COVID‑19‑Pandemie

Hinweise zum Dienstbetrieb der Ärztekammer Berlin und hilfreiche Informationen

Ärzt:innen impfen mit

Nach § 20 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes in der aktuellen Fassung ist zur „Durchführung von Schutzimpfungen … jeder Arzt berechtigt. Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen der Ausübung ihrer fachärztlichen Tätigkeit durchführen. Die Berechtigung zur Durchführung von Schutzimpfungen nach anderen bundesrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt.“ Von der grundsätzlichen Eignung und Berechtigung zur Durchführung von Impfungen ist die Berechtigung zu unterscheiden, als Leistungserbringer:in an den Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuwirken. Nach der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung, §§ 3 und 4, sind Arztpraxen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, berechtigt, als Leistungserbringende Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchzuführen, sofern sie ihre niedergelassene Tätigkeit nachgewiesen haben. Dazu bedarf es sowohl einer Bescheinigung der jeweils zuständigen Landesärztekammer als auch einer Bescheinigung des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V. (PVS-Verband), welche u. a. die Bereitschaft zur Teilnahme an der Impfsurveillance dokumentiert.

Als in privatärztlicher Praxis niedergelassenes Mitglied der Ärztekammer Berlin können Sie das Formular „Selbstauskunft zur privatärztlichen Tätigkeit“ bei der Ärztekammer Berlin, Abteilung 3, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin, sowie unter der E-Mail-Adresse anfordern. Bitte geben Sie das Stichwort „Privat impft mit“ an.

Mit dem von Ihnen unterzeichneten Formular bestätigen Sie, dass Sie

  • in Ihrer privatärztlichen Tätigkeit einen regelhaften Praxisbetrieb aufrechterhalten,
  • über eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang gemäß Ihrer berufsrechtlichen Verpflichtung verfügen,
  • nicht als Vertragsärztin bzw. -arzt zugelassen sind.

Bitte senden Sie uns dann das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Für die postalische Übermittlung des Formulars nutzen Sie bitte folgende Adresse: Ärztekammer Berlin, Abteilung 3, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin. Bitte geben Sie das Stichwort „Privat impft mit“ an. Sie können uns das Formular unterschrieben und eingescannt auch elektronisch an folgende Adresse zukommen lassen: . Informationen zur Datenverarbeitung durch die Ärztekammer Berlin finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Nach Überprüfung Ihrer Angaben anhand unserer Meldedaten stellen wir Ihnen eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus und senden Ihnen diese mit Ihrer Selbstauskunft zurück.

Wenn Sie an der Impfkampagne teilnehmen möchten, müssen Sie sich im elektronischen Meldesystem des PVS-Verbandes registrieren.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen eine für die Zukunft beabsichtigte privatärztliche Niederlassung nicht als bereits bestehend bescheinigen können.

Auch impfberechtigte niedergelassene Privatärzt:innen, Betriebsärzt:innen sowie Ärzt:innen in Krankenhäusern können den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax nun bestellen und einsetzen. Weitere Informationnen finden Sie über nachfolgenden Link auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.

Mehr erfahren 

Dienstbetrieb der Ärztekammer Berlin

Ihre Ansprechperson bei der Ärztekammer Berlin

Für allgemeine Informationen der Ärztekammer Berlin zur COVID-19-Pandemie sprechen Sie gerne unseren Pandemiebeauftragten an: .

Unser Dienstbetrieb

Gerade in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie liegt uns das Wohlergehen aller Besucher:innen und Mitarbeitenden der Ärztekammer Berlin sehr am Herzen. Es gilt, verantwortlich und mit Augenmaß zu handeln.

Die Landesregierung Berlin hat derzeit keine SARS-CoV-2-Hygiene-Auflagen erlassen, die beim Dienstbetrieb der Ärztekammer Berlin zu berücksichtigen wären. In der Ärztekammer Berlin gelten ebenso derzeit keine spezifischen SARS-CoV-2-Hygiene-Regelungen, die zu beachten wären. Der Dienstbetrieb der Ärztekammer Berlin unterliegt daher derzeit keinen Corona-Pandemie-bedingten besonderen Regelungen.

Wir werden die Entwicklung weiterhin laufend beobachten und sich abzeichnende Veränderungen in unsere Überlegungen und Entscheidungen einfließen lassen. Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme empfehlen wir dennoch, bei bestehenden akuten Erkrankungssymptomen von COVID-19 (zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) oder akuten grippeähnlichen Symptomen von einem Besuch der Ärztekammer Berlin freiwillig abzusehen.

Das Bedürfnis von Personen, in den Räumen der Ärztekammer Berlin in bestimmten Situationen eine Maske zu tragen, bitten wir zu akzeptieren und zu respektieren.

Einreichen von Unterlagen

Unterlagen können über den Postweg (Ärztekammer Berlin, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin) oder den Hausbriefkasten (am Nebeneingang in der E.T.A.-Hoffmann-Promenade) eingereicht werden. Briefe, die dort eingeworfen werden, werden dem jeweiligen Einwurftag zugeordnet; ein Einwurf bis 24:00 Uhr am Tage eines Fristablaufs ist fristwahrend. 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

COVID-19 & Recht

Rechtliche Informationen für Ärzt:innen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

Aktuelle Informationen

Zuständigkeiten und Quarantäne-Regelungen in Berlin sowie hilfreiche Links zum Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19).

Weiterbildung

Die Abteilung Weiterbildung informiert über Sitzungen und Veranstaltungen, die Bearbeitung von Anträgen, Fach­sprach­prüfungen, Prüfungen und den Strahlenschutz.