Personalentwicklungskosten sollen künftig zusätzlich über Fallpauschalen (DRGs) und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet werden. Diese Forderung des Präsidenten der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Günther Jonitz, ist von der Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) im Vorfeld des 116. Deutschen Ärztetages in Hannover unter großer Zustimmung beschlossen worden. "Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen kein Zufalls- oder Nebenprodukt der normalen Berufsausübung sein", betonte Jonitz. Personalentwicklungskosten sind derzeit nicht explizit oder gar ausreichend in den Kalkulationen von DRGs und des EBM enthalten. In dem Beschluss, der auch auf dem Deutschen Ärztetag eingebracht werden wird, heißt es, dass für eine hochwertige Behandlung und humane Betreuung kranker Menschen höchstqualifizierte Ärztinnen und Ärzte, aber auch andere Gesundheitsberufe wie Krankenpflege, Physiotherapeuten, medizinische Fachangestellte etc. essentielle Voraussetzung seien.
Als Beispiel für notwendige Maßnahmen der Personalentwicklung nennt der Berliner Kammerpräsident insbesondere Trainings in interprofessioneller Kommunikation, interdisziplinärem Management und Arbeiten als Team zur Vermeidung von Behandlungsfehlern. Daneben können zunehmend medizinische Fertigkeiten in Modellsituationen ("Simulationstraining") erlernt und damit vom bisherigen "learning by doing" Abstand genommen werden, heißt es in dem Beschluss weiter.
ÄRZTEKAMMER BERLIN
- Pressestelle -
Sascha Rudat, Tel. 030/ 40 80 6-4100/-4101
Michaela Peeters, Tel. 030/ 40 80 6-4102
E-Mail: presse@aerztekammer-berlin.de
Homepage: www.aerztekammer-berlin.de