Delegierte befassen sich mit Übergangsgeldern des KV-Vorstandes

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 22. Februar 2012

Die Tagesordnung der Delegiertenversammlung im Februar war überschaubar. Dass sich die Sitzung trotzdem rund drei Stunden hinzog, lag an den beratungsintensiven Themen. Während die Wahl der Delegierten für den diesjährigen Deutschen Ärztetag in Nürnberg gewohnt schnell von statten ging, benötigte das brandaktuelle Thema Gendiagnostikgesetz (GenDG) erheblich mehr Zeit. Intensiver Diskussionsbedarf bestand auch bei dem gesundheitspolitischen Thema, das die Wochen zuvor die Schlagzeilen gefüllt hatte: Die Übergangsgelder des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Dieser Tagesordnungspunkt fand aufgrund der Tatsache, dass zwei der drei KV-Vorstände Mitglied der Delegiertenversammlung sind, als Personalangelegenheit in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Die Delegierten beschlossen dazu eine Stellungnahme.

Von Sascha Rudat

Allzu oft kommt es nicht vor, dass sich die Delegiertenversammlung direkt mit Themen der KV Berlin befasst. Doch die im vergangenen Jahr an den KV-Vorstand gezahlten Übergangsgelder beschäftigten die Berliner Ärzteschaft und die Öffentlichkeit weit über die KV-Grenzen hinaus. KV-Vorsitzende Angelika Prehn und KV-Vorstand Burkhard Bratzke bezogen in der Delegiertenversammlung zu den Vorgängen Position. Im Anschluss verständigten sich die Delegierten auf eine Stellungnahme, in welcher der KV-Vorstand aufgefordert wurde, die Gelder bis zur Klärung des Sachverhaltes auf ein Notaranderkonto zu überweisen. Diesem Vorgehen stimmten Prehn und Bratzke zu. Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme der Delegiertenversammlung, die einstimmig bei Enthaltung der beiden Betroffenen verabschiedet wurde:


Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin sieht mit großer Sorge die Auswirkungen des Beschlusses der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlins, die Auszahlung der Übergangsgelder nachträglich zu genehmigen.

Unabhängig von einer juristischen Bewertung, die ohne Kenntnisse der tatsächlichen rechtlichen Gesamtzusammenhänge für die Ärztekammer Berlin auch nicht möglich ist, ist durch den Umgang und die öffentliche Berichterstattung ein erheblicher politischer und moralischer Schaden entstanden, der auf die gesamte Ärzteschaft zurückfällt.

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hält den derzeit eingeschlagenen Kurs an einer möglicherweise formal unangreifbaren Regelung festzuhalten, für hoch problematisch. Dieses Vorgehen wird die Handlungsspielräume der KV Berlin eher einschränken, denn stärken. Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin sieht diesen Kurs daher kritisch.

Dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung wird nahe gelegt, die strittigen Beträge bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage auf ein Notaranderkonto einzuzahlen und ihr Bedauern über die öffentlichen Auswirkungen dieses Vorganges auszusprechen. Der grundsätzliche Anspruch auf eine leistungsgerechte und der Verantwortung gerecht werdende Vergütung der hauptamtlichen KV-Vorstände in Berlin bleibt davon unberührt.

GenDG in der Kritik

Das Gendiagnostikgesetz beschäftigte die Kammer und viele Berliner Ärztinnen und Ärzte seit einigen Monaten intensiv. Das GenDG trat bereits zum 1. Februar 2010 in Kraft. Danach dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen ab dem 1. Februar 2012 nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden (s. BERLINER ÄRZTE 1/2012). Allerdings wurden der Kammer erst am 5. Dezember 2011 von der Aufsichtsbehörde folgende Aufgaben übertragen:

  • Abnahme der Wissenskontrollen
  • Durchführung von Qualifikationsmaßnahmen
  • Anerkennung von Qualifikationsmaßnahmen Dritter

