Debatte um die neuen Ärztegesellschaften
Die im Mai 2004 auf dem Ärztetag in Bremen beschlossenen Änderungen in der ärztlichen Musterberufsordnung eröffnen - wenn sie zukünftig in Berlin umgesetzt werden - völlig neue Möglichkeiten zur Gründung von Trägergesellschaften im ambulanten Bereich. Künftig wird es auf diesem Sektor auch mehr Ärzte im Angestelltenverhältnis geben. Rechtsanwalt Dr. Ulf Künnemann (Oldenburg) referierte vor der Delegiertenversammlung im Juni die wichtigsten Neuerungen, die sich aus den Bremer Beschlüssen ergeben. Die ambulanten medizinischen Versorgungszentren werden in verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Formen erlaubt sein, die über die bisherigen Konstrukte "Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis" weit hinausreichen. Noch ist nicht recht zu überblicken, wie die niedergelassenen Ärzte (aber auch die Kliniken) die neuen Versorgungsformen nutzen werden.
Ob im Bundesland Berlin allerdings so bald auch "Ärzte-GmbHs" möglich werden, bleibt abzuwarten. Das Berliner Kammergesetz verbietet dies noch und müsste vom Abgeordnetenhaus entsprechend geändert werden.
Ombudsmann-Idee vertagt
Noch einmal vertagt wurde ein Vorschlag der Fraktion Gesundheit, künftig einen Ombudsmann zu benennen, an den sich Assistenzärzte wenden können, wenn ihre Weiterbildung nicht korrekt läuft. Das war vielen Delegierten zu umständlich, sie halten die Weiterbildungsausschüsse für die richtigen und kompetentesten Ansprechpartner. Nach kurzer Debatte beschlossen die Delegierten, den Vorschlag noch einmal in den Ausschüssen zu besprechen und zunächst zu vertagen.