der Ausschuss hat den Tod des jungen Mannes mit Bestürzung
zur Kenntnis genommen. In den vergangenen Jahren ist
es in Grünau immer wieder zu Suiziden und Suizidversuchen gekommen. Eine
erschreckende Bilanz, die ein Schlaglicht auf die oft gnadenlose Abschiebepraxis
wirft. Der Ausschuss mahnte in der Vergangenheit bereits wiederholt
die Beseitigung struktureller Mängel bei der medizinischen Versorgung im
Abschiebegewahrsam Grünau an.
Der Menschenrechtsausschuss kritisiert erneut, dass öffentliche Krankenhäuser
und Sozialämter zur Meldung an die Ausländerbehörde verpflichtet sind. Die
ärztliche Schweigepflicht wird dadurch eklatant verletzt. Oft vermeiden Menschen
ohne Papiere aus Furcht vor der Abschiebung eine lebensnotwendige stationäre
Behandlung. Eine sichere medizinische Versorgung muss aber für alle Menschen in
dieser Stadt gewährleistet sein. Dazu gehört nach Ansicht des
Menschenrechtsausschusses auch eine gesicherte Kostenübernahme der Behandlung.
Eine Kostenübernahme durch die Sozialämter, die die Abschiebung zur Folge hat,
ist keine Lösung. Diesen Forderungen hatte sich der Deutsche Ärztetag bereits im
Jahr 2005 in einem Beschluss angeschlossen.
Hilfsangebote wie die Malteser Migranten Medizin sowie einzelne engagierte
Ärztinnen und Ärzte in Berlin leisten eine hervorragende Arbeit, können jedoch
nicht die grundsätzlichen Probleme bei der medizinischen Versorgung von Menschen
ohne Aufenthaltsgenehmigung lösen. Es sind vielmehr die politischen
Entscheidungsträger aufgefordert, sich endlich dieses Problems anzunehmen.
ÄRZTEKAMMER BERLIN
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Sascha Rudat
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