Delegierte beschließen einstimmig neue Beitragsordnung

DV-Bericht

Bericht von der Delegiertenversammlung am 8. Mai 2019

Eine umfangreiche Tagesordnung erwartete die Delegierten in ihrer Mai-Sitzung. Außer mit der Neubesetzung verschiedener Gremien befassten sie sich mit der überbetrieblichen Ausbildung im Rahmen der Ausbildung und Umschulung zur/zum Medizinischen Fachangestellten, mit der Wahlordnung für die Vertreterversammlung der Berliner Ärzteversorgung und mit den Vorbereitungen zum 122. Deutschen Ärztetag. Im Mittelpunkt stand aber die Neufassung der Beitragsordnung und der Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin, die beide einstimmig verabschiedet wurden. Ebenfalls einstimmig votierten die Delegierten für eine finanzielle Unterstützung des „Lern- und GeDenkOrtes Alt Rehse“.

Von Sascha Rudat
Unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen des Vorstandes berichtete Kammerpräsident Günther Jonitz (Marburger Bund) zunächst unter anderem von der Einberufung zwei neuer Arbeitskreise. So wird der Arbeitskreis „Infektiologie“ künftig von Wulf Pankow (Fraktion Gesundheit) geleitet. Den neuen Arbeitskreis „Ärztinnen für Parität“ leitet Ahi Sema Issever (Marburger Bund). Dieser Arbeitskreis soll sich insbesondere mit dem Thema Gendergerechtigkeit in der Kammer beschäftigen.
Bei den Vorbereitungen zum 122. Deutschen Ärztetag Ende Mai in Münster wies Jonitz auf die anstehende Wahl der/des Bundesärztekammerpräsidentin bzw. -präsidenten als zentrales Thema hin. Mit der Wahl, zu der er selbst antrat, sei eine Fichtungsentscheidung verbunden.
Wahl der Weiterbildungsprüferinnen und -prüfer verschoben
Bei den Neuwahlen verschiedener Gremien stand zunächst die Wahl der Weiterbildungsprüferinnen und -prüfer für die 15. Amtsperiode an. Zu der von den Weiterbildungsausschüssen erarbeiteten und vom Vorstand verabschiedeten Liste gab es eine Reihe von Nachfragen seitens der Delegierten. Julian Veelken (Fraktion Gesundheit) äußerte den Wunsch, dass auch die Prüfungsausschussmitglieder in der Liste aufgeführt werden. Auch wenn diese qua Amt Teil der Prüferinnen und Prüfern seien, könne dies zu Missverständnissen führen. Das zuständige Vorstandsmitglied Thomas Werner (Marburger Bund) schlug vor, zunächst in den Weiterbildungsausschüssen (WbA) abzufragen, wer dies gerne möchte und dann die Liste zu ergänzen. Jonitz schlug hingegen vor, die Liste bereits in der Sitzung so weit wie möglich zu ergänzen.
Claudio Freimark (Marburger Bund) fragte nach, wie die Prüferliste zustande komme. Klaus Thierse (Marburger Bund), Vorsitzender des Gemeinsamen Weiterbildungsausschusses (G-WbA), erläuterte, dass Vorschläge von extern und aus den Weiterbildungsausschüssen selbst abgestimmt würden. Freimark bemängelte, dass auf der Liste zehn Personen stünden, die nach seiner Kenntnis nicht mehr prüfen wollten. Vorstandsmitglied Klaus-Peter Spies (Allianz Berliner Ärzte-MEDI-Berlin) erklärte, dass die Liste bei über 1.000 Prüferinnen und