(20.07.2010)
Vertragsabschluss Ende Juni 2010 zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Berlin hat als erstes Bundesland die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) flächendeckend eingeführt. Die KV Berlin, die
Berliner Krankenkassen und der "Home Care Berlin e.V." schlossen dazu Ende Juni
einen entsprechenden Vertrag. Aufbauend auf den in Berlin bereits bestehenden
Palliativ-Versorgungsstrukturen wollen die Vertragspartner die ambulante
Versorgung zum Wohle der betroffenen Patienten spürbar verbessern. Die
Leistungen werden nach § 37 b und § 132 d SGB V vergütet.
Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) begrüßte den Vertrag, für den sie sich
eingesetzt habe. "Nun ist es Berlin gelungen, einen solchen Vertrag
abzuschließen. Berlin ist damit bundesweit Vorreiter", sagte Lompscher. SAPV
sichert die Versorgung von Menschen im häuslichen Umfeld, die an nicht
heilbaren, zum Tode führenden Erkrankungen im Endstadium leiden. Speziell
ausgebildete Ärzte leiten und koordinieren die Versorgung der Patienten, um
ihnen eine schmerzlindernde und menschenwürdige letzte Lebensphase zu Hause zu
ermöglichen. Sie kümmern sich um die Versorgung und beziehen die Beteiligten wie
spezialisierte Pflegedienste, Angehörige, andere Ärzte, Hospiz oder Seelsorge
mit ein. Auf der Grundlage bundesweiter Schätzungen zur Palliativversorgung
werden in Berlin pro Jahr für etwa 3000 todkranke Patienten etwa 40
Palliativärzte benötigt.
Die Home-Care-Ärzte, die derzeit eine Genehmigung zur Versorgung schwerstkranker
Menschen haben, behalten den Angaben zufolge ihre Sondergenehmigung und betreuen
diese weiterhin. Neben den bisherigen Home-Care-Ärzten können nun weitere
Palliativärzte ihre Teilnahme am SAPV-Vertrag gegenüber der KV Berlin erklären,
sofern sie die Qualifikationen erfüllen. Dazu gehören laut KV Berlin unter
anderem: ein Eintrag ins Arztregister, eine Weiterbildung in Palliativmedizin
und der Nachweis von mindestens 75 selbstständig ambulant versorgten
Palliativpatienten in den vergangenen drei Jahren. Der Arzt als Vertragspartner
im SAPV-Vertrag hat aber noch weitere Aufgaben wie etwa eine
24-Stunden-Rufbereitschaft, die regelmäßige Teilnahme an palliativmedizinischen
Fortbildungen und grundsätzlich alle sechs Monate die Teilnahme an
multidisziplinären Qualitätszirkeln.
Seit 2007 haben schwerstkranke Menschen einen Anspruch auf SAPV. Dafür wurden
die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber verpflichtet, entsprechende
Versorgungsstrukturen aufzubauen, die ambulante Versorgung schwerstkranker
Menschen in der letzten Lebensphase in den Bundesländern weiter zu entwickeln.
Anders als in anderen Bundesländern haben die KV Berlin und die Berliner
Krankenkassenverbände bereits langjährige Erfahrung bei der intensiven
ärztlichen Versorgung krebskranker und HIV-kranker Menschen durch das
Modellprojekt Home Care. So förderten die Berliner Krankenkassen bereits seit
1992 die Home-Care-Versorgung sowohl inhaltlich als auch finanziell.
Lesen Sie dazu auch den Themenschwerpunkt "SAPV - Der lange Weg zur Palliativversorgung" in
BERLINER ÄRZTE 05/2009