(11.06.2007)
Verbesserungen in der Facharztqualifikation Allgemeinmedizin angestrebt
Der Vorstand der Ärztekammer Berlin unterstützt die Beschlüsse des 110.
Deutschen Ärztetages, wieder einen Internisten ohne Schwerpunkt einführen zu
wollen. Der mit großer Mehrheit der Delegierten in Münster gefasste Beschluss,
die (Muster-)Weiterbildungsordnung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin
um die Fachkompetenz Innere Medizin zu ergänzen, wird vom Berliner
Kammervorstand in einer Resolution ausdrücklich begrüßt.
Darüber hinaus unterstützt der elfköpfige Kammervorstand aus Allgemein-, Fach-
und Klinikärzten nachhaltig alle Bemühungen für eine bedarfsgerechte,
umfassende, hoch qualifizierte und angemessen vergütete Weiterbildung der
Facharztkompetenz Allgemeinmedizin. Die Ärztekammer Berlin begrüßt es, wenn
junge Ärztinnen und Ärzte die Facharztqualifikation Allgemeinmedizin anstreben.
Dem Beschluss in Münster war eine langjährige Debatte darüber vorangegangen,
wer in Deutschland an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen kann und wie man
einen möglichst breiten und dennoch fachlich fundierten Zugang zur
hausärztlichen Versorgung gewährleisten kann. Aus diesem Grund wurde auf dem
Ärztetag in Rostock im Jahre 2002 der so genannte Facharzt für Innere und
Allgemeinmedizin beschlossen. Dies wurde auch in der Weiterbildungsordnung der
Ärztekammer Berlin umgesetzt. Er sollte langfristig zur Folge haben, dass sich
der in der Weiterbildung zum Internisten befindliche Arzt entscheiden muss, ob
er den Weg
a) zum Internist mit Schwerpunktbezeichnung oder
b) nach einer mindestens zweijährigen klinisch-stationären Tätigkeit zu einer
Weiterbildung zum Hausarzt einschlägt.
Auf lange Sicht stünden dann einem Internisten mit Schwerpunktbezeichnung in
der stationären Versorgung breiter ausgebildete Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeine und Innere Medizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
gegenüber. Dazu Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz: "Um diese Beugung der
Weiterbildungsordnung unter das Sozialrecht ("hausärztliche Versorgung" ist im
SGB V definiert) zu verstehen, muss man wissen, dass es erklärtes Ziel der
Bundesregierung ist, einen Systemwechsel in Deutschland dergestalt herbei zu
führen, dass in der ambulanten Versorgung ausschließlich
Allgemeinmediziner/Hausärzte tätig werden und die gesamte fachärztliche
Versorgung im Krankenhaus respektive in medizinischen Versorgungszentren
stattfindet."
Der "Rostocker Beschluss" erwies sich als nicht umsetzbar. Zum einen fehlte
die Akzeptanz insbesondere bei den Internisten, die "ihr Fach" verschwinden
sahen, zum anderen sah die Ärztekammer Berlin ihre Selbstverwaltung in Frage
gestellt. "Die Ärztekammer definiert die Inhalte der Medizin und stellt
Verhaltensregeln auf (Berufs-, Weiterbildungs-, Fortbildungsordnung). Diese
müssen von der herrschenden gesundheitspolitischen Ideologie unabhängig sein",
erklärte Jonitz. Solange das Fach "Innere Medizin" etwas anderes sei als das
Fach "Allgemeinmedizin", müssten sich diese Unterschiede auch in der
Weiterbildungsordnung niederschlagen.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat nun zu entscheiden, wie
sie den Empfehlungen aus Münster folgen wird.
ÄRZTEKAMMER BERLIN
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