Prüfern durch Rücktritte und Neubesetzungen immer im Fluss sei. Kammergeschäftsführer Michael Hahn erläuterte, dass die Delegiertenversammlung in der Regel zweimal jährlich mit der Liste befasst sei, so würden regelmäßig Nachwahlen erfolgen. Das, was jetzt vorliege, sei das, was nach den Beschlüssen der Weiterbildungsausschüsse an das Hauptamt weitergeleitet und zusammengefasst worden sei. Sein Vorschlag: Die von Claudio Freimark genannten Personen bleiben zur Abstimmung auf der Liste, werden aber vor der nächsten Aktualisierung der Liste noch einmal angefragt, um sie dann gegebenenfalls zu streichen. Der Delegierte Matthias David (Marburger Bund) äußerte darüber hinaus für die Zukunft den Wunsch, dass keine Prüferinnen und Prüfer mehr benannt werden dürfen, die länger als fünf Jahre nicht mehr ärztlich tätig sind, da ihnen womöglich die zur Prüfung notwendigen aktuellen Kenntnisse fehlten. Klaus Thierse erklärte, dass es dazu aktuell keine eindeutige Regel gebe.
Geschäftsführer Michael Hahn gab zu bedenken, dass es im Falle einer solchen Regelung schwierig sei, diese belastbar zu überprüfen, jedoch seien entsprechende Prüferkriterien bereits durch einen Arbeitskreis des G-WbA erarbeitet worden. Thomas Werner stimmte Davids Vorschlag grundsätzlich zu und regte an, dass sich der G-WbA erneut damit befassen und eine Empfehlung geben sollte. Nach Ansicht von Christiane Wessel (NAV-Virchow-Bund) habe die Diskussion gezeigt, dass es noch Abstimmungsbedarf gebe, weshalb sie für eine Ver schiebung der Abstimmung über die Prüferliste plädierte. Klaus-Peter Spies hielt dagegen und sprach sich für eine unmittelbare Abstimmung aus. Die Delegierten stimmten schließlich mehrheitlich für eine Verschiebung der Abstimmung.
Jonitz betonte, es sei „richtig und wichtig“, dass solche Dinge insbesondere in einer neuen Delegiertenversammlung diskutiert würden. Wulf Pankow sprach sich dafür aus, die Verschiebung mit einem konkreten Arbeitsauftrag zu belegen. Jonitz erklärte, dass das im G-WbA beraten werden müsste, um gegebenenfalls ein definiertes Verfahren für die Benennung von Prüferinnen und Prüfern zu schaffen.
Gänzlich ohne Diskussionen wurden dann die folgenden vier Beschlussvorlagen einstimmig verabschiedet. Dazu gehörten die Wahl der Prüferinnen und Prüfer für die Abnahme der Fachsprachprüfungen, die Wahl der Mitglieder des Fachsprachausschusses, die Besetzung des Fortbildungsausschusses und des Beirats für Fortbildungsanerkennungen sowie die Nachwahl eines Mitgliedes im Ausschuss für Menschenrechtsfragen.
Ebenfalls einstimmig wurden die Regelungen der überbetrieblichen Ausbildung im Rahmen der Ausbildung und Umschulung zur/zum Medizinischen Fachangestellten verabschiedet. Wie die zuständige Vizepräsidentin Regine Held (Allianz Berliner Ärzte-MEDI-Berlin) erläuterte, gehe es im Kern darum, dass künftig auch Umschülerinnen und Umschüler an der überbetrieblichen Ausbildung teilnehmen sollen.
Absoluter Konsens bei der neuen Beitragsordnung

