Abschließende Entscheidungen zur Neufassung der Weiterbildungsordnung

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 16. Juni 2021

Nicht nur die Frage, ob die Zusatzweiterbildung Homöopathie in der neuen Weiterbildungsordnung verbleiben soll, bot den Delegierten viele Gründe zur intensiven Diskussion. Ebenso rege diskutierte die Versammlung Entschließungsanträge zu den Themen sexualisierte Gewalt im Gesundheitswesen oder Klimawandel und Gesundheit sowie das Verfahren zur Gewinnung dringend benötigter Prüfer:innen.

Bereits um 19 Uhr kamen die Delegierten diesmal zur hybriden Versammlung zusammen. Aufgrund der umfangreichen Tagesordnung hatte man sich dazu entschieden, eine Stunde früher als sonst zu beginnen. In seiner Eröffnung betonte der Präsident der Ärztekammer Berlin PD Dr. med. Peter Bobbert (Marburger Bund), wie sehr er sich wünschte, dies sei die letzte virtuelle Sitzung. Nach der Sommerpause würde zumindest die nächste Delegiertenversammlung am 22. September nach derzeitiger Planung wieder in Präsenz im Langenbeck-Virchow-Haus stattfinden.

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung (TO) beglückwünschte er Miriam Vosloo (Hartmannbund Plus) zu ihrer einstimmigen Wahl zur Vorsitzenden des Hartmannbundes Landesverband Berlin. Er kündigte weiterhin an, dass der 125. Deutsche Ärztetag am 1. und 2. November 2021 im Berliner Estrel Hotel stattfinden wird. Derzeit werde von einem hybriden Ärztetag ausgegangen, bei dem möglichst viele Teilnehmende vor Ort sein sollten – so es die pandemischen Umstände im Herbst zulassen.

Bei den Mitteilungen des Vorstandes wies Bobbert darauf hin, dass die kommende Delegiertenversammlung im September wegen der anstehenden Wahl zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus einen Schwerpunkt haben sollte: Welche gesundheitspolitischen Erwartungen und Forderungen stellt die Berliner Ärzt:innenschaft an die neue Berliner Regierung? Zudem informierte Bobbert die Delegierten darüber, dass der Reservetermin am 8. Dezember 2021 für eine weitere Delegiertenversammlung genutzt wird. Schwerpunktthema dieser Sitzung werde die Diskussion um eine neue Satzung und Geschäftsordnung sein.

Eine Neuausrichtung der Gremienarbeit werde durch den Vorstand angestrebt, teilte Bobbert weiterhin mit. Die Besetzung der Gremien sollte zukünftig die Zusammensetzung der Mitgliedschaft spiegeln. Um dieses Ziel in zweieinhalb Jahren zu den dann anstehenden Wahlen zu erreichen, lade Bobbert bereits jetzt die Listensprecher:innen zum gemeinsamen Gespräch ein.

Der Vorstand wolle bei der nächsten Kammerwahl die Wahlbeteiligung erhöhen, informierte Bobbert weiter. Daher werde man prüfen, ob zukünftig neben der Briefwahl auch eine digitale Wahl möglich sei. In einem ersten Schritt würden die technischen wie juristischen Voraussetzungen geklärt. Zur Umsetzung müsste jedoch die Wahlordnung geändert werden. Das solle auf der Delegiertenversammlung im Dezember vorgeschlagen und debattiert werden.

Dringende Themen und kontroverse Diskussionen

Es folgte eine Debatte über den von den Delegierten Dr. med. Katharina Thiede (FrAktion Gesundheit) und Julian Veelken (FrAktion Gesundheit) eingebrachten Entschließungsantrag „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt im Gesundheitswesen strukturiert entgegentreten“. Zuvor leitete Thiede die Entstehung des Papiers kurz her. Der Impuls sei aus der #MeToo-Debatte entstanden, die seit Mitte Oktober 2017 im Zuge des Skandals um den amerikanischen Filmproduzenten Harvey Weinstein läuft. Thiede sagte: „Ärzt:innen sind an ihrem Arbeitsplatz leider besonders häufig mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt konfrontiert – aufgrund der oftmals hierarchischen Strukturen oder der zwangsläufigen Nähe zwischen Kolleg:innen, vor allem in operativen und interventionellen Fächern.“ Es sei ein verbreitetes Phänomen, das Kolleg:innen, aber auch Patient:innen betrifft. Daher müssten die Ärztekammer Berlin und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens diesem Missstand nun dringend mit Coachings und klaren Regelungen begegnen. Zu diesem Zweck sei das vorliegende Papier eingebracht worden.

