Die im Berliner Kammergesetz festgeschriebenen Aufgaben der Ärztekammer Berlin umfassen im Wesentlichen die Bereiche:
Berufs-
und Gesundheitspolitik
Umschlagplatz für Informationen zu Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik
ist die "Pressestelle/Redaktion Berliner Ärzte". Die
Pressestelle pflegt den Kontakt zu den Medien und informiert die
Öffentlichkeit über wichtige Entwicklungen und Positionen in der Ärzteschaft.
Hier wird neben der Unterstützung und Initiierung aktueller Projekte und
Initiativen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Berlin auch die
Mitglieder-Zeitschrift BERLINER ÄRZTE erstellt, das wichtigste
Informationsmedium der Ärztekammer Berlin. Alle Mitglieder erhalten die
Zeitschrift 12 Mal jährlich jeweils zum Monatsersten. Sie informiert über
aktuelle Entwicklungen in der Kammer und beleuchtet berufs- und gesundheitspolitische
Themen.
Als schnelles Medium zur umfassenden und tagesaktuellen Information der
Öffentlichkeit dient das Internet, in dem die Ärztekammer seit 1997 mit einer
eigenen Homepage präsent ist.
Melde-
und Beitragsangelegenheiten
Mitglieder der Ärztekammer Berlin sind alle zur Berufsausübung berechtigten
approbierten Ärztinnen und Ärzte, die in Berlin ärztlich tätig sind oder, falls
sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Die Ärztekammer Berlin finanziert ihre Arbeit im Einklang mit dem Berliner
Kammergesetz zum Großteil durch die
Beiträge ihrer Mitglieder, deren Höhe in der Beitragsordnung in
Abhängigkeit von den aus ärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünften festgelegt
ist.
Das Mitarbeiterteam der Abteilung Melde- und Beitragsangelegenheiten nimmt die Anmeldungen sowie Änderungen der
Meldedaten der
Mitglieder entgegen und führt das Berufsregister (Arztregister) der rund 28.000
Ärztinnen und Ärzte in Berlin. Die Mitarbeiter geben Auskunft rund um die Beitragszahlungen
und Mitglieder erhalten auf Wunsch auch einen Arztausweis.
Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und
Fertigkeiten nach abgeschlossenem Medizinstudium und nach Erteilung der
Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (Approbation). Die ärztliche
Weiterbildung erfolgt auf Grundlage der
von der Delegiertenversammlung beschlossenen Weiterbildungsordnung der
Ärztekammer Berlin in
strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf
aufbauend in Schwerpunkten oder in einer
Zusatz-Weiterbildung zu erhalten. Der Abschluss wird aufgrund der von den
zur Leitung der Weiterbildung Befugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt und
durch eine Urkunde bestätigt.
Für die Umsetzung der Weiterbildungsordnung, sorgen die Weiterbildungsausschüsse der
Ärztekammer Berlin, in denen von der Delegiertenversammlung berufene Ärztinnen
und Ärzte ehrenamtlich tätig sind. Sie führen gemeinsam mit gewählten
Prüfern Facharzt- bzw. Prüfungen in Schwerpunkten oder zum Erwerb einer
Zusatzbezeichnung durch, beschließen über die
Anerkennung von Weiterbildungszeiten und beraten den Vorstand bei der Erteilung
von Befugnissen zur Leitung der Weiterbildung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Weiterbildung beantworten
Fragen zu den Formalitäten der Weiterbildung und leiten die Anliegen und
Anträge der Kammermitglieder an den jeweiligen Weiterbildungsausschuss weiter und geben Auskunft über die zur Zeit in
Berlin zur Leitung der Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte.
Die Ärztliche Fortbildung betrifft nach dem Medizinstudium und der
Weiterbildungszeit zum Facharzt die längste Phase eines jeden Medizinerlebens.
Sie dauert zwischen 20 und 40 Jahren. In dieser Zeit verändert sich das
medizinische Wissen in einigen Bereichen grundlegend. Diese
Herausforderung anzunehmen und die fachliche Kompetenz kontinuierlich zu
aktualisieren und weiterzuentwickeln gehört zum ärztlichen Selbstverständnis,
als Fortbildungsverpflichtung ist sie in der Berufsordnung und im SGB V
verankert.
Das Mitarbeiterteam der Abteilung Fortbildung unterstützt alle Mitglieder der Ärztekammer
Berlin bei dieser Aufgabe. Geboten wird ein umfangreicher Service rund um das "Punktekonto", die Ausstellung von
Fortbildungszertifikaten sowie die Beratung und Information in allen Fragen der
Fortbildung. Der zweite Aufgabenbereich liegt in der Anerkennung und
Punktevergabe für Fortbildungsveranstaltungen sowie der Qualitätssicherung. Auch
hier bieten wir einen umfangreichen Service und ein einfaches
Online-Anmeldeverfahren für Veranstalter an.
Zu den zentralen Aufgaben dieser Abteilung zählt auch Konzeption und
Durchführung von eigenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Ein
Schwerpunkt ist das breite Angebot
arbeitsmedizinischer Kurse, das weit über die Grenzen Berlins
bekannt ist.
Die Bedeutung von Qualitätssicherung (QS) und Qualitätsmanagement (QM) für
das Gesundheitswesen wurde von Seiten der Ärztekammer Berlin früh erkannt. Mit der Durchführung eigener Projekte der Beratung und
Unterstützung verschiedener Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der
Konzeption von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema setzt sie sich
für die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung ein.
Das Mitarbeiterteam dieses Arbeitsbereichs initiiert und begleitet Projekte der
externen Qualitätssicherung, d. h. es führt Erhebungen durch, bereitet die
Daten auf und erstellt Register für einen externen Vergleich. Aber auch
Projekte der internen Qualitätssicherung werden betreut. So erfahren
Krankenhäuser und Praxen bei der Errichtung eines internen
Qualitätsmanagementsystems Beratung und Unterstützung.