Nachfolgend stellte Vorstandsmitglied Peter Bobbert (Marburger Bund) die Neufassung der Gebührenordnung und der Beitragsordnung ausführlich anhand einer Präsentation vor (s. auch Interview in BÄ 6/2019). Er berichtete zunächst vom Arbeitskreis „Neuausrichtung der Beitragsordnung und Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin“, der sich rund zwei Jahre lang intensiv mit einer Reform der beiden Satzungen beschäftigt hat. An dem Arbeitskreis, dessen Vorsitzender Bobbert war, waren alle in der Delegiertenversammlung vertretenen Listen beteiligt. „Dabei war von Anfang an klar, dass alle Vorschläge des Arbeitskreises an den Kammervorstand nur einstimmig erfolgen können“, betonte Bobbert. Der Ausgangsbefund war, dass nur 58 Prozent der Kammermitglieder Beitragszahlerinnen und -zahler seien.
Dabei sei zu beachten, dass sich die Kammer zu rund 90 Prozent aus Beiträgen ihrer Mitglieder finanziere. Der Rest werde über Gebühren erwirtschaftet. Der Arbeitskreis habe sich zunächst die Beitragsgestaltung der anderen Landesärztekammern angeschaut. Im Vergleich zeigte sich, dass die Ärztekammer Berlin ein sehr breites Spektrum an Möglichkeiten der Beitragsbefreiung hat. Ein ähnlich vielfältiges Portfolio erreichten lediglich zwei weitere Ärztekammern. Vier Kammern sehen keinerlei Beitragsbefreiungen, sondern nur Beitragsreduzierungen (z. B. Mindestbeitrag) vor. Die übrigen Kammern erheben von nicht ärztlich tätigen Mitgliedern bzw. von bestimmten Altersgruppen einen Mindestbeitrag und entlassen jeweils nur wenige Personengruppen gänzlich aus der Beitragspflicht. Der Arbeitskreis habe schließlich hinsichtlich der Beitragsordnung folgende Vorschläge erarbeitet:

  • Alle Kammermitglieder, die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielen, zahlen Beiträge gemäß den Vorgaben der Beitragstabelle.
  • Alle anderen Mitglieder zahlen den Mindestbeitrag.
  • Beitragsfrei sind Bezieher von Leistungen nach SGB II und XII.
  • In Härtefällen ist weiterhin Beitragserlass oder Stundung möglich.
  • Der Mindestbeitrag wird auf 60 Euro jährlich festgelegt.

Damit steigt die Quote der Beitragszahler von aktuell 58 auf dann 99 Prozent. „Alle müssen letztendlich einen Beitrag zahlen – außer die, die Leistungen aus dem SGB II und XII beziehen sowie Härtefalle“, erläuterte Bobbert. Damit wolle man die Finanzierung auf mehr Schultern verteilen, als dies bisher der Fall gewesen sei. Für die neue Gebührenordnung wurden zudem folgende Vorschläge erarbeitet:

  • Es werden neue Verwaltungsgebühren eingeführt.
  • Bestehende Verwaltungsgebühren werden zum Teil nach oben angepasst.

Die sich aus diesen strukturellen Veränderungen der Beitragsordnung und der Gebührenordnung ergebenden Mehrerträge sollen dazu genutzt werden, den ganz überwiegenden Teil der bisherigen Beitragszahler zu entlasten, betonte Bobbert und ergänzte: „Die Veränderungen führen nicht dazu, dass Mehreinnahmen für die Kammer entstehen.“ Konkret bedeute dies, dass die Mehrerträge von rund einer Million Euro pro Jahr zur Senkung der Beitragshebesätze für den Großteil der bisher zahlenden Kammermitglieder verwendet werden. Ab Beitragsstufe 7 (35.000 Euro ärztliche Einkünfte jährlich) soll der Hebesatz sinken. Der bisherige Grundsatz, dass die, die weniger aus ärztlicher Tätigkeit verdienen, auch geringere Kammerbeiträge zahlen, werde selbstverständlich beibehalten, unterstrich Bobbert und ergänzte, dass die Kammermitglieder auch künftig nur gemäß ihrer Leistungsfähigkeit belastet werden sollen. Gleichzeitig räumte er ein, dass die Neuregelungen den bisherigen Nicht-Zahlern nicht einfach zu vermitteln seien. „Wir wollen das offensiv kommunizieren.“ Er zeigte sich aber zuversichtlich, dass letztlich eine hohe Akzeptanz entstehe, wenn klar sei, dass alle Kammermitglieder gemäß ihren finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag leisten.
Bobbert dankte abschließend den Mitgliedern des Arbeitskreises für die konstruktive Zusammenarbeit und dem Hauptamt für die Unterstützung bei der Erarbeitung der vorliegenden Vorschläge, die alle einstimmig verabschiedet worden seien. Die Delegierten zeigten sich in der nachfolgenden Abstimmung ebenso einmütig und stimmten der Neufassung der Beitragsordnung und der Gebührenordnung jeweils einstimmig unter Beifall zu. Beide Neufassungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Im Anschluss befassten sich die Delegierten noch mit einer Änderung der Allgemeinen Entschädigungsregelung, die die Entschädigung von Ermittlungspersonen in berufsgerichtlichen Verfahren betraf. Diese Änderung wurde ebenso einstimmig verabschiedet wie die erste Änderung der Wahlordnung für die Vertreterversammlung der Berliner Ärzteversorgung.