Im Anschluss erörterten Bobbert und Veelken, in welcher Zusammensetzung der im Papier erwähnte Ethikkodex erarbeitet werden sollte. Veelken sagte, man hätte sich nicht festlegen wollen. So könnte eine interfraktionelle Arbeitsgemeinschaft zu diesem Zweck gegründet werden, um einen möglichst breiten Konsens zu finden. Generell sei man jedoch offen hinsichtlich Art, Größe und Zusammensetzung der Arbeitsgruppe.

Bobbert nahm anschließend den Änderungsantrag des Vorstandes zu dem Papier auf. In dem Entschließungsantrag von Thiede und Veelken wird die Nichtbefassung des Deutschen Ärztetages im Jahr 2018 mit einem seinerzeit von Berliner Abgeordneten eingebrachten Entschließungsantrag zu sexueller Belästigung begründet. Laut Vorstand habe es damals auf dem Ärztetag jedoch keine offizielle Begründung zur Nichtbefassung gegeben. Nach kurzer Diskussion einigte man sich darauf, den Halbsatz zur Begründung aus dem Entschließungsantrag von Thiede und Veelken zu streichen. Dr. med. Eva Müller-Dannecker (FrAktion Gesundheit) begrüßte den zügigen Kompromiss. In der anschließenden Abstimmung beschlossen die Delegierten den Entschließungsantrag mit klarer Mehrheit.

Eine Einigung gelang bei dem von der FrAktion Gesundheit eingebrachten Entschließungsantrag „Einrichtung eines Ausschusses ‚Klimawandel und Gesundheit‘“ vorerst nicht: Demzufolge bittet die Delegiertenversammlung den Vorstand zunächst, einen Arbeitskreis einzurichten. Dabei wurde jedoch die Notwendigkeit betont, dass aus dem Arbeitskreis in der nächsten Amtsperiode ein Ausschuss hervorgehen solle. Mit breiter Mehrheit nahm die Delegiertenversammlung den Entschließungsantrag an.

Ein dritter von der FrAktion Gesundheit eingebrachter Entschließungsantrag zur „Divestment-Strategie der Berliner Ärzteversorgung“ wurde kontrovers diskutiert. Dabei ging es um die Frage, ob die Berliner Ärzteversorgung Kapital aus Industrien der fossilen Energiebranche abziehen und in klimafreundliche Anlagen investieren soll. Einigen Delegierten leuchtete nicht ein, warum dies in der Delegiertenversammlung diskutiert werden sollte. Dafür sei vor einigen Jahren die regelmäßig tagende Vertreterversammlung der Berliner Ärzteversorgung einberufen worden. Letztlich lehnten die Delegierten den Entschließungsantrag ab. Gleichwohl wurde zugesichert, dass der zu gründende Arbeitskreis der Ärztekammer Berlin sich mit der Thematik befassen werde.

Umstrittenes Verfahren zur Wahl der Prüfer:innen

Unter dem TOP V wurde anschließend die Wahl der Prüferinnen und Prüfer für die Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin debattiert. PD Dr. med. Uwe Torsten (Hartmannbund Plus) fragte, ob die Personen auf den Listen, die zur Wahl als Prüferinnen und Prüfer ständen, zuvor darüber informiert worden seien? Dr. med. Antje Koch, Leiterin der Abteilung Weiterbildung / Ärztliche Berufsausübung der Ärztekammer Berlin, antwortete, dass tatsächlich nicht alle 124 Personen zuvor angefragt worden seien, da dies ein sehr aufwendiges Verfahren sei. Die gewählten Prüfer:innen würden über ihre Wahl benachrichtigt und könnten dieser zustimmen oder sie ablehnen. Dieses Verfahren habe sich bewährt. So hätte man viele dringend benötigte Prüfer:innen gewinnen können. Dr. med. Christine Wessel (NAV-Virchow-Bund – Haus- und Fachärzte gemeinsam!) konstatierte, dass dies in ihren Augen ein fragwürdiges Verfahren sei, Leute zu wählen, die gar nicht wissen, dass sie gewählt werden. Weitere Delegierte schlossen sich in ihren Wortbeiträgen dieser Einschätzung an.

