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Ärztekammer Berlin unterstützt Wiedereinführung des Internisten ohne Schwerpunkt

(11.06.2007)  Verbesserungen in der Facharztqualifikation Allgemeinmedizin angestrebt

Der Vorstand der Ärztekammer Berlin unterstützt die Beschlüsse des 110. Deutschen Ärztetages, wieder einen Internisten ohne Schwerpunkt einführen zu wollen. Der mit großer Mehrheit der Delegierten in Münster gefasste Beschluss, die (Muster-)Weiterbildungsordnung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin um die Fachkompetenz Innere Medizin zu ergänzen, wird vom Berliner Kammervorstand in einer Resolution ausdrücklich begrüßt.
Darüber hinaus unterstützt der elfköpfige Kammervorstand aus Allgemein-, Fach- und Klinikärzten nachhaltig alle Bemühungen für eine bedarfsgerechte, umfassende, hoch qualifizierte und angemessen vergütete Weiterbildung der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin. Die Ärztekammer Berlin begrüßt es, wenn junge Ärztinnen und Ärzte die Facharztqualifikation Allgemeinmedizin anstreben.

Dem Beschluss in Münster war eine langjährige Debatte darüber vorangegangen, wer in Deutschland an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen kann und wie man einen möglichst breiten und dennoch fachlich fundierten Zugang zur hausärztlichen Versorgung gewährleisten kann. Aus diesem Grund wurde auf dem Ärztetag in Rostock im Jahre 2002 der so genannte Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin beschlossen. Dies wurde auch in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin umgesetzt. Er sollte langfristig zur Folge haben, dass sich der in der Weiterbildung zum Internisten befindliche Arzt entscheiden muss, ob er den Weg
a) zum Internist mit Schwerpunktbezeichnung oder
b) nach einer mindestens zweijährigen klinisch-stationären Tätigkeit zu einer Weiterbildung zum Hausarzt einschlägt.

Auf lange Sicht stünden dann einem Internisten mit Schwerpunktbezeichnung in der stationären Versorgung breiter ausgebildete Ärztinnen und Ärzte für Allgemeine und Innere Medizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung gegenüber. Dazu Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz: "Um diese Beugung der Weiterbildungsordnung unter das Sozialrecht ("hausärztliche Versorgung" ist im SGB V definiert) zu verstehen, muss man wissen, dass es erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, einen Systemwechsel in Deutschland dergestalt herbei zu führen, dass in der ambulanten Versorgung ausschließlich Allgemeinmediziner/Hausärzte tätig werden und die gesamte fachärztliche Versorgung im Krankenhaus respektive in medizinischen Versorgungszentren stattfindet."

Der "Rostocker Beschluss" erwies sich als nicht umsetzbar. Zum einen fehlte die Akzeptanz insbesondere bei den Internisten, die "ihr Fach" verschwinden sahen, zum anderen sah die Ärztekammer Berlin ihre Selbstverwaltung in Frage gestellt. "Die Ärztekammer definiert die Inhalte der Medizin und stellt Verhaltensregeln auf (Berufs-, Weiterbildungs-, Fortbildungsordnung). Diese müssen von der herrschenden gesundheitspolitischen Ideologie unabhängig sein", erklärte Jonitz. Solange das Fach "Innere Medizin" etwas anderes sei als das Fach "Allgemeinmedizin", müssten sich diese Unterschiede auch in der Weiterbildungsordnung niederschlagen.

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat nun zu entscheiden, wie sie den Empfehlungen aus Münster folgen wird.
 

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Autor: pio

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