Gesetzesänderungen
Für Berliner Ärzt:innen: eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen von wesentlichen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen.
Am 1. Januar 2020 treten Neufassungen der Beitragsordnung, der Gebührenordnung sowie der Meldeordnung in Kraft.
Am 23. März 2019 ist das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsstabbruch vom 22. März 2019 in Kraft getreten. Den Wortlaut der geänderten Vorschriften, Hintergrundinformationen und Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
In der Berufsordnung der Ärztekammer Berlin sind u. a. die Vorschriften zur ärztlichen Schweigepflicht und zur sogenannten Fernbehandlung geändert worden. Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier.
Seit dem 30. November 2018 gilt ein neues Heilberufekammergesetz, das Änderungen und Neuerungen enthält und in das auch die Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung integriert worden sind. Den Gesetzestext, die Gesetzesbegründung sowie umfangreiche Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der gesamten EU einheitlich ein neues Datenschutzrecht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Am 09.11.2017 ist eine Änderung der strafrechtlichen Vorschriften zur ärztlichen Schweigepflicht in Kraft getreten.
Die Regelungen der betreuungsrechtlichen Unterbringung (§ 1906 BGB) und der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sog. ärztlichen Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht (§ 1906a BGB) wurden durch Gesetz vom 17.07.2017 geändert.