Ärztekammer Berlin geht gegen Verpflichtungen aus der Arzneimittelgesetz-Novelle vor - Ombudsstelle für Weiterbildungsfragen wird eingerichtet - Entschädigungssystematik bleibt bestehen

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 25. August 2004

AMG-Novelle: Ärztekammer verklagt das Land Berlin

Zum ersten Mal in ihrer Geschichte wehrt sich die Ärztekammer Berlin auf dem Klageweg gegen eine Anordnung des Berliner Senats. Die Delegiertenversammlung hatte über den Vorschlag des Vorstands zu beschließen, gegen die Folgen der Arzneimittelgesetz-Novelle gerichtlich vorzugehen - siehe Themenschwerpunkt Heft 9/2004 BERLINER ÄRZTE.

Zum Hintergrund: Bislang hatte die ehrenamtliche Ethikkommission der Kammer forschende Ärzte vor Durchführung von klinischen Versuchen am Menschen beraten, - insb. zur ethischen und rechtlichen Vertretbarkeit des Vorhabens. Durch das aktuelle Arzneimittelgesetz wird die "zustimmende Bewertung“ der Ethikkommission zur zwingenden Voraussetzung für den Beginn einer Arzneimittelstudie. Antragsteller ist ferner nicht mehr der forschende Arzt selbst, sondern das beauftragende Pharmaunternehmen. Damit mutiert die ehemals rechtsunverbindliche ethische Beratung des Arztes und Kammermitgliedes zu einem so genannten Verwaltungsakt gegenüber Dritten, den Herstellern der zu prüfenden Arzneimittel.

Nach kurzer Diskussion votierten die Delegierten schließlich ohne Gegenstimme für den vom Vorstand vorgeschlagenen Weg, sich gegen die Anordnung des Landes Berlin zur Umsetzung des AMG mit einer Klage zu wehren.

Ombudsmann für Weiterbildungsfragen beschlossen

Als Vertrauensperson und zentrale Anlaufstelle für Weiterbildungsassistenten wird die Ärztekammer Berlin künftig eine/n ehrenamtlichen "Ombudsmann/-frau" benennen. Eine entsprechende Vorlage der Fraktion Gesundheit wurde mit der sich verschlechternden Weiterbildungssituation begründet. Die Personaldecke in den Kliniken werde dünner, es bleibe immer weniger Zeit für die Weiterbildung, Inhalte würden nicht mehr vermittelt, die Qualität der Weiterbildung verschlechtere sich. Die jungen Ärzte bräuchten eine Instanz, die Informationen über solche Missstände zentral sammelt und bei der die Leute keine Angst haben müssen, dass sie "reingerissen werden".

Nach ausführlicher Diskussion wurde die Benennung eines Ombudsmanns bzw. einer Ombudsfrau beschlossen. In einer der nächsten Delegiertenversammlungen soll dann über einen Kandidaten / eine Kandidatin abgestimmt werden.

Entschädigungssystematik für Ehrenamtliche bleibt bestehen

Ohne große Änderungen mit nur wenigen kleinen Korrekturen wird künftig die Struktur der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige (z.B. Ausschussmitglieder und Prüfer) in der Kammer bleiben. Eine entsprechende Vorlage der von der DV eingesetzten Arbeitsgruppe beschlossen die Delegierten mit großer Mehrheit. Bei der systematischen Überarbeitung der Kriterien hatte sich schnell gezeigt, dass eine vollständige Neustrukturierung nicht finanzierbar und organisatorisch schwer umzusetzen gewesen wäre. Deshalb hatte man die Gesamtsystematik der Entschädigungsregelungen beibehalten und nur kleine Änderungen vorgenommen.