Die Delegierten Dr. med. Klaus Thierse (Marburger Bund) und Dr. med. Kai Sostmann (Marburger Bund) verteidigten das übliche Verfahren als effektiv. Sostmann ergänzte, es vereinfache die Wahlen und Prüfer:innen würden dringend gesucht. Weiterhin sei sein Eindruck, dass sich ein Großteil der gewählten Kolleg:innen geehrt fühlen würde. Nach der kontroversen Debatte zum Verfahren wurden letztlich dennoch alle Vorschläge zum TOP V mehrheitlich angenommen.

Unter TOP VI beschloss die Delegiertenversammlung nach Diskussion eine Änderung der Hauptsatzung. Sie sieht unter anderem vor, dass die Delegierten Beschlüsse auch weiterhin mittels elektronischer Kommunikationsmittel fassen können. Im Anschluss beriet sich die Versammlung zur neuen Weiterbildungsordnung.

Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen

Einleitend informierte der Präsident die Versammlung, dass der Entwurf zur Neufassung der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Berlin an diesem Abend aufgrund der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie der EU noch nicht beschlossen werden würde. Dies würde erst in der Delegiertenversammlung im September geschehen. Die laufende Delegiertenversammlung solle über drei Empfehlungen des Vorstandes zur neuen Weiterbildungsordnung entscheiden: 1. Die Formulierung „und somatherapeutische“ im Abschnitt zum Facharzt Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu ergänzen. 2. Die Zusatzbezeichnung Homöopathie weiterhin als Bestandteil der Weiterbildungsordnung beizubehalten. 3. Den Erwerb der Zusatzbezeichnung Allergologie entsprechend der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer berufsbegleitend zu ermöglichen.

In einem kurzen Vortrag bekräftigte Thierse, Vorsitzender des Gemeinsamen Weiterbildungsausschusses der Ärztekammer Berlin, die Ziele der ersten Änderung der WBO seit 17 Jahren. Man wollte die WBO mit der Neufassung verschlanken und insbesondere solle diese auf Kompetenz basieren und nicht auf Zeiten und Zahlen. Statt auf Pflichtzeiten würde nun zukünftig mehr auf die Vermittlung von Kompetenzen gesetzt. Zudem unterstrich er, dass es zukünftig juristische Folgen für die Weiterbildungsbefugten haben werde, wenn ehemaligen Weiterbildungsassistent:innen kurze Zeit nach Erhalt der Bescheinigung grobe Fehler unterliefen.

Zu den Themen Allergologie und Homöopathie gaben Prof. Dr. med. Margitta Worm, Leiterin der Hochschulambulanz und Lehrkoordinatorin der Klinik für Derma­tologie, Venerologie und Allergologie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, sowie Dr. med. Ursula Dohms, Erste Vorsitzende des Berliner Vereins Homöopathischer Ärzte (BVhÄ), kurze Stellungnahmen ab.

Worm wies darauf hin, dass es in Deutschland sehr uneinheitliche Regelungen zur Allergologie gebe. Wichtig sei es, dass Allergolog:innen ihren Patient:innen exzellente Betreuung auf hohem Niveau bieten können. Dohms warb in ihrer Stellungnahme um Toleranz gegenüber der Homöopathie. Der Bedarf der Patient:innen sei ungebrochen hoch. Es ginge heute in der Abstimmung darum, Patientensicherheit zu schaffen. Die qualitative Weiterbildung der Homöopathie müsse in ärztlicher Hand bleiben.

Hinsichtlich der Allergologie diskutierten die Delegierten anschließend vor allem, ob das stationäre Pflichtjahr beibehalten werden soll. So berichtete Dr. med. Laura Schaad (Marburger Bund) eindringlich von ihren Erfahrungen damit und plädierte für eine berufsbegleitende Zusatzweiterbildung. Letztlich entschied sich die Delegiertenversammlung mit deutlicher Mehrheit gegen ein Pflichtjahr und für die berufsbegleitende Zusatzweiterbildung in Allergologie.

