Berliner Ärzteversorgung: Tätigkeitsbericht 2003 vorgelegt - Leichte Rentenerhöhung für 2005 beschlossen - Berufsordnung für Berliner Ärztinnen und Ärzte novelliert

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 29. September 2004

Berliner Ärzteversorgung: Tätigkeitsbericht 2003 vorgelegt

Mit dem Bericht über die Tätigkeit der Berliner Ärzteversorgung im letzten Jahr durch Vizepräsident Elmar Wille (Liste Allianz) wurde der Tagesordnungspunkt zur Rentenversorgung eingeleitet. Als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung stellte er dar, dass trotz schwieriger Renditesituation auf den Finanzmärkten auch 2003 die geplante Ziel-Verzinsung erreichet werden konnte.

Nachdem Vertreter des mit der Revision beauftragten Unternehmens über die Ergebnisse der Überprüfung berichteten - es gab von den Revisoren nichts zu beanstanden, die Berliner Ärzteversorgung erhielt für ihren Jahresabschluss 2003 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk – beschloss die Delegiertenversammlung einstimmig die Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses.

Leichte Rentenerhöhung für 2005 beschlossen

Die Delegiertenversammlung stimmte auch einer Dynamisierung der Renten um 0,85 % für 2005 zu. Die Rentenerhöhung wurde angesichts der für das laufende Jahr 2004 geltenden "Nullrunde" sehr begrüßt.

Das "Update" der Berufsordnung

Die Berufsordnung der Ärztekammer Berlin wurde nun gemäß der in Bremen beschlossenen Musterberufsordnung geändert und damit deutlich verschlankt. Die Novelle, die zum Beispiel zahlreiche Detailregelungen zum Thema "Ankündigungen, Werbung und Arztschildergrößen" über Bord wirft, sei nicht zuletzt ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung der Medizin, so Kammer-Geschäftsführer Gerhard Andersen.

Die Delegiertenversammlung beschloss die Änderungen der Berufsordnung einstimmig. Präsident Günther Jonitz bedankte sich zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes noch einmal ausdrücklich beim Berufsordnungsausschuss der Ärztekammer Berlin und seinem Vorsitzenden Henning Dannehl (Marburger Bund) für die sehr gute Vorarbeit.

Besonderheiten in der Berliner Berufsordnung
In einigen Punkten weicht die nun beschlossene Berliner Berufsordnung von der Musterberufsordnung ab. Da sie - um in Kraft treten zu können - jedoch noch von der Senatsgesundheitsverwaltung genehmigt werden muss, kann es noch eine Weile dauern, bis diese Regelungen mit ihren Streichungen rechtskräftig sind. Die Abweichungen sind insbesondere folgende:

In der Berliner Berufsordnung ist die Zahl so genannter "Filialen" nicht - wie in Bremen beschlossen - auf zwei begrenzt. Berliner Ärzten wäre es damit möglich, auch mehr als zwei Zweigstellen neben ihrer Ursprungs-Praxis zu betreiben.

Eine fachgebietsübergreifende Anstellung ist in Berlin - anders als in der Musterberufsordnung - nicht explizit textlich vorgesehen.

Die umfangreichen Vorlagepflichten für Verträge wurden in Berlin nicht aus der Musterberufsordnung übernommen. Verträge sollen in Berlin nur aus gegebenem Anlass im Einzelfall von der Kammer angefordert werden.

Weiterbildungsbezeichnungen, die von der Kammer vergeben werden, können in Berlin mit einem Logo gekennzeichnet werden.

(Sowie die Berufsordnung genehmigt ist, werden wir sie veröffentlichen und ausführlich erläutern. )