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SAPV wird in Berlin flächendeckend eingeführt

(20.07.2010)  Vertragsabschluss Ende Juni 2010 zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Berlin hat als erstes Bundesland die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) flächendeckend eingeführt. Die KV Berlin, die Berliner Krankenkassen und  der "Home Care Berlin e.V." schlossen dazu Ende Juni einen entsprechenden Vertrag. Aufbauend auf den in Berlin bereits bestehenden Palliativ-Versorgungsstrukturen wollen die Vertragspartner die ambulante Versorgung zum Wohle der betroffenen Patienten spürbar verbessern. Die Leistungen werden nach § 37 b und § 132 d SGB V vergütet.

Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) begrüßte den Vertrag, für den sie sich eingesetzt habe. "Nun ist es Berlin gelungen, einen solchen Vertrag abzuschließen. Berlin ist damit bundesweit Vorreiter", sagte Lompscher. SAPV sichert die Versorgung von Menschen im häuslichen Umfeld, die an nicht heilbaren, zum Tode führenden Erkrankungen im Endstadium leiden. Speziell ausgebildete Ärzte leiten und koordinieren die Versorgung der Patienten, um ihnen eine schmerzlindernde und menschenwürdige letzte Lebensphase zu Hause zu ermöglichen. Sie kümmern sich um die Versorgung und beziehen die Beteiligten wie spezialisierte Pflegedienste, Angehörige, andere Ärzte, Hospiz oder Seelsorge mit ein. Auf der Grundlage bundesweiter Schätzungen zur Palliativversorgung werden in Berlin pro Jahr für etwa 3000 todkranke Patienten etwa 40 Palliativärzte benötigt.

Die Home-Care-Ärzte, die derzeit eine Genehmigung zur Versorgung schwerstkranker Menschen haben, behalten den Angaben zufolge ihre Sondergenehmigung und betreuen diese weiterhin. Neben den bisherigen Home-Care-Ärzten können nun weitere Palliativärzte ihre Teilnahme am SAPV-Vertrag gegenüber der KV Berlin erklären, sofern sie die Qualifikationen erfüllen. Dazu gehören laut KV Berlin unter anderem: ein Eintrag ins Arztregister, eine Weiterbildung in Palliativmedizin und der Nachweis von mindestens 75 selbstständig ambulant versorgten Palliativpatienten in den vergangenen drei Jahren. Der Arzt als Vertragspartner im SAPV-Vertrag hat aber noch weitere Aufgaben wie etwa eine 24-Stunden-Rufbereitschaft, die regelmäßige Teilnahme an palliativmedizinischen Fortbildungen und grundsätzlich alle sechs Monate die Teilnahme an multidisziplinären Qualitätszirkeln.

Seit 2007 haben schwerstkranke Menschen einen Anspruch auf SAPV. Dafür wurden die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber verpflichtet, entsprechende Versorgungsstrukturen aufzubauen, die ambulante Versorgung schwerstkranker Menschen in der letzten Lebensphase in den Bundesländern weiter zu entwickeln. Anders als in anderen Bundesländern haben die KV Berlin und die Berliner Krankenkassenverbände bereits langjährige Erfahrung bei der intensiven ärztlichen Versorgung krebskranker und HIV-kranker Menschen durch das Modellprojekt Home Care. So förderten die Berliner Krankenkassen bereits seit 1992 die Home-Care-Versorgung sowohl inhaltlich als auch finanziell.

Lesen Sie dazu auch den Themenschwerpunkt "SAPV - Der lange Weg zur Palliativversorgung" in BERLINER ÄRZTE 05/2009

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