In der letzten Delegiertenversammlung vor der Sommerpause hat die Delegiertenversammlung ein Dauerbrenner erwartet: So hatte das Ärzteparlament erneut über eine Ordnung zur Wahl der Vertreterversammlung der Berliner Ärzteversorgung (BÄV) zu entscheiden. Diese eigenständige Vertreterversammlung war durch eine Novelle des Berliner Kammergesetzes notwendig geworden. Gegen Teile dieser Novelle hatten mehrere betroffene Mitglieder des Kammervorstandes geklagt. Der Berliner Verfassungsgerichtshof teilte diese Bedenken in einem im März gefällten Urteil nicht. Die nun eingebrachte Wahlordnung stieß aber erneut auf wenig Gegenliebe der meisten Delegierten und wurde mehrheitlich abgelehnt.
Von Sascha Rudat
Die eigenständige Vertreterversammlung für die BÄV beschäftigt die Delegierten schon länger. Bereits im November 2006 wurde eine vom Kammervorstand vorgelegte Wahlordnung von der DV verabschiedet. Diese Wahlordnung befand die Senatsverwaltung aber nicht für genehmigungsfähig. Eine auf Weisung von der Senatsverwaltung vom Vorstand vorgelegte Wahlordnung wurde im Januar 2007 jedoch mehrheitlich von den Delegierten abgelehnt. Die Klage mehrerer Kammervorstandsmitglieder brachte das Verfahren erst einmal zum Erliegen. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom März muss das neue Kammergesetz nun umgesetzt werden. Die jetzt vom Kammervorstand eingebrachte Version der Wahlordnung entsprach den Vorstellungen der Aufsichtsbehörde und wurde vom Vorstand unkommentiert in die Delegiertenversammlung eingebracht, um die Delegierten nicht zu beeinflussen. Das Ergebnis der geheimen Wahl fiel mit 24 Nein- zu 14 Ja-Stimmen eindeutig aus. Ebenso wie die prompte Reaktion der anwesenden Vertreterin der Senatsverwaltung, Carmen Music: "Die Aufsichtsbehörde wird zeitnah alle aufsichtsrechtlichen Mittel gegen diese Entscheidung ergreifen."
In der anschließenden Diskussion kochten die Emotionen hoch. Vertreter der Opposition warfen der Koalition vor, "ein mieses Spiel" zu betreiben. Andreas Grüneisen, Sprecher der Fraktion Gesundheit, erklärte: "Wir machen uns als DV mehr als lächerlich, wenn wir zum dritten Mal eine Wahlordnung ablehnen." Eva Müller-Dannecker (ebenfalls Fraktion Gesundheit) ergänzte, sie finde es bedenklich, wenn Gesetze ignoriert würden. Dem entgegnete Vizepräsident Elmar Wille (Liste Allianz): "Wir haben das vorlegt, was der Senat für genehmigungsfähig hält, und der Souverän hat entschieden. Das muss man klar sagen, wir haben nur über die Wahlordnung entschieden und über sonst nichts. Und diese Wahlordnung ist grottenschlecht." Es könne zudem nicht sein, dass der DV eine Wahlordnung vorgelegt werde, über die nur mit Ja abgestimmt werden könne. "Wir sind doch keine Volkskammer", fügte der Vorsitzende des BÄV-Verwaltungsausschusses hinzu (siehe Kasten).
Einigkeit herrschte offenbar bei den Mitgliedern der Fraktion Gesundheit, dass sie ebenfalls die neu zu schaffende Vertreterversammlung ablehnen. Ihnen sei es vielmehr um die Abschaffung der "Ämterkollision" in Kammervorstand und BÄV-Ausschüssen gegangen. "Ich halte den Zustand der Ämterkollision für unhygienisch", betonte Grüneisen und bekam Unterstützung von Julian Veelken und Eva Müller-Dannecker. Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) entgegnete: "Wenn Sie möchten, dass das Versorgungswerk funktioniert, dann müssen gerade höchstrangige Kammervertreter in den Aufsichtsgremien sitzen, da diesen mit Sicherheit genau auf die Finger geguckt wird." Die Kammergesetznovelle löse Probleme aus, die sie zu lösen vorgebe. Die DV hätte sich Vieles erspart, wenn drei Mitglieder der Fraktion Gesundheit nicht einen Brief an die Senatsverwaltung geschrieben hätten, in dem sie die vermeintliche Ämterkollision moniert hätten, erinnerte Jonitz.
Der Vizepräsident betonte, dass der Delegiertenversammlung mit der vorgelegten Wahlordnung die Hälfte ihrer Kompetenzen entzogen wird. Eine Wahlordnung, die der Vorstand gewollt hätte, hätte anders ausgesehen. Gerade deshalb sei es notwendig, eine Wahlordnung zu verabschieden, die von den Mitgliedern der Delegiertenversammlung auch getragen wird. Beispielsweise habe die Senatsverwaltung die vorgesehene Regelung, wonach der Vorsitzende der Vertreterversammlung von der DV gewählt würde, als nicht genehmigungsfähig bewertet. Mit dem gleichen Tenor sei danach auch der Vorschlag, nach dem Mitglieder der Vertreterversammlung immer auch DV-Mitglieder sein sollten, von der Senatsverwaltung abgelehnt worden.
Helmut Mälzer (Allianz) gab zu bedenken, dass der Senat gut beraten sei, auf die Gründe für die Ablehnung der Delegierten einzugehen, anstatt alles auf juristischem Wege durchzusetzen zu wollen.
