Die Delegierten haben die Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin geändert. In der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode am 29. November 2006 stimmten sie dafür, dass Weiterbildungsassistenten ab Januar 2007 keine Gebühren mehr zahlen müssen. Befugnisstätten im stationären Bereich werden hingegen künftig mit der doppelten Gebühr belegt. Die Delegierten zollten damit der verbesserten Haushaltslage Tribut. Änderungen der Gebührenordnungen müssen aber immer erst von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden und treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Heftig diskutiert wurde daneben die Wahlordnung zur Vertreterversammlung der Berliner Ärzteversorgung.
von Sascha Rudat
Durch die Entscheidung der Delegierten ist das Anerkennungsverfahren für Facharzttitel wieder gänzlich gebührenfrei. Das Ärzteparlament hatte aufgrund schlechter Haushaltsprognosen im November 2005 die Einführung von Gebühren für die Anerkennung von Bezeichnungen, Erteilung von Weiterbildungs-Befugnissen und Zulassung von Befugnisstätten beschlossen. Die Anerkennung des ersten Facharzttitels blieb aber gebührenfrei. Diese Gebührenordnung, die am 1. Januar 2006 in Kraft getreten war, wurde jetzt dahin gehend geändert, die Weiterbildungsassistenten vollständig zu entlasten.
Aufgrund eines Änderungsantrages von Andreas Grüneisen (Fraktion Gesundheit) wurde zusätzlich auch das Verfahren zur Befugniserteilung im ambulanten und stationären Bereich gebührenfrei gestellt (bisher 100 EUR beziehungsweise 200 EUR). Diese Änderung wurde zunächst diskutiert. Als Kompromiss, der von Eva Müller-Dannecker (Fraktion Gesundheit) eingebracht wurde, verständigten sich die Delegierten darauf, im Gegenzug die Gebühren für die Zulassung einer Befugnisstätte im stationären Bereich von bisher 250 auf künftig 500 EUR zu verdoppeln. Die Gebühren für Befugnisstätten im ambulanten Bereich bleiben unverändert bei 125 EUR.
Weitere Änderungen gibt es im Bereich Strahlenschutz- und Röntgenverordnung: Das Verfahren zur Anerkennung von Fachkunden nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung mit Prüfung kostet eine Gebühr von 150 EUR, das Verfahren zur Anerkennung von Fachkunden nach Röntgenverordnung ohne Prüfung 100 EUR. Das Verfahren zur Anerkennung der Fachkunde Notfalldiagnostik (ohne CT) ist gebührenfrei.
Umstrittene Wahlordnung
Für heftige Diskussionen unter den Delegierten sorgte die Wahlordnung für die Vertreterversammlung der Berliner Ärzteversorgung (BÄV). Die Delegiertenversammlung ist nach dem neuen Kammerwahlgesetz aufgefordert, für das Versorgungswerk eine eigenständige Vertreterversammlung zu wählen. Bislang wurden die Geschicke der BÄV von der Delegiertenversammlung direkt kontrolliert. Für die Wahl der Vertreterversammlung musste deshalb eine Wahlordnung erstellt werden. Der Kammervorstand hatte eine Wahlordnung verabschiedet. Diese wurde von der Fraktion Gesundheit nun stark kritisiert. Hauptkritikpunkt war, dass die Vertreterversammlung nach dem Mehrheits- und nicht nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden soll. Dies hatte auch die Senatsverwaltung in einem Brief bemängelt.
Andreas Grüneisen betonte: "Das ist nicht aus Zufall passiert, sondern mit Absicht. Es ist klare Sache, dass die Fraktion Gesundheit aus der Vertreterversammlung herausgehalten werden soll." Er führte die Wahlordnungen der Apotheker- und Zahnärztekammer an, wo nach dem Verhältniswahlrecht gewählt wird. Hermann Brehme ("Machts besser - die Kammeralternative") beantragte eine Unterbrechung, um die Wahlordnung der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer zu verteilen. Brehme erklärte, dass der Kammervorstand seine Aufgabe nicht gelöst habe und dass er das Vorgehen des Vorstandes für gesetzeswidrig halte. Cora Jacoby (Fraktion Gesundheit) stellte die Frage, weshalb die Wähler der Fraktion Gesundheit keine Möglichkeit dazu haben sollten, auch in der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes vertreten zu sein. Sie äußerte die Vermutung, dass Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) bestimmte Personen der Fraktion Gesundheit aus dem Versorgungswerk heraushalten wolle: "Das ist eine persönliche Geschichte."
Vizepräsident Elmar Wille (Liste Allianz) zeigte sich verwundert darüber, dass die Wahlordnung angegriffen wurde und nicht das Kammergesetz, durch das die gesamte Delegiertenversammlung entrechtet werde. "Der Kern liegt in einem grottenschlechten Gesetz und nicht in der Wahlordnung", unterstrich er. Das demokratisch gewählte Ärzteparlament gebe mit der Wahl der BÄV-Vertreterversammlung einen der wichtigsten Themenbereiche - nämlich die Altersvorsorge der Ärzte - aus der Hand und sei künftig ohne jegliche Einflussmöglichkeit. Wille wies darauf hin, dass auch andere Ausschüsse der Kammer nicht nach "Parteienproporz" besetzt würden und betonte, dass es keine Parteien in der Delegiertenversammlung gebe, lediglich Listen. Er warf die Frage auf, weshalb die Fraktion Gesundheit einen Brief an die Senatsverwaltung geschickt habe, worin sie Maßnahmen zur Vermeidung der Ämterkollision im Aufsichts- und Verwaltungsausschuss der BÄV mit Positionen im Kammervorstand gefordert hatte. Aus Willes Sicht hätte es andere Möglichkeiten gegeben, Ämterkollisionen zu vermeiden.
Eva Müller-Dannecker erwiderte, dass es darum gegangen sei, das Versorgungswerk "zu entpolitisieren". Sie fügte hinzu, dass das Kammergesetz nicht von der Fraktion Gesundheit geschrieben worden sei. Rüdiger Brand (Fraktion Gesundheit), der den Brief an die Senatsverwaltung mitunterschrieben hatte, erklärte, dass er dies nicht wieder tun würde: "Ich halte diese Vertreterversammlung für vollkommen schwachsinnig, und ich nehme an, die meisten in der Fraktion Gesundheit sehen das genauso."
Nach Abschluss der Debatte stimmten 23 Delegierte für und 14 Delegierte gegen die vorliegende Wahlordnung. Die Wahlordnung muss jetzt der Senatsverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Zwischenprüfungen für Medizinische Fachangestellte
Weniger diskussionsgeladen war dagegen die Abstimmung über die Prüfungsordnung für Zwischenprüfungen von Medizinischen Fachangestellten. Einstimmig votierten die Delegierten dafür. Regine Held, Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses, erläuterte kurz, dass die seit 1. August 2006 gültige Verordnung zur Berufsausbildung von Medizinischen Fachangestellten neben der bereits beschlossen neuen Abschlussprüfungsordnung auch eine geänderte Zwischenprüfungsordnung notwendig mache. Hintergrund ist unter anderem eine andere Gewichtung theoretischer und praktischer Inhalte der Ausbildung.