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Im Streit um die an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
gezahlten Übergangsgelder hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin
erfolgreich zur Lösung des Konflikts beigetragen. Die zwei in der
Delegiertenversammlung vertretenen KV-Vorstandsmitglieder erklärten sich am
Mittwochabend bereit, die strittigen Gelder bis zur Klärung des
Gesamtsachverhaltes auf ein Notar-Anderkonto einzuzahlen. Die
Delegiertenversammlung beschloss dazu in ihrer Sitzung - unter Enthaltung der
betroffenen Delegierten - einstimmig folgende Stellungnahme:
Die
Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin sieht mit großer Sorge die
Auswirkungen des Beschlusses der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen
Vereinigung Berlins, die Auszahlung der Übergangsgelder nachträglich zu
genehmigen.
Unabhängig von einer juristischen Bewertung, die ohne Kenntnisse der
tatsächlichen rechtlichen Gesamtzusammenhänge für die Ärztekammer Berlin auch
nicht möglich ist, ist durch den Umgang und die öffentliche Berichterstattung
ein erheblicher politischer und moralischer Schaden entstanden, der auf die
gesamte Ärzteschaft zurückfällt.
Die Delegiertenversammlung der
Ärztekammer Berlin hält den derzeit eingeschlagenen Kurs an einer möglicherweise
formal unangreifbaren Regelung festzuhalten, für hoch problematisch. Dieses
Vorgehen wird die Handlungsspielräume der KV Berlin eher einschränken, denn
stärken. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin sieht diesen Kurs
daher kritisch.
Dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung wird nahe gelegt, die strittigen
Beträge bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage auf ein Notar-Anderkonto
einzuzahlen und ihr Bedauern über die öffentlichen Auswirkungen dieses Vorganges
auszusprechen. Der grundsätzliche Anspruch auf eine leistungsgerechte und der Verantwortung
gerecht werdende Vergütung der hauptamtlichen KV-Vorstände in Berlin bleibt
davon unberührt.
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