Berufsordnung erneut auf der Tagesordnung

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 9. Juni 2010

In der letzten Delegiertenversammlung vor der Sommerpause haben sich die Delegierten darauf verständigt, wie die Ärztekammer mit dem in der vergangenen Sitzung eingebrachten Änderungswunsch zur Berufsordnung umgehen soll. Es ging dabei wie berichtet um eine Ergänzung des Paragrafen 31 der Berufsordnung ("Zuweisung von Patienten gegen Entgelt"). Dieser als Dringlichkeitsantrag eingebrachte Änderungswunsch hatte in der vergangenen Sitzung für etwas Wirbel gesorgt. Dabei war es aber vor allem um die Frage der Dringlichkeit gegangen.

Von Sascha Rudat

Die Ergänzung in Paragraf 31 BO sollte nach dem Willen der Antragsteller vorsehen, dass eine Überweisung gegen Entgelt nicht vorliegt, "wenn der Arzt im Rahmen von Verträgen, die eine integrierende Versorgung zum Inhalt haben, ein Entgelt für persönlich erbrachte Leistungen erhält, und dieses Entgelt in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung steht". Dies sollte auch dann gelten, "wenn an dem Vertrag keine gesetzliche Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger beteiligt ist". Diese Klarstellung der Norm sei notwendig, da die Rechtsprechung die Regelungen in Paragraf 31 in einer unzutreffenden Weise verstehe, so die Antragsteller. Ihnen ging es dabei vor allem um die Beseitigung einer Benachteiligung der niedergelassenen Ärzte gegenüber den Krankenkassen bei der Möglichkeit, Verträge zur integrierenden Versorgung abzuschließen.

Nach einer umfassenden Auswertung der Rechtslage kam die Abteilung Berufs- und Satzungsrecht der Kammer zu der Bewertung, dass die gewünschte Ergänzung der Berufsordnung "nicht weit genug greift, um den niedergelassenen Ärzten und den zugelassenen Krankenhäusern Kooperationen im Bereich der vor- und nachstationären Versorgung gemäß § 115 a SGB V zu ermöglichen, ohne dass ihnen dies durch ein Gericht wegen Wettbewerbswidrigkeit untersagt werden könnte". Oder anders ausgedrückt: Der ergänzte Paragraf könnte die betroffenen Ärzte in einer falschen Rechtsicherheit wiegen, die aber faktisch nicht vorhanden wäre. Hinzu kommt, dass die Gefahr besteht, die vorgeschlagene Regelung könnte nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Der Kammervorstand beschloss deshalb in seiner Sitzung am 3. Mai ein dreigliedriges Vorgehen:
a) Die Abteilung Berufs- und Satzungsrecht wird beauftragt, eine Zusammenstellung aller Normen im Vertragsarztrecht zu erarbeiten, die niedergelassene Vertragsärzte bzw. die KVen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen systematisch benachteiligen und damit für ein nicht hinzunehmendes und zum Teil Existenzen bedrohendes Ungleichgewicht im Wettbewerb zu sorgen.

b) Die DV-Mitglieder werden gebeten, der Kammer ihnen bekannte Verträge der integrierten Versorgung nach § 140a SGB V vorzulegen, aus denen sich Verstöße gegen die Berufsordnung in Bezug auf Überweisung gegen Entgelt ergeben.

c) Die Bundesärztekammer wird um Prüfung gebeten, ob und ggf. welche Regelungen in der Musterberufsordnung zur Lösung der Problematik denkbar wären und welche weiteren Rechtsquellen angepasst werden müssten.

Die Delegierten zeigten sich mit diesem Vorgehen der Kammer einverstanden. Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) kündigte an, dass die Zusammenstellung der Normen bis zur nächsten DV-Sitzung vorliegen werde. Gleichzeitig forderte er die Delegierten auf, der Kammer konkrete Verträge zur Kenntnis zu geben. Auf den Einwand von Svea Keller (Liste Allianz), dass diese Verträge in der Regel geheim seien, erwiderte Jonitz: "Wir nehmen alle Hinweise entgegen, die uns in der Sache weiterbringen." Die Leiterin der Abteilung Berufs- und Satzungsrecht, Martina Jaklin, informierte die Delegierten, dass der unter c) genannte Auftrag bereits an die Bundesärztekammer gegangen sei.

Tätigkeitsbericht verabschiedet

Daneben verabschiedeten die Delegierten den 151-seitigen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 einstimmig. Darüber hinaus informierte der Vorstand über den Stand der geplanten Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin. Die Gespräche mit der KV Berlin und der Berliner Krankenhausgesellschaft dazu liefen auf Hochtouren, erklärte der Präsident.

Der Präsident informierte die Delegierten zudem über die Verhaftung dreier Ärzte an den Berliner DRK-Klinken wegen des Verdachts auf "banden- und gewerbsmäßigen ärztlichen Abrechnungsbetrug". Er wies darauf hin, dass die Ärztekammer über die polizeilichen Ermittlungen informiert war und gebeten worden war, ihrerseits die Untersuchungen ruhen zu lassen. Dies habe die Kammer auch getan. Der Fortgang des Ermittlungsverfahrens werde nun abgewartet.

Kammervizepräsident Elmar Wille (Allianz) berichtete außerdem vom Weltkongress der Augenheilkunde, der erstmals nach 43 Jahren wieder in Berlin veranstaltet worden war. Mit 14.000 Besuchern sei dies "ein außerordentlicher Erfolg" gewesen. "Für die Stadt Berlin war das ein wichtiges Ereignis", betonte Wille.

Gedenken an Ruth Mattheis

Die Delegierten gedachten darüber hinaus der einige Tage zuvor im Alter von 90 Jahren verstorbenen Ruth Mattheis, die über viele Jahre hinweg aktiv und maßgeblich in der Kammer tätig gewesen war.