Insbesondere die Homöopathie wurde in der Folge intensiv wie kontrovers diskutiert. Der Vorsitzende des Fortbildungsausschusses der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Matthias Brockstedt (FrAktion Gesundheit) plädierte leidenschaftlich für eine Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der WBO. „Wir haben in Berlin das Problem, dass wir aus formaljuristischen Gründen gezwungen sind, Fortbildungen zu zertifizieren, die wir so nach unseren Kriterien der evidenzbasierten Medizin und den Vorgaben unserer Fortbildungsordnung nie akzeptieren würden “, sagte er. Später ergänzte Thierse: „Wir zertifizieren praktisch durch die Prüfung eine Therapiemethode, von der wir selbst sagen, dass ihr die Evidenz fehlt.“ Man könne sich ausrechnen, was mit der Homöopathie in der nächsten Musterweiterbildungsordnung beim Deutschen Ärztetag passieren werde, wo bereits zwei Drittel der Kammern sie abgeschafft hätten, so Thierse weiter.

Vizepräsident Dr. med. Matthias Blöchle (Allianz Berliner Ärzte – MEDI Berlin) plädierte hingegen für Toleranz: Man solle die Kolleg:innen nicht wegstoßen. Veelken ergänzte, dass Patient:innen die Zuwendung durch die Ärzt:innen in der Schulmedizin vermissen würden: „Wir werden den Bedürfnissen der Patienten nicht gerecht“, sagte er. Man solle die Zusatzbezeichnung Homöopathie in der WBO belassen und in den nächsten Jahren eine harte Diskussion mit den Homöopath:innen führen. Die Kontroverse spiegelte sich dann auch im Abstimmungsverhalten wider: 16 Delegierte stimmten für eine Zusatzweiterbildung Homöopathie, 22 stimmten dagegen, bei einer Enthaltung.

Resolution „Krankenversorgung ist ein Menschenrecht“ beschlossen

Als letzter Punkt des TOPs wurde die Ergänzung der Formulierung „und somatherapeutische“ im Abschnitt zum Facharzt Psychosomatische Medizin und Psychotherapie diskutiert. Dr. med. Christian Messer (Allianz Berliner Ärzte – MEDI Berlin) leitete mit einem kurzen Vortrag zum Für und Wider der Ergänzung in die Diskussion ein. Die Mehrheit stimmte für die Ergänzung der Formulierung, die in der bundesdeutschen Kammerlandschaft einzigartig ist.

In einem Wortbeitrag von Prof. Dr. med. Wulf Pankow (FrAktion Gesundheit) betonte dieser, dass er stolz auf die Ergänzung des Facharztes Infektiologie in die Neufassung der WBO sei. Damit sei Berlin als erstes Bundesland mutig vorangeschritten. Einen umfänglichen Bericht zur Neufassung der WBO wird es in der Oktoberausgabe der „Berliner Ärzt:innen“ geben.

Anschließend diskutierten die Delegierten das Vorhaben, eine Verwaltungsgebühr zu erheben, wenn Anträge zur Anerkennung von Weiterbildungskursen verspätet eingereicht werden. Da dies bei rund 20 Prozent der Anträge der Fall sei, sei dies bedauerlicherweise notwendig, hieß es. Ein Beschluss hierzu soll in der nächsten Delegiertenversammlung folgen.

Weiter ging es dann mit der Wahl von Abgeordneten sowie deren Vertreter:innen zum 125. Deutschen Ärztetag am 1. und 2. November 2021 in Berlin. Abschließend wurde die Resolution „Krankenversorgung ist ein Menschenrecht“ von der Delegiertenversammlung beschlossen. Darin fordert die Ärztekammer Berlin, dass für die geschätzt aktuell mehreren zehntausend in Berlin lebenden Menschen ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz die Vermittlung des Krankenversicherungsschutzes intensiviert, die Kapazitäten und Kompetenzen der Sozialämter gestärkt und eine Handlungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.

Ole Eggert

Die nächste Delegiertenversammlung findet am 22. September 2021 statt.