Aus Sicht der Ärztekammer Berlin erfüllt der jetzt beschlossene Kabinettsentwurf des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien beschlossenen Vereinbarungen nicht. „Eine sichere Behandlung ist letztlich nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet wird. Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation Personalkosten, insbesondere in der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden“, heißt in dem 2013 geschlossenen Vertrag zwischen Union und SPD. Dazu erklärte der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz: „Herausgekommen ist jetzt im KHSG ein vollmundig genanntes Pflegestellen-Förderprogramm. Daraus resultieren im günstigsten Fall drei Schwestern oder Pfleger mehr pro Klinik. Das ist Alibipolitik reinsten Wassers und wird an der dramatischen Personalsituation in vielen deutschen Kliniken nichts ändern. Personalentwicklungskosten, bspw. zur Schulung und Qualifikation aller Gesundheitsberufe zur Patientensicherheit, fehlen nach wie vor vollständig. Die Politik vergisst die Menschen, die in Krankenhäusern dafür arbeiten, dass kranke Menschen gesund werden. Wenn der Gesetzgeber es mit der Verbesserung der Patientenversorgung wirklich ernst meint, muss er hier dringend nachbessern.“
Darüber hinaus bemängelte Kammerpräsident Jonitz, der Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer ist, den falschen Ansatz bei der Verwendung des Qualitätsbegriffs im KHSG. „Im Prinzip ist es richtig, Qualität stärker in den Fokus zu stellen. Aber hier soll "Qualitätsmessung" dazu genutzt werden, vermeintlich schlechte Krankenhäuser vom Markt zu nehmen. Die unglückselige Politik der Dezimierung bestehender Strukturen wird damit fortgesetzt. Qualität kann aber nicht ‚erkontrolliert‘ werden. Qualitätsmanagement ist eine Führungsmethode und keine Messmethode. Die Qualität der Patientenversorgung wird nie rechtssicher gemessen werden können. Die politische Kernaufgabe, Versorgung und Versorgungsstrukturen zu optimieren statt zu dezimieren, wird weder durch ein Institut noch durch zweifelhafte Zu- oder Abschläge überflüssig gemacht werden.
Negative Anreize und Sanktionen würden immer dazu führen, aufgetretene Probleme nicht zu erfassen, warnte Jonitz. „Innerhalb der deutschen Ärzteschaft gibt es zahlreiche hervorragende Beispiele für Projekte und Qualifizierungsmaßnahmen auf freiwilliger Basis, deren Akzeptanz außerordentlich hoch ist. Diesen Weg sollte der Gesetzgeber fördern, statt auf ein Sanktionsmodell zu setzen, das die Qualität der medizinischen Versorgung in den Kliniken nicht nachhaltig verändern wird“, fügte der Berliner Ärztekammerpräsident hinzu.
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