Ärztinnen und Ärzte der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin lehnen Teile des Gesetzentwurfes des TSVG ab

Pressemitteilung

Delegiertenversammlung stimmt mehrheitlich für Resolution

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat in ihrer gestrigen Sitzung mehrheitlich nachfolgende Resolution zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen:

Die Ärztinnen und Ärzte der Delegiertenversammlung der ÄKB lehnen Teile des Gesetzentwurfes des TSVG ab.

Das geplante Gesetz greift extrem in die Freiberuflichkeit und in die Selbstverwaltung der Ärzteschaft ein und erhöht den bürokratischen Aufwand im Vertragsarztwesen enorm.

Mit der vorgesehenen Anhebung der Pflichtstundenzahl für Kassenärzte von 20 auf 25 Stunden und der Vorgabe einer täglichen einstündigen terminfreien Sprechstunde wird von der Politik ungerechtfertigt kleinteilig in die Praxisstruktur und Praxisorganisation eingegriffen.

Die meisten Praxen haben bereits mehr als 25 Stunden Öffnungszeit. Ein Arzt, der aus körperlichen, psychischen oder familiären Gründen weniger Sprechzeiten anbietet, wird dieses auch durch ein Gesetz nicht umsetzen können, sondern gezwungen sein, Auswege zu finden oder zu beantragen.

Die notwendige Differenzierung der verschiedenen Arztgruppen kann der Gesetzgeber nicht erfassen. Operativ oder interventionell tätige wie auch Dialyseärzte haben keinen Schwerpunkt in der Sprechstundentätigkeit. Diese realitätsfernen Vorgaben des Gesetzgebers unterstreichen den Wert der Selbstverwaltung, die in diesen Punkten die Hoheit behalten sollte!

Das Gesetz gibt nicht vor und kann auch nicht vorgeben, dass in einer verlängerten Sprechstundenzeit mehr Patienten als zuvor behandelt werden. Durch die verlängerte Öffnungszeit wird somit nicht die vom Gesetzgeber gewünschte Leistungssteigerung eintreten.

Eine bessere Vergütung bei der Behandlung von neuen Patienten wird allenfalls dazu führen, dass bereits bekannte Patienten länger warten müssen. Wenn der Patient selber dies erkennt, wird er zum nächsten neuen Arzt rotieren, um schneller behandelt zu werden.

Die eine terminfreie Sprechstunde löst ebenso wenig die bestehenden Probleme. Hat ein Terminpatient eine Minute vor Beginn der terminfreien Stunde ein akutes Problem, müssen die Patienten ohne Termin warten wie sonst auch. Kommt zu der terminfreien Sprechstunde kein Patient, dann sitzt der Arzt ohne zu arbeiten in seiner Praxis. Auch diese Vorstellung des Gesetzgebers ist fern von jeder effektiven praktischen Umsetzungsmöglichkeit und ohne nachfolgenden Gewinn für die Gesellschaft.

Wir kritisieren auch den vermehrten bürokratischen Aufwand der KV in Bezug auf zu erwartende Differenzierungen bei der Abrechnung sogenannter neuer Patienten, Akutpatienten, Notfallpatienten und vermittelter Patienten sowie in Bezug auf gesetzlich vorgesehene Kontrollmaßnahmen durch die KV.

Der Ausbau der rund um die Uhr besetzten Terminservicestellen ist weder notwendig noch ist deren Finanzierung geklärt. Eine ‚Verschwendung‘ der Bereitschaftsnummer 116117 für die Vergabe von Routineterminen rund um die Uhr zeugt von um sich greifender Rundum-Versorgungsmentalität, aber nicht von der vom SGB V vorgebenden Beschränkung auf die für die Versorgung notwendigen und ausreichenden Maßnahmen, die den Leistungserbringern vorgeschrieben sind.

Eine Vielzahl von weiteren vorgesehenen Maßnahmen erscheinen wie Schnellschüsse ohne zu Ende gedacht zu sein, so die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für Rheumatologen, Psychiater und Pädiater sowie in ländlichen Gebieten oder die Verpflichtung der KVen, in unterversorgten Gebieten eigene Einrichtungen zu erstellen. Hier entstehen Folgekosten, die die schon knappen budgetierten Mittel weiter einschränken.

Statt neuer Vorschriften sollten das gedeckelte Budget und die zentralisierte Bedarfsplanung aufgehoben werden. Dies ermöglicht Ärzten, dem Bedarf zu folgen, zukunftssicher zu investieren und damit die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Aufgrund des zu erwartenden zunehmenden Ärztemangels ist dabei sicher nicht von einem finanziellen Zusammenbruch des Systems auszugehen. Maßnahmen zur Bekämpfung des zu erwartenden Ärztemangels sollten aber auch im Gesetz aufgegriffen werden!

Die Pressemitteilung finden Sie hier als pdf.

ÄRZTEKAMMER BERLIN
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