Die Delegierten haben sich in ihrer September-Sitzung einstimmig dafür ausgesprochen, den elektronischen Arztausweis über den 31.12.2016 hinaus gebührenfrei auszugeben. Daneben beschlossen sie den 15. Nachtrag zur Gebührenordnung der Kammer. Außerdem verabschiedeten die Delegierten den Tätigkeitsbericht 2015 der Ärztekammer Berlin einstimmig. Darüber hinaus stand die Wahl von Weiterbildungsprüfern, Fachsprachprüfern und Mitgliedern für den Weiterbildungsausschuss V auf der Tagesordnung.
Von Sascha Rudat
In der Begründung zum Beschluss für eine gebührenfreie Ausgabe des eArztausweises hieß es, dass die Herausgabe des – einfachen – Arztausweises eine selbstverständliche Basisdienstleistung der Ärztekammer Berlin sei. „Rechtlich und ideell aber wird der elektronische Arztausweis für das Kammermitglied nichts anderes sein als es der einfache Arztausweis ist und war.“ Hinzu komme, dass der elektronische Arztausweis bereits mit einem monatlichen wiederkehrenden Entgelt belastet sei (Kosten für Zertifizierungsdiensteanbieter). Insbesondere im vertragsärztlichen Bereich entstünden zudem weitere Kosten für den Einsatz des Ausweises. Somit wird die Ausgabe des Arztausweises – egal, ob einfach oder elektronisch – weiterhin kostenlos für die Kammermitglieder sein.
Mahngebühren eingeführt
Der 15. Nachtrag zur Gebührenordnung bestand zum größten Teil aus redaktionellen Änderungen. Daneben wurden einige Gebührenpositionen dem entstehenden Verwaltungsaufwand angepasst, u.a. im Bereich Prüfung zum/zur Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung. Neu eingeführt wurden Mahngebühren für fällige Kammerbeiträge. Für die 1. und 2. Mahnung werden jeweils 10 Euro fällig. Bei der 3. Mahnung mit Androhung der Einleitung der Zwangsvollstreckung müssen 24 Euro gezahlt werden. Die Delegierten stimmten dem Nachtrag einstimmig zu.
Nachwahlen
Darüber hinaus wählten die Delegierten eine vom Vorstand vorgeschlagene Liste von 36 Prüferinnen und Prüfern für die Facharztprüfungen einstimmig nach. Für die Fachsprachprüfungen wurden drei Prüferinnen und Prüfer nachgewählt. Außerdem wurden zwei Mitglieder für den Weiterbildungsausschuss V (u.a. zuständig für Anästhesiologie, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie) nachgewählt (beides einstimmig).
Die nächste Delegiertenversammlung findet am 23. November 2016 um 20.00 Uhr in der Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin statt. Die Sitzung ist kammeröffentlich.