Ärztekammer Berlin: Mengenausweitungen in Kliniken sind direkte Folge des Fallpauschalensystems

Pressemitteilung

Krankenkassen und Politik tragen Verantwortung für Fehlanreize durch DRG-System - Ärztekammer Berlin warnte bereits 2001 vor negativen Konsequenzen

In der Diskussion um zu viele Operationen in deutschen Kliniken bekräftigt die Ärztekammer Berlin ihre Position, dass die Mengenausweitungen direkt auf die Einführung des Fallpauschalensystems (DRGs) im Jahr 2003 zurückzuführen sind. "Die wirtschaftlich unter Druck stehenden Krankenhäuser haben ihr Geschäftsmodell verständlicherweise komplett nach dem DRG-System ausgerichtet. Dieses Abrechnungsmodell wurde aber seinerzeit von der Politik und vor allem von den Krankenkassen gefordert und mit Verträgen der Integrierten Versorgung durch die Kassen gezielt forciert", betonte der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz, und forderte eine Abkehr vom aktuellen Modell hin zu einem "Wettbewerb um Qualität". "Nicht die größte Menge muss von den Krankenkassen honoriert werden, sondern die beste Behandlung der Patienten. Die Ärztekammer Berlin steht für einen Dialog um eine Neuausrichtung bereit", fügte der Kammerpräsident hinzu.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hatte bereits im Jahr 2001 in einer Resolution eindringlich vor den umfassenden negativen Folgen des Fallpauschalensystems wie Mengenausweitungen und Qualitätsverlust gewarnt. Jede der Vorhersagen ist eingetreten. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte kürzlich kritisiert, dass in deutschen Krankenhäusern im internationalen Vergleich zu oft unnötig operiert werde.
Die vollständige Resolution der Delegiertenversammlung aus dem Jahr 2001 ist unter: www.aerztekammer-berlin.de /Presse/Pressemitteilungen erhältlich.


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