Für die organisatorische Durchführung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
in der stationären Versorgung gemäß § 137 SGB V auf Landesebene Berlin wurde im
Dezember 2002 auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen den
Krankenkassenverbänden Berlin, der Berliner Krankenhausgesellschaft e. V., der
Ärztekammer Berlin und unter Beteiligung des Landespflegerates
Berlin-Brandenburg unter ärztlicher Leitung das Qualitätsbüro Berlin
(Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung) bei der Ärztekammer Berlin
eingerichtet.
Das Qualitätsbüro Berlin berät und unterstützt die Berliner Krankenhäuser bei
der Umsetzung der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur
Qualitätssicherung in der stationären Versorgung und bei der Erfüllung der
Verpflichtungen der Krankenhäuser. Zu den Aufgaben gehört u. a. auch die
administrative Unterstützung des Lenkungsausschusses Qualitätssicherung und der
Fachgruppen. Darüber hinaus stellt das Qualitätsbüro die Kommunikation und enge
Zusammenarbeit mit den auf Bundesebene am Qualitätssicherungsverfahren
beteiligten Institutionen und Gremien sicher.
Die Ärztekammer überwacht gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag (Berliner
Kammergesetz) die Einhaltung der Berufspflichten ihrer Kammermitglieder. Die
Abteilung Berufsrecht kümmert sich neben der Erstellung und Aktualisierung
der Berufsordnung um die Aufklärung berufsrechtlicher Verstöße und leitet
erforderlichenfalls berufsrechtliche Maßnahmen ein. Gleichzeitig stehen die
Mitarbeiter Kammermitgliedern zur persönlichen und schriftlichen Beratung in
berufsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Die Sanktionsmöglichkeiten der
Kammer bei Verstößen gegen das Berufsrecht reichen in Abhängigkeit von der
Schwere des Verstoßes von einer Untersagungsverfügung über die
berufsordnungsrechtliche Rüge bis hin zur Einleitung eines Untersuchungs- oder
berufsgerichtlichen Verfahrens. Über die härteste aller Konsequenzen wegen
ärztlichen Fehlverhaltens - den Entzug der Approbation - entscheidet nicht - wie allgemein oft angenommen -
die Ärztekammer, sondern die Approbationsbehörde, das Landesamt für Gesundheit
und Soziales.
Ausbildung
von Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten
Die Ärztekammer Berlin ist nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige
Stelle für die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten und
Arzthelferinnen. Die Mitarbeiter des zuständigen Referats prüfen und
registrieren die von den Ausbildenden zur Eintragung in das Kammerverzeichnis
eingereichten Berufsausbildungsverträge. Sie planen die Durchführung der
Zwischen- und Abschlussprüfungen der Auszubildenden, die in der Kammer von
Prüfungsausschüssen abgenommen werden. Des Weiteren sind sie mit der
Koordination der Fort- und Weiterbildung der Medizinischen Fachangestellten und
Arzthelferinnen betraut. Die Kammer hat als staatliche Stelle für die
Ausbildung die Aufgabe, die Einhaltung der für die Ausbildung maßgeblichen
Rechtsvorschriften zu überwachen. Sie berät zudem Auszubildende und Ausbildende
sowie an der Ausbildung interessierte Personen.
Die Grundzüge der Berufsausbildung der Arzthelferinnen und Medizinischen
Fachangestellten werden von dem bei der Kammer eingerichteten
Berufsbildungsausschuss auf der Grundlage der geltenden Gesetze mitgestaltet.
Ethik-Kommission
Die bei der Kammer eingerichtete Ethik-Kommission berät nach der
Berufsordnung der Ärztekammer Berlin den für die Durchführung von
biomedizinischer Forschung am Menschen oder von epidemiologischer Forschung mit
personenbezogenen Daten verantwortlichen Arzt über die mit dem Vorhaben
verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen. Der Vorstand der
Kammer kann auf den Sachverstand der Kommission in allen berufsrechtlichen
Fragen der Medizin zurückgreifen. Schließlich nimmt die Kommission im Land
Berlin die bundesrechtlich einer Ethik-Kommission zugeordneten Aufgaben wahr,
soweit diese nicht durch Gesetz oder Rechtsverordnung einer anderen
Ethik-Kommission zugewiesen sind. Die Kommission arbeitet in Ausschüssen. Ihr
gehören neben Ärzten verschiedener Fachgebiete auch Juristen, Geistes- und
Sozialwissenschaftler, Pflegewissenschaftler und Laien an. Die Ärztekammer
führt die Geschäftsstelle der Kommission.
Lebendspendekommission
Die Lebendspendekommission der Ärztekammer Berlin, die in Kooperation mit
der Ärztekammer Brandenburg geführt wird, hat nach dem
Transplantationsgesetz die Aufgabe, vor Entnahme von Organen einer lebenden
Person gutachterlich dazu Stellung zu nehmen. Sie prüft ob begründete tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende
nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens
ist. Die Geschäftsführung der Kommission liegt bei der Ärztekammer Berlin.
Rentenversicherung
Die Ärzteschaft betreibt für alle Kammermitglieder
und deren Familien und Hinterbliebenen ein eigenes Versorgungswerk: die "Berliner
Ärzteversorgung". Jeder gegen Entgelt in Berlin ärztlich
tätige Ärztin/Arzt sowie alle freiberuflich tätigen Kollegen sind in der Berliner Ärzteversorgung pflichtversichert.
Weitere Infos finden Sie auf der "Homepage der Berliner Ärzteversorgung"