Die organisatorische Umsetzung wurde sofort danach im Hause der Ärztekammer Berlin gestartet, so dass im Januar bereits die ersten Kurse stattfinden konnten. Kammergeschäftsführer Michael Hahn betonte in diesem Zusammenhang, dass die Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe nur durch die hervorragende Zusammenarbeit aller Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern möglich war. Die Leiterin der Abteilung Berufsrecht, Martina Jaklin, ging im Anschluss auf die Einzelheiten ein und führte aus, dass vom Robert-Koch-Institut (RKI) noch nicht im Detail geklärt wurde, welche Untersuchungen unter das Gendiagnostikgesetz fallen. An dieser Stelle seien auch die Fachgesellschaften gefragt, die sich direkt an das RKI mit entsprechenden Fragen wenden sollten. Die Ärztekammer Berlin habe bereits einen Fragenkatalog für das RKI vorbereitet. Sie erläuterte die angestrebte bundeseinheitliche Umsetzung.

Nachfolgend stellte der Leiter der Abteilung Fortbildung/Qualitätssicherung, Henning Schaefer, die Umsetzung der Richtlinien durch die Kammer dar. Er ging dabei auch auf einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ein, in dem unterstellt wurde, dass den Ärzten der Erwerb der Zertifikate zu leicht gemacht werde. Schaefer betonte, dass dies im Bereich der Ärztekammer Berlin nicht der Fall ist und erläuterte die Einzelheiten der Wissenskontrollen und der so genannten Refresher-Kurse. Die hohe Qualität dieser Angebote wurde von Stefan Skonietzki, dem Vorsitzenden des Berliner Landesverbandes der Frauenärzte, bestätigt. Das Echo der Kollegen sei insgesamt sehr positiv und man sei sich darin einig gewesen, dass ohne die Teilnahme an den Auffrischungskursen, die Wissenskontrolle sicher nicht bestanden worden wäre.

In der anschließenden Diskussion ging es um viele Detailfragen, die zeigen, wie groß der Informationsbedarf der Ärzteschaft bei diesem Thema ist. Insgesamt wurde die Realitätsferne des GenDG beklagt. Es fehle an Präzision und Klarheit, besonders hinsichtlich der Frage, welche Untersuchungen unter das Gesetz fallen und welche nicht.

Aktuelle Informationen zum GenDG finden Sie unter:
www.aekb.de/10arzt/30_Berufsrecht/10_Gesetzesaenderungen/70_Gendiagnostikgesetz.html


Delegierte für Nürnberg

Einstimmig benannt wurden außerdem als Delegierte bzw. deren Stellvertreter zum 115. Deutschen Ärztetag, der vom 22. bis 25. Mai 2012 in Nürnberg stattfindet, folgende Ärztinnen und Ärzte:

ListeDelegierterStellvertreter
1.) Marburger BundDr. med. Matthias AlbrechtDr. med. Justus Hilpert
2.) Marburger BundDr. med. Peter BobbertAlfred Höfer
3.) Marburger BundDr. med. Werner WyrwichDr. med. Sigrid Kemmerling
4.) Marburger BundDr. med. Klaus ThierseDorothea Spring
5.) Marburger BundDr. med. Thomas WernerDr. med. Kilian Tegethoff
6.) Fraktion GesundheitKatharina KulikeJulian Veelken
7.) Fraktion GesundheitDr. med. Eva Müller-DanneckerHermann Brehme
8.) Fraktion GesundheitDr. med. Herbert MenzelDr. med. Wolfram Singendonk
9.) Fraktion GesundheitDr. med. Volker PickerothDr. med. Harald Lazar
10.) Allianz Berliner ÄrzteDr. med. Svea KellerHelmurt Mälzer
11.) Allianz Berliner ÄrzteProf. Dr. med. Harald MauDr. med. Dietrich Banzer
12.) Allianz Berliner ÄrzteBurkhard BratzkeDr. med. Dietrich Bodenstein
13.) Allianz Berliner ÄrzteDr. med. Sabine KrebsDr. med. Hans-Detlef Dewitz
14.) Allianz Berliner ÄrzteDr. med. Klaus-Peter SpiesDr. med. Regine Held
15.) Hausärzte im BDABettina LindnerDr. med. Wolfgang Kreischer
16.) Hausärzte im BDAStephan BernhardtMichael Janßen