Unser Presseportal
Drucker

Ärzte müssen für Eigenbedarf kein Rezept mehr ausstellen

(05.07.2006)  Vorlage des Arztausweises genügt wieder

Ärztinnen und Ärzte müssen seit dem 30. Juni 2006 kein Rezept mehr ausstellen, um in Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten. Die Vorlage des Arztausweises reicht wieder (Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, §4 Absatz 2). Damit kehrt der Gesetzgeber im Ergebnis zu der früheren Regelung zurück, die zum 1. Januar im Zuge der neuen Arzneimittelverschreibungsverordnung entfallen war. Der Wegfall dieser gängigen Praxis hatte bei Ärzten für erheblichen Unmut gesorgt. Sie beklagten einen unnötigen Bürokratieaufbau.

Die geänderte Verordnung erlaubt den Ärzten darüber hinaus wieder, Apotheker telefonisch über eine Verschreibung und deren Inhalt zu informieren, falls die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Medikamentes keinen Aufschub duldet. Der Apotheker ist allerdings verpflichtet, sich über die Identität des Arztes Gewissheit zu verschaffen. Außerdem muss der Arzt dem Apotheker "die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich" nachreichen (§4 Absatz 1).

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed?

BERLINER ÄRZTE - Mitgliederzeitschrift
PRESSESPRECHER
Rudat_2011
Sascha Rudat
Tel.: 030 40806-4100
E-Mail: s.rudat@aekb.de
PRESSEREFERENTIN
Peeters_2011
Michaela Peeters
Tel.: 030 40806-4102
E-Mail: m.peeters@aekb.de
PRESSEASSISTENTIN
Piotter_2011
Eveline Piotter
Tel.: 030 40806-4101
E-Mail: e.piotter@aekb.de

© 2008 Ärztekammer Berlin

 

Ärztekammer Berlin english_icon
Friedrichstr. 16 | 10969 Berlin
Telefon +49 30 / 40806-0 | Fax +49 30 / 40806-3499 | E-Mail kammer@aekb.de