Vor 15 Jahren hat die Ärztekammer Berlin vor der Einführung des Fallpauschalensystems (DRGs) in Deutschland gewarnt. „Die damals in einer Resolution vorher gesagten negativen Folgen für die Patientenversorgung in deutschen Krankenhäusern sind leider alle eingetreten“, erklärt der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz. „Nicht mehr der kranke Mensch steht heute im Mittelpunkt ärztlichen und pflegerischen Handels, sondern die Anzahl und der Fallwert seiner Diagnosen und der ärztlichen Eingriffe.“
So hieß es damals in der Erklärung: „Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin erwartet mit der Einführung von DRGs eine deutliche Verschlechterung der Patientenversorgung durch einen Verlust an Qualität und Humanität. Eine Industrialisierung der Patientenversorgung in deutschen Krankenhäusern ist absehbar. Das Festhalten an dem derzeitigen Einführungsverfahren führt zum Abbau der stationären Versorgung in Deutschland ohne Rücksicht auf medizinische Kriterien, Qualität und Humanität der Patientenversorgung, volkswirtschaftliche Ergebnisse und verfassungsrechtliche Gebote. Stattdessen führt es zu Anreizen für wohldotierte, aber fraglich indizierte Maßnahmen und damit zu schlechterer Medizin bei insgesamt höheren Kosten.“
„Dies alles ist in Deutschland flächendeckend eingetroffen“, erklärt Jonitz. „Wären DRGs ein Medikament, müssten sie sofort vom Markt genommen werden. Alle Nebenwirkungen sind eingetreten, fast alle Wirkungen ausgeblieben.“ Aus Sicht des Präsidenten der Ärztekammer Berlin ist es deshalb an der Zeit, das bestehende System grundlegend zu überdenken: „DRGs sollten künftig vor allem als Grundlage für Budgetverhandlungen und nicht zur 100-prozentigen Budgetberechnung genutzt werden. Auch der Missbrauch von DRGs zum Abbau vermeintlich unwirtschaftlicher Krankenhäuser muss beendet werden. Sinnvoll wäre es, regionale Gesundheitsbudgets analog zum Innovationsfonds einzuführen. Diese sollten gemäß landestypischer Gesundheitsziele via § 90a-Gremium in gemeinsamer Verantwortung und transparent eingesetzt werden.“ Darüber hinaus sollten in Bundesländern mit niedriger Krankenhausbettenzahl die Basisfallwerte angehoben werden. „Der Abbau der stationären Versorgung in Deutschland ohne Rücksicht auf medizinische Kriterien, Qualität und Humanität der Patientenversorgung ist der falsche Weg. Wir müssen stattdessen hin zu einem werteorientieren System, das den Nutzen für den Patienten in den Vordergrund stellt.“
Weitere Informationen finden Sie im Originalbeschluss der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin aus dem Jahr 2001.
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