Delegierte stehen zu Alt Rehse

Abschließend befassten sich die Delegierten mit dem Projekt „Lern- und GeDenkOrt Alt Rehse“ (BÄ berichtete wiederholt über das Projekt). In Mecklenburg-Vorpommern liegt unweit von Neubrandenburg – am Ufer des Tollensesees – der Ort Alt Rehse. Wie Kammergeschäftsführer Michael Hahn darlegte, war Alt Rehse von 1935 bis 1942 Standort der NS-„Führerschule der Deutschen Ärzteschaft“. Rund 12.000 Ärzte, Apotheker und Hebammen wurden hier „weltanschaulich in Rassenhygiene geschult“. Alt Rehse stand an der Spitze eines umfassenden Systems der Beeinflussung und Gleichschaltung der Ärzteschaft, die sich weitgehend ohne Widerspruch in den Dienst der verbrecherischen Strategien zur Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenhygiene stellte. Der heutige Träger, die Gutshaus Alt Rehse gGmbH, deren Gesellschafter der Verein Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse e. V. (EBB) und der Verein Beth Zion sind, will an diesem Ort ein Studien- und Seminarzentrum errichten, welches einerseits durch eine Dauerausstellung an die Vergangenheit erinnert und andererseits die Grundlagen dafür schafft, dass insbesondere Ärzte niemals wieder einer derartigen Verführung ausgesetzt werden. Dazu sollen Ärztinnen und Ärzte in Aus-, Fort- und Weiterbildung die Möglichkeit haben, an Veranstaltungen zum übergreifenden Thema "Medizinethik in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ teilzunehmen. Bereits in den vergangenen Jahren fanden in Alt Rehse Ethik-Tagungen zu verschiedenen Themen statt, die von der Ärztekammer Berlin unterstützt wurden.
Die Delegierten votierten schließlich einstimmig für eine finanzielle Unterstützung des Projekts durch die Ärztekammer Berlin. Diese Unterstützung soll durch eine zweckgebundene Fördermitgliedschaft im Verein EBB mit einem jährlichen Förderbeitrag in Höhe von 5.000 Euro erfolgen und ist zunächst für die Dauer von fünf Jahren (2019 bis 2023) geplant. Kammerpräsident Jonitz betonte die Bedeutung der Entscheidung als politisches Signal und die Verantwortung der deutschen Ärzteschaft für das Projekt, das „nicht nur Vergangenheitsbewältigung, sondern vor allem auch Zukunftsgestaltung“ sei. „Es ist eine Einladung, die Zukunft mit Seminaren, Kongressen und Workshops in Klausurcharakter mitzugestalten.“ Auch andere Landesärztekammern seien aufgefordert, sich an dem Projekt zu beteiligen. Ein Jahr vor Ablauf der fünfjährigen Unterstützung werden die Delegierten über die Fortsetzung der Fördermitgliedschaft entscheiden. Der als Gast anwesende Vorsitzende des Vereins EBB, der ehemalige KBV-Chef Manfred Richter-Reichhelm, bedankte sich nach der Entscheidung herzlich bei den Berliner Delegierten für ihre Unterstützung.
Die nächste Sitzung der Delegiertenversammlung findet am 18. September 2019 um 20 Uhr in der Ärztekammer Berlin statt. Die Sitzung ist kammeröffentlich.