Entscheidend wird jetzt sein, wie die Aufsichtsbehörde weiter vorgehen wird. Für die Arbeit des Versorgungswerkes ändert sich erst einmal nichts. Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss arbeiten in gewohnter Art und Weise nach altem Recht weiter.
Neu im Aufsichtsausschuss
Vor der Abstimmung über die Wahlordnung mussten die Delegierten bereits über eine Personalie im Aufsichtsausschuss der Ärzteversorgung entscheiden. Durch den Rücktritt von Kammerpräsident Jonitz war die Neuwahl eines Mitgliedes des BÄV-Aufsichtsausschuss notwendig geworden. Auf Vorschlag des Marburger Bundes wurde Peter Bobbert als Jonitz? Nachfolger als Mitglied des Aufsichtsausschusses mehrheitlich ? bei zahlreichen nicht Teilnahmen der Fraktion Gesundheit ? gewählt. Die Fraktion Gesundheit erklärte, dass aus ihrer Sicht die Wahl eines BÄV-Ausschussmitgliedes angesichts eventuell anstehender Neuwahlen nicht sinnvoll sei. Kammergeschäftsführer Michael Hahn klärte darüber auf, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Wahlordnung das alte Recht gelte, wonach der Aufsichtsausschuss sofort nachbesetzt werden müsse. Im Vorfeld war bereits Vorstandsmitglied Matthias Albrecht (Marburger Bund) durch den Aufsichtsausschuss zum neuen Vorsitzenden gewählt worden.
Versorgungsausgleich geändert
Mit gewohnter Ruhe und Sachlichkeit hatten die Delegierten zuvor über eine Satzungsänderung der Ärzteversorgung entschieden. Etwas, was künftig besagte Vertreterversammlung tun wird. Auslöser für die Änderung war ein neues Versorgungsausgleichsgesetz, das am 1. September in Kraft tritt und in der Ärzteversorgung berücksichtigt werden muss, wie Elmar Wille erläuterte. Im Rahmen von Ehescheidungen müssen daher die Anrechte nach einer völlig neuen Systematik verteilt werden.
Bisher wurden alle in der Ehezeit bei unterschiedlichen Rententrägern erworbenen Ansprüchen verrechnet. Nach dem neuen Gesetz werden alle erworbenen Ansprüche im jeweiligen Versorgungssystem hälftig geteilt. Das führt dazu, dass künftig geschiedene Ehegatten Anrechte in der BÄV erwerben werden, die BÄV also "Mitglieder" bekommt, die keine Ärzte sind. Da berufsständische Versorgungswerke nur Mitgliedern der ÄKB bzw. approbierten Ärztinnen und Ärzten offen steht, wird für berufsfremde Ausgleichsberechtigte der Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz bei durch Scheidung erworbenen Anrechten ausgeschlossen. Im Gegenzug für diese Reduzierung wird das Anrecht in Abhängigkeit vom Alter des/der Ausgleichsberechtigten zum Zeitpunkt der Scheidung prozentual erhöht. Der Ausgleich wird also komplizierter.
Die Delegierten folgten den Ausführungen von Elmar Wille und verabschiedeten die Satzungsänderung einstimmig.
Neue Weiterbildungsprüfer
Auf Vorschlag des Kammervorstandes verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Liste mit 1018 Prüfern für die Weiterbildungsprüfungen. Alle vorgeschlagenen Prüferinnen und Prüfer erfüllen die Kriterien zur Berufung. Die Delegierten diskutierten im Vorfeld darüber, welche Kriterien die Prüfer denn erfüllen müssten. Wie bereits durch die Weiterbildungsausschüsse festgelegt, sollten Prüfer, die länger als fünf Jahre aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und keinen Patientenkontakt mehr haben, nicht mehr prüfen. Darin waren sich die Delegierten einig.
Tätigkeitsbericht verabschiedet
Abschließend genehmigten die Delegierten bei einer Enthaltung den Tätigkeitsbericht 2008. Dieser präsentierte sich wie bereits im Vorjahr optisch und inhaltlich stark überarbeitet. Er wird demnächst auf der Homepage der Kammer zum Herunterladen oder Ausdrucken eingestellt werden.
Knackpunkte der Wahlordnung |
---|
Die vorgelegte Wahlordnung für die Vertreterversammlung der Berliner Ärzteversorgung sah vor, dass insgesamt zwölf Mitglieder von der Delegiertenversammlung aus deren Reihen für vier Jahre gewählt werden. Die Vertreterversammlung soll wiederum die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss wählen, über die sie die Kontrolle führt. Laut Wahlordnung wäre es zudem möglich, dass ein Mitglied der Vertreterversammlung aus der DV ausscheidet, aber weiterhin in der Vertreterversammlung bleibt. Die Delegiertenversammlung verliert damit die seit über 40 Jahren ausgeübte direkte Kontrolle über die Ärzteversorgung. Der Kammervorstand sieht darin einen massiven Demokratieverlust. Eine neue VV würde am Ende der Periode einer alten DV gewählt. Nach Wahl einer neuen DV könne es zu einer völligen Entkopplung kommen. Heftig kritisiert wird von der Koalition (Marburger Bund, Allianz, Hausärzte) zudem die im Kammergesetz festgeschriebene Inkompatibilitätsklausel, die vorsieht, dass ÄKB-Vorstandsmitglieder nicht mehr im BÄV-Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss sitzen dürfen. Dagegen hatten mehrere betroffene Vorstandsmitglieder vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof erfolglos geklagt. Die Opposition (Fraktion Gesundheit) hält diese Ämtertrennung hingegen für sinnvoll und notwendig. |