Ärztekammer Berlin stellt Forderungen für eine leistungsfähige sektorübergreifende Notfallversorgung auf

Pressemitteilung

Delegiertenversammlung beschließt einstimmig Handlungsempfehlungen für eine zukunftsfähige Versorgung in der Hauptstadt

„Wir möchten, dass die in Berlin vorhandenen Versorgungsstrukturen zu einem leistungsfähigeren System der sektorübergreifenden Notfallversorgung weiterentwickelt werden.“ Mit dieser Zielsetzung hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin einstimmig einen Forderungskatalog beschlossen. Dazu wurden neun Handlungsempfehlungen erarbeitet, die darauf abzielen, die vorhandenen Defizite in der Notfallvorversorgung zu beseitigen und eine leistungsfähige sektorübergreifende Versorgung sicherzustellen. Grundlage bildete ein Thesenpapier, das auf Initiative des Krankenhausausschusses verfasst und der Delegiertenversammlung vorgestellt worden war. Die Listen Allianz Berliner Ärzte und Hausärzte in Berlin brachte ihrerseits die Vorstellungen der niedergelassenen Ärzte zu Papier. Eine vom Kammervorstand berufene, listenübergreifende Arbeitsgruppe entwickelte aus den beiden eingebrachten Vorschlägen dann das nun einstimmig verabschiedete Thesenpapier. Die darin dargestellten Handlungsempfehlungen mit klar formulierten Unterpunkten berücksichtigen die Besonderheiten und vorhandenen Strukturen des Stadtstaates Berlin und weisen darauf hin, dass die erhöhten Versorgungsbedarfe an den Sektorengrenzen nicht sachgerecht abgebildet werden. „Steigende Patientenzahlen in der wachsenden Stadt, demographische Veränderungen und sich wandelnde Versorgungsbedarfe bringen das bisherige System an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit und ergeben nachhaltigen Reformbedarf von Organisation, Struktur und Prozessgestaltung. Grundlage der geforderten Anpassungen muss daher eine sachgemäße, ausreichende Finanzierung sein, welche die Besonderheiten und veränderten Anforderungen an die vorhandenen Schnittstellen berücksichtigt“, erklärte Dr. med. Thomas Werner, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Krankenhausausschusses der Ärztekammer Berlin, zu dem Thesenpapier. Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz, sieht in den Handlungsempfehlungen, an denen Ärztinnen und Ärzte aus allen Sektoren mitgearbeitet haben, einen konstruktiven Beitrag der Ärzteschaft in der aktuellen Diskussion um die Probleme in der Notfallversorgung.

9 Handlungsempfehlungen für eine sektorübergreifende Notfallversorgung:

Handlungsempfehlung 1: Portalpraxen einrichten / verlässliche Öffnungszeiten.
Handlungsempfehlung 2: Zuständigkeiten definieren.
Handlungsempfehlung 3 für die Portalpraxen: Standardisierte Einschätzung des Behandlungsbedarfs der Patienten etablieren – Patientenlenkung und Triage.
Handlungsempfehlung 4: Kooperationsvereinbarungen schließen und Vergütungsregelungen anpassen.
Handlungsempfehlung 5: Angebote im niedergelassenen Bereich für Patientengruppen mit besonderem Behandlungsbedarf ausbauen.
Handlungsempfehlung 6: Qualifikation des Personals sicherstellen.
Handlungsempfehlung 7: Patientenkompetenzen stärken.
Handlungsempfehlung 8: Krankentransportrichtlinie ändern.
Handlungsempfehlung 9: Kennzeichnung aller Notfälle über die Kodierung.

Das vollständige Thesenpapier finden Sie hier.
Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

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