(05.07.2006)
Vorlage des Arztausweises genügt wieder
Ärztinnen
und Ärzte müssen seit dem 30. Juni 2006 kein Rezept mehr ausstellen, um in
Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten. Die Vorlage des
Arztausweises reicht wieder (Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung, §4 Absatz 2). Damit kehrt der Gesetzgeber
im Ergebnis zu der früheren Regelung zurück, die zum 1. Januar im Zuge der neuen
Arzneimittelverschreibungsverordnung entfallen war. Der Wegfall dieser gängigen
Praxis hatte bei Ärzten für erheblichen Unmut gesorgt. Sie beklagten einen
unnötigen Bürokratieaufbau.
Die
geänderte Verordnung erlaubt den Ärzten darüber hinaus wieder, Apotheker
telefonisch über eine Verschreibung und deren Inhalt zu informieren, falls die
Anwendung eines verschreibungspflichtigen Medikamentes keinen Aufschub duldet.
Der Apotheker ist allerdings verpflichtet, sich über die Identität des Arztes
Gewissheit zu verschaffen. Außerdem muss der Arzt dem Apotheker "die
Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich"
nachreichen (§4 Absatz 1).