Berliner Ärzteversorgung: Korrekturen
Die Delegiertenversammlung beschloss einige Änderungen in der Satzung der Berliner Ärzteversorgung, die aus europa- und steuerrechtlichen Gründen notwendig waren. Diese betrafen vor allem Überleitungs- und Auszahlungsregelungen:
- Abgeschafft wurde die Möglichkeit, bei Verlagerung der ärztlichen Tätigkeit in das europäische Ausland weiterhin in die Berliner Ärzteversorgung einzuzahlen. Diese Möglichkeit besteht durch die Einbeziehung der berufsständischen Versorgungswerke in europäische Zuständigkeiten nicht mehr. Künftig sammelt also jeder Versicherte seine Versicherungszeiten im System des Staates, in dem die ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, an.
- Zudem wurde die - bisher ohnehin nur unter engen Voraussetzungen vorhandene - Möglichkeit gestrichen, sich die Rentenbeiträge teilweise rückerstatten und in einem Zuge auszahlen zu lassen. Dies wurde ohnehin schon eher restriktiv gehandhabt. Hintergrund: Das neue Alterseinkünftegesetz schreibt eine Vergleichbarkeit mit der gesetzlichen Altersrente vor, sonst werden u. U. Steuerzahlungen fällig.
Zum zukünftigen Umgang mit der Hinterbliebenenrente für nichteheliche und eingetragene Lebenspartner wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Die Satzungsnovelle tritt rückwirkend zum 1.1.2005 in Kraft, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben nach dem Alterseinkünftegesetz ist für 2005 demnach sichergestellt und führt zu einer teilweise erheblichen steuerlichen Entlastung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Berliner Ärzteversorgung, insb. im Info-Brief 10/2004.
Weiterbildungsausschüsse neu zusammengesetzt
Auf die Ärztekammer kommt durch die neue Weiterbildungsordnung ein erhebliches, zusätzliches Arbeitsvolumen zu. Der Grund: Für zahlreiche neue Gebiets- und Zusatzbezeichnungen sind künftig allesamt Prüfungen abzulegen. Deshalb beschloss die Delegiertenversammlung eine Neu- und Umverteilung der Fächer auf die Weiterbildungsausschüsse.
Zudem einigte man sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe, die im verbleibenden Verlauf der Legislaturperiode (bis Ende 2006) bereits den Verantwortungsbereich und die Arbeitsweise der Weiterbildungsausschüsse für die nächste Legislaturperiode neu berät.
Weiterbildungsordnung weiter auf Eis
Eine aus europarechtlichen Gründen notwendige Änderung der schon beschlossenen neuen Weiterbildungsordnung, die seit Februar zur Genehmigung bei der Senatsverwaltung für Gesundheit liegt, führte zu einer erregten Debatte. Hintergrund: Die Europäische Kommission hat signalisiert, dass sie von den drei derzeit in Deutschland geltenden Bezeichnungen "Facharzt für Allgemeinmedizin", "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin" und "Praktischer Arzt" nur den "Facharzt für Allgemeinmedizin" akzeptieren wird. Zu einem späteren Zeitpunkt - nämlich dann, wenn die neue Weiterbildungsordnung in allen Bundesländern gilt - könnte die Bezeichnung in Deutschland auf Antrag in "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin" umbenannt werden. Diese Regelung würde Brüssel akzeptieren.
Um dieses Procedere hinzubekommen, wollte die Ärztekammer Berlin einem bereits in Bayern sehr erfolgreich umgesetzten Modell folgen: Dem "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin" wird eine Fußnote beigefügt, die sinngemäß folgendes sagt: Die Facharztbezeichnung "Innere und Allgemeinmedizin" darf zunächst nur in Form des "Facharztes für Allgemeinmedizin" geführt werden. Später, wenn die Voraussetzungen für die Bezeichnung "Innere und Allgemeinmedizin" gegeben sind, darf umgewandelt werden.
Die "Fußnotenlösung" war zwar zuvor zwischen Vorstand und Weiterbildungsausschüssen abgesprochen, aber die Delegierten der Liste "Hausärzte im BDA" (Berufsverband der Allgemeinmediziner) wollten ihr nicht folgen. Die Vorstandsmitglieder Dr. Hans-Peter Hoffert und Prof. Dr. Vittoria Braun (BDA) schlugen gleich zu Beginn der Debatte vor, den gemeinsamen Facharzt dauerhaft ausschließlich "Facharzt für Allgemeinmedizin" zu nennen - also keine Fußnotenlösung und kein Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin. Unterstützt wurden die beiden Vorstandsmitglieder von Dr. Rita Kielhorn (BDA). Mit großem Erstaunen reagierte Vizepräsident Dr. Elmar Wille, und heftige Reaktionen kamen auch von Dr. Klaus Thierse (Marburger Bund) und Dr. Almut Tempka (Liste Allianz).
Nach längerer kontroverser Debatte und einer Sitzungsunterbrechung wurde mit äußerst knappem Ergebnis eine Vertagung des TOPs beschlossen. Auf einer nächsten Delegiertenversammlung soll nun die Fußnote erneut eingebracht werden. Solange hier kein Beschluss gefasst ist, liegt die neue Weiterbildungsordnung in Berlin weiterhin auf Eis.
Medizinische Behandlung von Illegalen
Mit großer Mehrheit beschloss die Delegiertenversammlung einen Antrag für den Deutschen Ärztetag, der vom kammereigenen Menschenrechtsausschuss eingebracht worden war. Gefordert wird darin mehr Rechtssicherheit bei der Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. "Es muss klargestellt werden, dass ärztliche Hilfe nicht die Tatbestandsmerkmale der Beihilfe für illegalen Aufenthalt erfüllt. Die Gleichsetzung von Ärzten mit zum Beispiel Schleppern, Schleusern und Menschenhändlern, wie aus § 96 AufenthG gefolgert werden kann, ist nicht akzeptabel", heißt es darin. Gefordert wird ferner eine Aufhebung der Übermittlungspflicht für öffentliche Krankenhäuser an die Ausländerbehörden und eine staatliche Übernahme der Behandlungskosten für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus.
Tätigkeitsbericht 2004
Der Tätigkeitsbericht der Ärztekammer Berlin 2004 wurde von der Delegiertenversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen.