Modern und sicher: Der neue Arztausweis im handlichen Scheckkartenformat
(01.06.2011)
Ausgabe des bundesweit gültigen Arztausweises ab sofort an alle Mitglieder der Ärztekammer Berlin möglich.
Die Pappe ist weg! Ab sofort gibt die Ärztekammer Berlin an ihre Mitglieder den
bundeseinheitlich gestalteten und bundesweit gültigen Arztausweis im
Scheckkartenformat aus. Ausgestellte Papierausweise behalten bis zum Erreichen
ihres Ablaufdatums ihre Gültigkeit.
Neuerungen
Mit der Umstellung von Papier auf Scheckkarte erhöht die Ärztekammer Berlin die
Sicherheit und Validität des Mediums Arztausweis. Zusätzliche optische
Sicherheitsmerkmale erschweren die Fälschungsmöglichkeit und erleichtern die
Prüfung der Authentizität der Karte. Damit die Sicherheitsmerkmale uniformen
Prüfkriterien standhalten, haben sich die Landesärztekammern auf eine bundesweit
einheitliche Ausgabe verständigt und das Design der neuen Karte dem des
elektronischen Arztausweises (eA), auch elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
oder Health Professional Card (HPC) genannt, angepasst.
Die beiden Karten werden daher zukünftig fast gleich aussehen; dem neuen
Arztausweis fehlt allerdings der Mikroprozessorchip für die elektronischen
Anwendungen. Er dient damit
ausschließlich als Sichtausweis und unterscheidet sich in seiner Verwendung
nicht von dem bisherigen Papierausweis.
Eine wichtige Neuerung zugunsten des Inhabers ist allerdings der Aufdruck der
einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) als Freitext und als Barcode auf
der Rückseite der Karte. Hiermit wird ein Scanvorgang direkt in der besuchten
Fortbildungsveranstaltung ermöglicht, so dass es keines zusätzlichen
Fortbildungsausweises mehr bedarf.
Antragstellung und Ausgabe
Sie erhalten Ihren Ausweis im
Besucherservice der Abteilung 3 der
Ärztekammer
Sofern Sie einen gültigen Papierausweis besitzen, verwenden Sie diesen bitte wie
gewohnt weiter. Der Austausch gegen den neuen Ausweis erfolgt nach Ablauf der
Gültigkeit des Papierausweises. Für die Antragstellung bringen Sie bitte mit:
- ein aktuelles Passbild, das aus Sicherheitsgründen vorzugsweise
biometrietauglich nach den Vorgaben der Bundesdruckerei ist,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- ggf. einen Aufenthaltstitel (bei Ärztinnen und Ärzte mit Herkunftsland
außerhalb der Europäischen Union).
wenn Sie mit Ihren Unterlagen nicht persönlich bei uns vorbeikommen
möchten, können sie den Arztausweis auch schriftlich beantragen. Senden Sie
uns bitte:
- eine Kopie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises oder eine
Kopie der Fotoseite Ihres Reisepasses mit eigenhändiger UInterschrift
als Unterschriftsprobe,
- Angaben zu Ihrer gegenwärtigen Tätigkeit sowie
- ein aktuelles Passbild mit Ihrem Namen auf der Rückseite (s. oben)
und
- ggf. die Kopie eines Aufenthaltestitels (bei Ärztinnen und Ärzte mit
Herkunftsland außerhalb der Europäischen Union).
Gültigkeitsdauer/Verlust
Die Dauer der Gültigkeit des Arztausweises beträgt 5 Jahre. Bei
Ablauf des Gültigkeitsdatums erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern es ist
eine Neuausstellung erforderlich.
Informationen zum Layout des Arztausweises im
Scheckkartenformat finden Sie
hier.
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